Besser als ihr Ruf: Bildungsmaßnahmen am Übergang Schule – Beruf

BEDEUTUNG UND WIRKSAMKEIT VON BILDUNGSMAßNAHMEN AM ÜBERGANG Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung, sprich das sogenannte Übergangssystem, näher untersucht und nun die Ergebnisse seiner ‚Übergangsstudie‘ in einem BiBB-Report veröffentlicht. Die Erhebung zeigt, dass für Jugendliche, denen die für eine Ausbildung erforderlichen Voraussetzungen nicht durch die allgemeinbildende Schule vermittelt werden konnten, Bildungsmaßnahmen im Übergangssystem eine unverzichtbare Funktion haben. Dies gilt insbesondere für die berufsvorbereitenden Maßnahmen (BvB) der Bundesagentur für Arbeit und das schulische Berufsvorbereitungsjahr (BVJ). Durch diese Maßnahmen werden diese Jugendlichen erst in die Lage versetzz, erfolgreich eine Berufsausbildung zu durchlaufen. Allerdings zeigt die Studie auch, wenn Jugendlliche die erorderlichen Voraussetzungen für eine Berufsausbildung besitzen und eine solche auch anstreben, dann bedeutet ihre (unfreiwillige) Teilnahme an solchen Bildungsmaßnahmen nur einen Notlösung, denn eine Anrechnung der Übergangsmaßnahme auf eine nachfolgende Ausbildung erfolgt nur in Ausnahmefällen. Daher fordert BiBB-Präsident Manfred Kremer, allen ausbildungs- und berufreifen Jugendlichen unmittelbar nach Schulende eine vollqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen. Solange keine ausreichenden betrieblichen Ausbildungsplätze zur Verfügugn stehen, plädiert Kremer für die Einrichtung öffentlich finanzierter außerbetrieblicher Ausbildungsmöglichkeiten. Auszüge aus den Ergebnissen der ‚Übergangsstudie‘ im BiBB-Report von Ursula Beicht: “ VERBESSERUNG DER AUSBILDUNGSCHANCEN ODER SINNLOSE WARTESCHLEIFE? … * Wirksamkeit von unterschiedlichen Bildungsgängen des Übergangssystems Die Analysen … konzentrieren sich auf die Berufsvorbereitung (BvB/BVJ), das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) und die Bildungsgänge in teilqualifizierender Berufsfachschule (BFS). … Einbezogen sind Jugendliche, die die allgemeinbildende Schule mit maximal mittlerem Schulabschluss verlassen haben und die zum Befragungszeitpunkt 18 bis 24 Jahre alt waren. Welche Jugendlichen münden in Übergangsmaßnahmen? … In der Berufsvorbereitung (BvB/BVJ) sind die Jugendlichen mit den ungünstigsten schulischen Voraussetzungen vertreten: Sie haben nicht nur besonders häufig keinen Schulabschluss, sondern auch die schlechtesten Noten auf dem Schulabgangszeugnis. … Die Jugendlichen kommen überwiegend aus bildungsschwächeren Familien mit niedrigerem sozioökonomischem Status, d. h., die Eltern haben sehr häufig keinen Schul- oder Berufsabschluss, und der Vater übt meist keine qualifizierte Tätigkeit aus. Junge Männer nehmen zwar einen deutlich größeren Anteil ein als junge Frauen, dieser ist aber im Vergleich der Bildungsgänge nicht überproportional hoch. Jugendliche mit Migrationshintergrund sind relativ stark vertreten. Viele Jugendliche haben bei Beendigung der Schule nach einer betrieblichen Ausbildungsstelle oder überhaupt nach einer regulären Ausbildungsmöglichkeit gesucht. Ein Teil hat sich allerdings von vornherein nicht um einen Ausbildungsplatz bemüht – wohl oft aufgrund der als gering eingeschätztenErfolgsaussichten. Die Jugendlichen, die das Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) besuchen, verfügen über merklich günstigere schulische und familiäre Voraussetzungen als BvB/BVJ-Teilnehmer/-innen. Sie haben weit überwiegend einen Hauptschulabschluss erreicht, und ihre Schulnoten sind besser. Die Eltern haben häufiger einen Schul- und Berufsabschluss, der Vater geht öfter einer