VORWURF DES DATENMISSBRAUCHS DURCH ANWENDUGN DES VIER-PHASEN-MODELLS „In der Frankfurter Rundschau (FR) wurden Ende Oktober unter der Überschrift „Datenschleuder Bundesagentur“ massive Vorwürfe gegen die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhoben. Laut FR sind die Datenschutzmängel bei der BA gravierender als bislang bekannt. Im Innern der Arbeitsagentur und der Arbeitsgemeinschaften (Argen) gäbe es seit Wochen Kritik. Nach Angaben der FR liegen zahlreiche Schreiben von Personalräten aus dem ganzen Bundesgebiet vor, die das System datenschutzrechtlich für hoch gefährlich halten. Als Abschreckende Beispiele führte die Zeitung Insider-Informatione aus: So wussten die Mitarbeiter der Argen schnell mehr über zwei bestimmte Kandidaten der Fernsehshow von Dieter Bohlen. Weit über 10.000 Zugriffe auf ihre Datensätze verzeichnete das Computersystem der Arbeitsagentur nach deren Auftritt, bei dem die Männer auch ihre zeitweilige Arbeitssuche erwähnten. Auch eine junge Frau sei schockiert gewesen, als ihr neuer Freund sie auf manches Geheimnis ansprach. Dieser hatte über sie in den Datenbeständen der Bundesagentur recherchiert und wusste bestens Bescheid über ihre Einkommens- und Familiensituation, Schul- und Berufsausbildung, mögliche Erkrankungen und Vorstrafen. Dazu erklärt die BA, sie speichere grundsätzlich nur Daten, die sie zu ihrer Aufgabenerledigung benötige. Die Behörde hatte zur Verbesserung der Integrationsarbeit das so genannte Vier-Phasen-Modell eingeführt. Dabei handelt es sich nach Angaben der BA um kein neues IT–Verfahren, sondern ein Verfahren, das Arbeitsabläufe optimiert. Im Rahmen dieses Vier-Phasen-Modells würden nur die Daten erhoben, die für die Vermittlung von Arbeitslosen und die Integration von Hilfebedürftigen notwendig sind. Die BA-Software wurde an das Vier-Phasen-Modell angepasst und enthält nun verbesserte Softwareoberflächen für eine schnellere Bearbeitung. Nach ersten Hinweisen, dass es möglicherweise mit dieser IT-Anwendung datenschutz-rechtliche Probleme geben könnte, hatte die BA sofort reagiert und noch vor dem Start am 17.08.2009 technisch sichergestellt, dass vermittlungsrelevante sensible Daten aus der Potenzialanalyse des Bewerbers (Leistungsfähigkeit, persönliche Rahmenbedingungen) nicht mehr uneingeschränkt bundesweit durch Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung eingesehen werden können. Sie stehen nur noch einem eingeschränkten Nutzerkreis zur Verfügung. Die BA weißt darauf hin, das die Einhaltung des Datenschutzes in ihren IT-Systemen in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz regelmäßig überprüft und bei Bedarf verbessert wird.“
Quelle: BA Frankfurter Rundschau