NEUE PERSPEKTIVE FÜR DIE AUSBILDUNG VON SCHULSOZIALARBEITER/INNEN – Publikation des Kooperationsverbundes Schulsozialarbeit Seit seiner Gründung (2001) hat sich der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit dafür engagiert, das Arbeitsfeld Schulsozialarbeit in seinem beruflichen Profil zu schärfen und die Voraussetzungen für eine professionelle Tätigkeit zu verbessern. Die aktuelle Publikation „Profession Schulsozialarbeit“ greift den Diskurs auf und eröffnet neue Perspektiven für die Ausbildung von Schulsozialarbeiter/-innen. Um eine Dequalifizierung des Handlungsfeldes zu verhindern, ist der Ausbau und die fachliche Stärkung des Studiums/der Ausbildung notwendig. Der Kooperationsverbund Schulsozialarbeit sieht in den Veränderungen der Hochschullandschaft – angestoßen durch den Bologna-Prozess – Chancen, ein vom Verbund erarbeitetes Berufsprofil konsequent in Lehre und Studium zu verankern. Zu diesem Zweck legte der Verbund einen Qualifikationsrahmen vor, der ein Referenzrahmen darstellt und Hochschulen die Möglichkeit bietet, auf dessen Grundlage konkrete Studienangebote zu entwickeln. Von Seiten der Hochschulen wird Wert auf ein Breitbandstudium gelegt und Besorgnis gehegt, die Einheit der Disziplin „Soziale Arbeit“ könnte in Frage gestellt werden. Dennoch haben einige Hochschulen Studiengänge mit dem Schwerpunkt Schulsozialarbeit eingerichtet bzw. wollen das in naher Zukunft tun. Die Veröffentlichung „Profession Schulsozialarbeit“ versteht sich als Diskussionsbeitrag in der Auseinandersetzung um die Verbesserung der Studienmöglichkeiten und eine nachhaltige Qualitätsverbesserung der Ausbildung. Das Buch ist erschienen im VS-Verlag und ist zum Preis von 16,90 (zzgl. Versand) dort zu bestellen oder über den Buchhandel zu beziehen. Pötter, Nicole / Segel, Gerhard (Hrsg.): Profession Schulsozialarbeit 2009. VS-Verlag Wiesbaden. ISBN 978-3-531-16554. Auszüge aus einem Beitrag von Ulrich Bartosch, Anika Maile und Christine Speth „Jugendsozialarbeit an Schulen / Schulsozialarbeit – ein spezifisches Qualifikationsprofil“. Die Autoren schildern, welche Ziele der Kooperationsverbund bei der Erstellung des Qualifikationsrahmens Schulsozialarbeit verfolgt und reflektieren vor dem Hintergrund des „Bologna Prozesses“ das künftige/oder wünschenswerte Profil derjenigen, die als akademisch gebildete Schulsozialarbeiter in diesem Arbeitsfeld tätig werden. Dazu erläutern sie zuerst die Grundstrukturen von Bachelor- und Masterstudiengänge und darauf folgend das Instrument des Qualifikationsrahmens. Abschließend diskutieren sie die Frage inwieweit der Qualifikationsrahmen Schulsozialarbeit zur Schwerpunktbildung in der akademischen Ausbildung beitragen könnte. “ 1 Der Ausgangspunkt: Professionelle Autonomie und reflektierte Berufsethik Das Anliegen des Kooperationsverbundes als eines Zusammenschlusses von Trägern der Sozialarbeit an Schulen/Schulsozialarbeit, ein besonderes Berufs- und Arbeitsfeld Schulsozialarbeit ausreichend zu begründen, ist nicht vollständig erreichbar. Die affirmative Festlegung, dass ein bestehendes Aufgabenfeld bereits eine eigene Profession nach sich ziehen müsste, ist so wenig überzeugend wie sie unzureichend bleiben muss. Es ist auch sehr zweifelhaft, ob Träger – mithin Praxisvertreter- und -vertreterinnen – die erlebten Anforderungen an die Praxis, in eine curriculare Ausbildungsordnung �übersetzen‘ können. Zumindest für eine Qualifizierung innerhalb eines hochschulischen Studiums ist dieser Weg nicht gangbar, da hier die Verbindung von Forschung und Lehre eine unabhängige Formulierung von Studienprogrammen erforderlich macht. Andernfalls würde eine schulische, am Lehrplan orientierte Ausbildungsform entstehen. Was bleibt also? Es ist selbstverständlich das Recht und die Aufgabe der Anbieter von sozialen und pädagogischen Dienstleistungen, die nachgefragten Qualifikationsprofile der künftigen Fachkräfte zu beschreiben und deren Ausbildung einzufordern. Innerhalb dieser Logik von �Aufgabenverteilung‘ wurde der Qualifikationsrahmen Schulsozialarbeit (QR