Ermöglicht die Föderalismusreform II Bildungsfinanzierung durch Bund und Länder?

ANHÖRUNG IM BUNDESTAGSAUSSCHUSS “ Experten plädierten dafür, das Kooperationsverbot von Bund und Ländern im Bildungsbereich ab zu schaffen. Während einer Anhörung des Bildungsausschusses (13.05.09) sprach sich ein Großteil der Experten dafür aus, dass der Bund Angebote im Bildungsbereich in Zukunft mitfinanzieren darf. Die vorgesehene Gesetzesänderung durch die Föderalismusreform II, derzufolge der Staat in Notlagen Geld für Kindergärten, Schulen und Universitäten bereitstellen können soll, ging einigen Experten aber nicht weit genug. So forderte Roman Jaich von der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft, das Kooperationsverbot ganz zu streichen. ‚Bildung müsste im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe eingeführt werden‘, so Jaich. “ Die Gesetzentwürfe, die Veränderungen in der Bildungsfinanzierung vorsehen, entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1612410.pdf

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