qualifizierten Tätigkeit nach. Junge Frauen sind im BGJ nur schwach vertreten. Sehr häufig haben die Teilnehmer/-innen bei Schulende eine betriebliche oder eine andere vollqualifizierende Ausbildung angestrebt. In der teilqualifizierenden Berufsfachschule (BFS) bringen die Teilnehmer/-innen nochmals bessere schulische Voraussetzungen mit. Relativ viele haben einen mittleren Schulabschluss und recht gute Schulnoten. Ihr familiärer Hintergrund unterscheidet sich allerdings kaum von dem der Teilnehmer/-innen des BGJ. Anders als dort bilden in der BFS jedoch junge Frauen die Mehrheit. Jugendliche mit Migrationshintergrund nehmen häufig die Bildungsangebote der BFS wahr. Ostdeutsche Jugendliche besuchen diese dagegen nur selten. Im Vergleich zu den anderen Bildungsarten haben die BFS-Besucher/-innen bei Verlassen der allgemeinbildenden Schule seltener eine betriebliche Ausbildungsstelle gesucht, auch insgesamt war der Wunsch nach unmittelbarer Aufnahme einer vollqualifizierenden Ausbildung etwas geringer ausgeprägt. Festzuhalten bleibt, dass Jugendliche, die nach der allgemeinbildenden Schule in einen der drei Bildungsgänge des Übergangssystems einmünden, insgesamt gesehen ungünstigere Voraussetzungen mitbringen. Aber dies trifft nicht auf alle zu, sondern es gibt jeweils auch einen mehr oder weniger großen Anteil, der durchaus über ausreichende Ressourcen verfügt … Welches sind die Gründe für eine Teilnahme? Obwohl die weitaus meisten Jugendlichen, die zunächst in einen Bildungsgang des Übergangssystems einmünden, bei Schulende eine reguläre Ausbildung anstrebten, gibt mehr als die Hälfte von ihnen an, dass die Teilnahme dem eigenen Wunsch entsprach. Dieses zunächst überraschende Ergebnis ist aber wohl eher so zu interpretieren, dass die gewählte Übergangsmaßnahme nur unter den gegebenen Umständen – nämlich ohne Ausbildungsplatz geblieben zu sein – und verglichen mit den sonstigen Alternativen als die beste Lösung akzeptiert worden ist. … Die Jugendlichen, die erstmals einen der betreffenden Bildungsgänge des Übergangssystems besuchen, beginnen mit der Teilnahme in den allermeisten Fällen innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der allgemeinbildenden Schule (87%). Lediglich 5% münden erst nach über einem Jahr in die Übergangsmaßnahme ein. … Wie schätzen die Teilnehmer/-innen den Nutzen ein? … Die Teilnahme wird von den Jugendlichen, die die Maßnahme bis zu ihrem regulären Ende besucht haben, imRückblick weit überwiegend positiv bewertet. Über vier Fünftel geben an, dass sie gerne hieran teilnahmen, wobei es so gut wie keinen Unterschied zwischen den Maßnahmearten gibt. Der Umfang des fachlich Gelernten wird hingegen für die Berufsvorbereitung geringer eingeschätzt als für die beiden anderen Arten von Bildungsgängen. … Wie lange dauert der Übergang in eine Berufsausbildung? … Da für Jugendliche mit maximal mittlerem Schulabschluss die betriebliche Berufsausbildung den größten Stellenwert besitzt, werden zunächst die Übergänge in diese Ausbildungsform untersucht. Dabei werden ausschließlich die Personen betrachtet, die während der Übergangsmaßnahme eine betriebliche Lehrstelle gesucht haben. Nach einem Jahr hat die Hälfte der betreffenden Teilnehmer/-innen an der Berufsvorbereitung eine betriebliche Ausbildung begonnen bei den Bildungsgängen der BFS sind es 57% und beim BGJ 63%. Drei Jahre später sind von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen mit entsprechenden Suchaktivitäten bei BvB / BVJ 61% und bei den BFS-Bildungsgängen 69% in eine betriebliche Ausbildung eingemündet das BGJ weist eine deutlich höhere Übergangsquote von 