SchulSArb) vom Kooperationsverbund in Zusammenarbeit mit Ulrich Bartosch, Anita Maile und Christine Speth erstellt. … Als weitere Experten wurden Herbert Bassarak und Uwe Hirschfeld hinzugezogen. Über die Beschreibung von Qualifikationselementen durch definierte Lernergebnissen (learning outcomes) wurde ein umfassendes Qualifikationsprofil für Schulsozialarbeiter und Schulsozialarbeiterinnen für verschiedene hochschulische Abschlussniveaustufen entwickelt. … Die Herleitung der Qualifikationselemente folgt konsequent den Grundsätzen und Zielen der Jugendhilfe: a) Junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen. b) Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung zu beraten und zu unterstützen. c) Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. d) Dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vgl. § 1 SGB VIII). Der Qualifikationsrahmen spiegelt die – in der Praxis geforderte – Breite der pädagogischen Ansätze, Leistungen und Zielgruppen wider. Er beschreibt Schulsozialarbeit als anspruchsvolles Berufs- und Arbeitsfeld in seinen professionellen Handlungsvollzügen und in seiner komplexen Anbindung an disziplinäre Entwicklungs-, Forschungs- und Ausbildungsbedingungen. 2 Die Wegmarke „Bologna“ und die Folgen für die Qualifizierung von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern Im Jahr 1999 unterzeichneten einige europäische Bildungsminister in Bologna eine Erklärung („Bologna-Erklärung“), mit der Zielsetzung einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu erschaffen. Mittlerweile haben sich 46 Länder bereit erklärt, an dessen Aufbau mitzuwirken. Für sämtliche Studienrichtungen, auch Disziplinen mit Relevanz zur Schulsozialarbeit wie zunächst die Soziale Arbeit und weiterhin die Pädagogik usw. hat dies weitreichende Konsequenzen. Die wesentlichen Veränderungen der Studienstruktur „post bologna“ lassen sich wie folgt zusammenfassen: * Gestufte Studienstruktur: Das bisherige einstufige Studiensystem (Abschlüsse: Diplom, Magister usw.) ist und wird durch ein mehrstufiges Studiensystem abgelöst. Die Titel Diplomsozialpädagogin (FH), Diplomsozialarbeiter (FH) werden künftig nicht mehr durch die Hochschulen vergeben. Ein erster berufsqualifizierender akademischer Abschluss „Bachelor“ kann ergänzt werden durch einen weiteren, zweiten Hochschulabschluss „Master“. … Der QR SchulSArb unterscheidet deshalb zwischen den Qualifikationsniveaus Bachelor und Master. Gegenüber dem BA-Level zeichnet sich das MA-Level durch erweiterte und vertiefte Befähigungen zur wissenschaftlichen Arbeit im Berufsfeld Schulsozialarbeit aus. Zugleich ist damit ein erweiterter Verantwortungsbereich für die Absolventinnen und Absolventen reklamiert. * Modularisierung: Die Lehrinhalte werden in den neukonzipierten Bachelor- und Masterstudiengängen in Module zusammengefasst. Ein Modul entspricht einer inhaltlich logischen Zusammenfassung von Lehrinhalten. * Kompetenzorientierung: Entscheidende Änderung im Rahmen der Bologna Reform ist die Definition von angestrebten Kompetenzen durch ein Studium. Dieser Wandel wird auch notwendig, um die erwünschte Employability („Beschäftigungsbefähigung“) der Absolventinnen und Absolventen zu erreichen. Der QR SchulSArb kennzeichnet deshalb in allgemeiner Sprache jene Qualifikationselemente, die bei Absolventinnen und Absolventen hochschulischer Studiengänge vorausgesetzt werden müssen, um erfolgreiche, professionelle Schulsozialarbeit leisten zu können. Konkrete, curriculare Studienangebote sollten durch Verweis auf die formulierten learning-outcomes offen legen, mit welchen Studieninhalten und didaktischen Methoden die Qualifi kationen gesichert, sowie durch welche Prüfungsformen sie nachgewiesen werden. … 3 Qualifikationsrahmenwerke: vom Sinn und Nutzen Um diese Neuerungen positiv nutzen zu können, ist die Entwicklung eines Qualifikationsrahmens hilfreich. Er ist ein Rahmenwerk, in dem angestrebte Qualifikationselemente für verschiedene Kompetenzniveaus definiert und transparent gemacht werden. Qualifikationsrahmenwerke gibt es