2009 ENDET MIT REKORDDEFIZIT VON ÜBER 13 MILLIARDEN EURO Die finanzielle Situation der Bundesagentur analysierte das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe: “ Spätestens zu Beginn des Agenda-Jahres 2010 wird der künftige Bundesarbeitsminister, Franz Josef Jung (CDU), das Defizit der Bundesagentur für Arbeit (BA) im Haushaltsjahr 2009 nennen und kommentieren. Diesmal wird es wahrscheinlich wirklich ein Rekorddefizit sein, ein Defizit von über 13 Milliarden Euro. Vielleicht wird sich Jung bei der Vorbereitung auf die Verkündung und seine Stellungnahme an den Sommer des ersten Hartz IV-Jahres und seinen neuen Ministerkollegen Ronald Pofalla (CDU), Kanzleramtsminister, erinnern: Am 19. Juli 2005, Ronald Pofalla war zu diesem Zeitpunkt Stellvertreter der Unions-Fraktionsvorsitzenden und Kanzlerkandidatin Angela Merkel, erklärte er: ‚Das Defizit der Bundesagentur für Arbeit befindet sich weiterhin auf einem Rekordniveau.“ Für die CDU/CSU-Opposition gehörte es damals sozusagen zum guten Ton, der BA hohe und höchste Defizite zu prognostizieren. Aber: Das Jahr 2005 endete dann – bei einem Beitragssatz von 6,5 Prozent – mit einem Defizit von 396,7 Millionen Euro, dem kleinsten BA-Defizit seit 1990. Sicher wird sich der Arbeitsminster aber an das bisherige Rekorddefizit erinnern. Es entstand im Haushaltsjahr 1993. Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte der damaligen Bundesanstalt für Arbeit im Genehmigungsverfahren einen Haushalt mit einen Fehlbetrag von 5,6 Millionen (Millionen.) Deutsche Mark (DM) aufgezwungen. Es kam anders. Am Ende des Haushaltsjahres türmte sich ein Rekorddefizit von über 24,4 Milliarden DM oder, umgerechnet, 12,5 Milliarden Euro – bei einem Beitragssatz von 6,5 Prozent. Das Defizit wurde vom Bund getragen. Es bestand damals noch die von der Großen Koalition zum 1. Januar 2007 abgeschaffte Defizithaftung (§ 365 SGB III alt), deren verfassungsrechtliche Grundlage der (unveränderte) Artikel 120 Grundgesetz war (ist). Das erwartete Rekorddefizit des laufenden Haushaltsjahres (2009) kann durch eine Entnahme aus der Rücklage gedeckt werden. Eine vollständige Deckung des Defizits durch Entnahme aus einer Rücklage gelang zuletzt in den Haushaltsjahren 1986 und 1987. Ausblick: Sowohl der bis Ende 2010 geltende Beitragssatz von 2,8 Prozent als auch der Beitragssatz von 3,0 Prozent ab Anfang 2011 sichern keineswegs einen strukturell ausgeglichenen BA-Haushalt. Ohne Erhöhung der Einnahmen (Anhebung des Beteiligung des Bundes an den Kosten der Arbeitsförderung auf z.B. 1,5 Mehrwertsteuerpunkte, Beitragserhöhungen), Senkung der Ausgaben (z.B. Abschaffung des von der BA an den Bund zu zahlenden vermutlich verfassungswidrigen Eingliederungsbeitrages in Höhe von etwa 5 Milliarden Euro) oder Wiedereinführung der gemäß Artikel 120 Grundgesetz gebotenen Defizithaftung wird die BA in den kommenden Jahren einen Schuldenberg anhäufen, der bei einem Beitragssatz von 3,0 Prozent nicht getilgt werden kann. Ob und wie die schwarz-gelbe Bundesregierung die Finanzierung der BA in der Zukunft sicherstellen wird, und welchen Stellenwert Leistungskürzungen dabei einnehmen sollen, ist z.Zt. noch unbekannt. “
Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)