Koalitionsvereinbarungen – Veränderungen beim Mietrecht und ALG-II-Bezug

SUBSTANZLOSE „NULLNUMMERN?“ “ Wie die verfassungsgemäße Neuregelung der Jobagentur gestaltet werden wird, ist in den bisherigen Koalitionsverhandlungen offen geblieben. Allerdings wurden Veränderungen beim Bezug des ALG-II und bei der Abwicklung der Leistung vereinbart. Die künftige Regierung sieht eine Erhöhung des Schonvermögens (von 250,- € auf 750,- € pro Lebenjahr) sowie verbesserte Hinzuverdienstmöglichkeiten vor. Außerdem soll eine „zweckfremde Verwendung von Leistungen“ verhindert werden. D.h. künftig sollen die Kosten für Unterkunft und Heizung unmittelbar durch die Behörde bei Vermietern und Energieversorgern beglichen werden. Diesen Vorschlag hält der sozialpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, für absurd. Zum einen würden die Bezieher von ALG-II dadurch entmündigt, zum anderen wäre es unpraktikabel für die notorisch überbelastete Behörde. Kurth meint, außerdem sei für die Mitarbeiter/-innen der Jobcenter so gut wie nicht nachvollziehbar, welche Leitung zur Recht oder zu Unrecht in Rechnung gestellt würde. Dem Vorwurf der Entmündigung schließen sich Erwerbslosen-Organisationen an und kündigen an, dagegen rechtlich vorzugehen, sobald diese Praxis Gesetz würde. Das Erwerbslosen Forum Deutschland zweifelt an, dass es signifikate Erkenntnisse gibt, die eine Veränderung der Auszahlungspraxis rechtfertigen würden. Insgesamt bezeichnet das Erwerbslosen Forum Deutschland die Vorschläge der künftigen Regierung als „substanzlose Nullnummern“. Grundsätzlich wird die Verdreifachung des Schonvermögens begrüßt, jedoch besitze nur eine sehr kleine Minderheit der Hilfebedürftigen solche Ersparnisse. Kaum ein Arbeitnehmer oder Erwerbsloser verfüge über derart hohe Ansparungen, meint Martin Behrsing, Sprecher des Erwerbslosen Forums Deutschland. Er verweist auf das niedrige Lohnniveau in dem sich Aufstocker und potentielle ALG-II-Bezieher bewegen. Die Koalitionsverhandlungen sehen zudem vor, dass selbstgenutztes Wohneigentum nicht vor Gewährung von ALG-II-Leistungen veräußert werden muss. Dieses Vorhaben wird überwiegend begrüßt, jedoch wird auch eine rückwirkende Regelung angemahnt, quasi eine Regelung für diejenigen, die ihre Immobilie haben aufgeben müssen. Vorgesehen ist außerdem eine Neuregelung bei den Zuverdienstgrenzen. Allerdings konnte hier zwischen Union und FDP noch keine Einigung über eine konkrete Neuregelung erziehlt werden. Profitieren sollen vor allem Familien. “

Quelle: KNA sozialticker Bündnis 90/Die Grünen

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