auf europäischer, nationaler und fachlicher Ebene. Auf europäischer Ebene gibt es den European Qualifications Framework (EQF) … in dem über alle Bildungsebenen Niveaustufen formuliert werden. … Der „Nationale Deutsche Qualifikationsrahmen für lebensbegleitendes Lernen“ beschreibt neben der Hochschulischen Ausbildung auch die Berufsaus- und Schulbildung. Im „nationalen Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse“ hingegen werden die akademischen Bachelor-, Master- und Promotionsebenen definiert. Da es sich auf europäischer und nationaler Ebene nur um Metarahmen handeln kann, besteht die Möglichkeit, dass sich einzelne Fächer und Disziplinen in fachlichen, sektoralen Qualifikationsrahmen auf spezifische Anforderungen festlegen. Der Fachbereichstag Soziale Arbeit war ein Vorreiter in diesem Bereich und hat den zunächst einzigen fachlichen Qualifikationsrahmen, der innerhalb Deutschlands verabschiedet wurde, vorgelegt. Er wird bereits zur Studiengangsentwicklung angewandt. 4 Qualifikationsrahmen Schulsozialarbeit: die Intention Der Qualifikationsrahmen Schulsozialarbeit formuliert seine Standards auf der Basis eines Professionsverständnisses, das für die Schulsozialarbeit eine gleichberechtigte, verantwortliche Mitwirkung in der Schule und ihren sozialen sowie sozialräumlichen Kontexten reklamiert. Dabei verortet sich dieser Qualifikationsrahmen bewusst nicht in einer einzigen Disziplin. Vielmehr werden Elemente eines spezifischen Qualifikationsprofils für den Schulsozialarbeiter/die Schulsozialarbeiterin präzisiert, die für eine erfolgreiche professionelle Tätigkeit zwingend erforderlich sind. Dadurch besteht weiter die Möglichkeit disziplinäre Qualifikationsrahmen auf ihre Kompatibilität für die Anforderungen der Schulsozialarbeit hin zu überprüfen. … Der QR SchulSArb ein adäquates Instrument um eine Anerkennung von Qualifikationen, die außerhalb der Hochschule erworben worden sind, zu ermöglichen. Auch für spezifische Nachqualifizierungen (z.B. von Erzieherinnen und Er ziehern) werden somit konkrete Anhaltspunkte gegeben. … Der QR SchulSArb folgt der Konstruktionslogik des QR SArb. Er bildet keine vollständigen Qualifikationsprofile von speziellen Studiengängen zur Schulsozialarbeit ab. Vielmehr versucht er ergänzende bzw. spezifizierende Qualifikationselemente in Form von Lernergebnissen als zusammenhängendes Qualifikationsprofil zu beschreiben. … 5 Fazit: Keine politische Entscheidung, sondern fachliche Diskussionsbasis … Der QR SchulSArb spricht sich nicht zwingend für eine grundständige spezialisierte Studienrichtung „Schulsozialarbeit“ aus. Er repräsentiert vielmehr ein nachgefragtes Qualifikationsprofil, welches von der Praxis in jener Sprache, jenem �Bologna-Code‘ formuliert wurde, die in der Konstruktion von Studiengängen künftig Anwendung finden muss. Damit ist der QR SchulSArb eine �Steilvorlage‘ für die Hochschulen als Studiengangsanbietern, die das vorliegende Profil in ein angemessenes, passendes hochschulisches Studienangebot einbinden wollen. Gleichzeitig befähigt das Profil zum Abgleich mit den vorhandenen bzw. entstehenden Qualifikationsrahmenwerken auf nationaler und europäischer Ebene. Es erscheint zweifelhaft, dass die Befähigung für das hier beschriebene Arbeitsfeld in anderen als Studiengängen der Sozialen Arbeit erreichbar sein wird. Völlig zu Recht belehnt der QR SchulSArb den QR SArb und ist in diesem Sinne eine mögliche Spezialisierung des Studiums der Sozialen Arbeit. … Der QR SchulSArb weist in beiden Leveln nach, dass eine wissenschaftliche Befähigung und Expertise für das Arbeitsfeld unabdingbar ist. Ob sich daraus auch dereinst eine eigenständige Profession formieren kann, wird die Zukunft zeigen müssen. Bereits heute lässt sich aber mittels des QR SchulSArb zeigen, dass das Studium der Sozialen Arbeit der Königsweg zur Vorbereitung auf das Arbeitsfeld „Jugendsozialarbeit in der Schule/Schulsozialarbeit“ ist. “
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Quelle: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit VS-Verlag