Für Regelleistung des ALG-II jetzt noch Überprüfungsantrag stellen

ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ÜBER HÖHE DER REGELLEISTUNG ALG-II “ Am 20. Oktober 2009 findet beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die mündliche Verhandlung zur Höhe der Regelsätze im SGB II / SGB XII statt. Die schriftliche Urteilsverkündung wird voraussichtlich erst einige Monate später erfolgen. Auch wenn sich das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der anstehenden Entscheidung mit der Höhe der Regelleistungen insgesamt befassen wird, ist zu erwarten, dass vor allem die Bemessung der Regelleistungen für Kinder im Fokus einer kritischen Überprüfung stehen wird. Hauptkritikpunkt an den Leistungen für Kinder ist, dass sie prozentual von den Regelleistungen der Erwachsenen abgeleitet werden und dass demzufolge die kinderspezifisch entwicklungsbedingten, wachstumsbedingten und ausbildungsgeprägten Bedarfslagen nicht berücksichtigt sind. Derzeit besteht ein Ausschluss einer abweichenden Bedarfsfestlegung (§ 3 Abs. 3 S. 2 SGB II). Das Bundessozialgericht hält diesen den Ausschluss für verfassungswidrig. Auch darüber könnte beim BVerfG verhandelt werden. Sollte das BVerfG Änderungen bei der Bemessung der Regelleistung vorgeben, ist wahrscheinlich, dass diese Wirkung für die Zukunft haben. Allerdings ist auch möglich, dass das BVerfG aber eine Verfassungswidrigkeit auch für die Vergangenheit feststellt. In diesem Fall bekämen nur diejenigen Leistungen rückwirkend gezahlt, die vor dem 20. Oktober 2009 Widerspruch eingelegt bzw. einen Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 SGB X gestellt haben. Nach diesem Termin ist die Sicherung eines Anspruchs auf höhere Regelleistungen für die Vergangenheit jedenfalls nicht mehr möglich (§ 40 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II i.V. m. § 330 Abs. 1 SGB III). “ Tacheles e.V. hat Musterüberprüfungsanträge für Einzelpersonen sowie Bedarfsgemeinschaften erarbeitet, die als Download zur Verfügung stehen.

http://www.tacheles-sozialhilfe.de

Quelle: Tacheles e.V.

Dokumente: Ueberpruefungs_Antrag_Single_BVerfG01_SGB_II.pdf

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