Wie wird künftig die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen geregelt?

KONSEQUENT SOZIAL GESTALTETES VERGABERECHT Wie die Vergabe von Bauaufträgen an gemeinnützige Einrichtungen und Unternehmen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, wollen die Grünen von der Bundesregierung wissen. In einer Antwort auf die Kleine Anfrage legt die Regierung dar, wie sichergestellt werden soll, dass die vom Gesetzgeber gewollte soziale Auftragsvergabe tatsächlich erfolgen kann, und warum dem Vergabeausschuss keine Vertreter/-innen von gemeinnützigen Organisationen angehören. Die Grünen setzen sich für ein konsequent sozial gestaltetes Vergaberecht ein und haben einen entsprechenden Antrag ins Parlament eingebracht, wo er am Freitag (24.04.09) in einen Ausschuss verwiesen wurde. Der Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung wird sich in seiner Sitzung am 6. Mai 2009 mit dem Antrag befassen. Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Grünen: “ Frage Nr. 1 Wie soll nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt werden, dass die vom Gesetzgeber gewollte soziale Auftragsvergabe tatsächlich erfolgen kann? Antwort: Gemäß § 97 Abs. 4 S. 2 VergRModG=GWB (neu) können für die Auftragsausführung zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte betreffen, wenn sie im sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Im Rahmen dieser und anderer gesetzlicher Vorgaben einschließlich der in Bund und Ländern über die Haushaltsgesetze eingeführten Verwaltungsvorschriften legt jeder öffentliche Auftraggeber bei jedem konkreten Auftrag die Anforderungen fest, die er an seinen Auftragnehmer und den Auftragsgegenstand stellen will. Gesetzgeber und Verwaltung geben den öffentlichen Auftraggebern den Normenrahmen vor, innerhalb dessen sie entscheiden können. Diese Handlungsfreiheit ergibt sich aus der Haushaltsautonomie der jeweiligen Verwaltungsträger. … Frage Nr. 4: Warum sind im Deutschen Vergabeausschuss für die Erarbeitung der VOB/A 2009 keine gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen oder ihre Spitzenverbände vertreten, obwohl sie von den Entscheidungen des Ausschusses in erheblichem Maße betroffen sind? Antwort: Gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen sind genauso Auftragnehmer von öffentlichen Bauaufträgen wie gewerbliche Unternehmen. Ihre Interessen unterscheiden sich im Verhältnis zu den öffentlichen Auftraggebern nicht. Die angesprochenen Interessenverbände haben bislang keinen Antrag auf Mitgliedschaft nach § 4 der Satzung gestellt. Frage Nr. 5: Wie will die Bundesregierung künftig eine angemessene Vertretung der gemeinnützigen Einrichtungen und Unternehmen bzw. ihrer Spitzenverbände sicherstellen? Antwort: Siehe Antwort zu Frage 4. Der Entwurf der VOB wird stets im Internet veröffentlicht. Es wird dabei die Gelegenheit gegeben, zu den Bestimmungen Stellung zu nehmen. Künftig ist darüber hinaus vorgesehen, die Vertretungen der gemeinnützigen Unternehmen bzw. ihre Spitzenverbände zusätzlich gezielt über Änderungsabsichten zu informieren und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Frage Nr. 6: Wie ist der derzeitige Stand der Vorbereitungen der Verdingungsordnungen und wann werden sie nach jetzigem Kenntnisstand in Kraft treten? Antwort: Ende April wird der Hauptausschuss Allgemeines des DVA erneut über den Entwurf der VOB 2009 beraten. Anschließend ist eine Unterrichtung der Ausschüsse des Deutschen Bundestages zur Frage der Beteiligung gemeinnütziger Unternehmen und Einrichtungen an der Bauauftragsvergabe vorgesehen. Erst danach wird der Vorstand des DVA unter Berücksichtigung des politischen Willens einen endgültigen Beschluss über die VOB 2009 fassen. Der Hauptausschuss des DVAL wird sich ebenfalls Ende April mit der Neufassung der VOL befassen und diese voraussichtlich beschließen. Die Verdingungsordnungen bzw. Vergabe- und Vertragsordnungen erlangen über eine Rechtsverordnung der Bundesregierung (Vergabeverordnung) Geltung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Diese wird noch vor der Sommerpause angestrebt. “ Die Antwort auf die Kleine Anfrage sowie den Antrag der Grünen ‚Vergaberecht konsequent sozial gestalten‘ entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages Markus Kurth (MdB)

Dokumente: 1612694_Antrag_Vergaberecht_konsequent_sozial_gestalten.pdf

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