83% auf. Nun wird die Analyse ausgeweitet auf alle vollqualifizierenden Ausbildungsformen, d. h., es werden neben der betrieblichen Lehre auch die außerbetriebliche und schulische Ausbildung einschließlich eines Hochschulstudiums berücksichtigt sowie alle Teilnehmer/-innen einbezogen, unabhängig davon, ob sie einen Ausbildungsplatz gesucht haben oder nicht. Die Übergangsquoten ein Jahr nach Beendigung der Übergangsmaßnahmen betragen bei der BFS 54%, bei der Berufsvorbereitung 58% und beim BGJ 65%. Nach drei Jahren haben sie sich dann bei der Berufsvorbereitung auf 70%, bei der BFS auf 76% und beim BGJ auf 81% erhöht. Hier macht sich bemerkbar, dass von den Jugendlichen, die an BvB/BVJ teilnehmen oder die BFS besuchen, relativ viele schließlich in außerbetriebliche oder schulische Ausbildungsgänge münden, während nach einem BGJ verhältnismäßig oft der Einstieg in eine betriebliche Ausbildung gelingt. Insgesamt kann festgestellt werden, dass nach der Teilnahme an einer Übergangsmaßnahme nur relativ wenige Jugendliche sehr rasch eine vollqualifizierende Ausbildung beginnen. Über einen längeren Zeitraum gesehen glückt der Übergang in eine Ausbildung dann jedoch einem großen Teil. … * FAZIT Bildungsgänge des Übergangssystems, an denen vor allem Schulabsolventen und -absolventinnen mit maximal Hauptschulabschluss in erheblichem Ausmaß teilnehmen, haben drei zentrale Funktionen: Sie sollen zum einen dazu dienen, diejenigen, die noch nicht über die erforderlichen Voraussetzungen zur Aufnahme einer Berufsausbildung verfügen, zur Ausbildungsreife zu führen. Zum anderen bieten sie für Jugendliche, die nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule erst noch ihre schulischen Voraussetzungen weiter verbessern möchten, die Möglichkeit, einen Hauptschul- bzw. höherwertigen Schulabschluss zu erreichen. Insbesondere in den letzten 10 bis 15 Jahren haben Maßnahmen des Übergangssystems außerdem die Aufgabe übernommen, für ausbildungsreife Jugendliche, die aufgrund der schwierigen Ausbildungsmarktsituation keine Lehrstelle bekommen haben, eine Überbrückung bis zum Einstieg in eine Berufsausbildung zu schaffen. Wird der Personenkreis der Jugendlichen im Übergangssystem betrachtet, zeigt sich, dass sie häufiger einen ungünstigeren familiären Hintergrund haben und in der Schule weniger erfolgreich waren als die Jugendlichen, denen der Übergang in eine Ausbildung ohne einen vorherigen teilqualifizierenden Bildungsgang gelang. Aber dies allein erklärt die Teilnahmenotwendigkeit an einer Maßnahme des Übergangssystems nicht in vollem Umfang. Welche Funktion eine Übergangsmaßnahme im individuellen Fall hat, lässt sich oft nicht eindeutig bestimmen. … Die Frage, für wen es eigentlich notwendig und sinnvoll ist, der Ausbildung eine Maßnahme des Übergangssystems vorzuschalten, und für wen nicht, lässt sich daher auch nicht ohne Weiteres beantworten. Wie kann vor diesem Hintergrund dieWirksamkeit des Übergangssystems beurteilt werden? In welchen Fällen führt es zur Verbesserung der Ausbildungschancen und in welchen zu überflüssigen oder sinnlosen Warteschleifen? Wenn ein (höherwertiger) Schulabschluss erzielt wird, der vorher nicht vorhanden war, kann dies in jedem Fall als Chancenverbesserung gewertet werden, da den Jugendlichen ein „Mehrwert“ durch die erweiterten Bildungsoptionen entstanden ist. Unter diesem Gesichtspunkt schneiden die teilqualifizierenden Berufsfachschulen (BFS) am besten ab. … Beim Besuch von berufsvorbereitenden Bildungsgängen (BvB/BVJ) oder dem Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) erreicht dies dagegen nur etwa jede/-r Zehnte. Der Verbleib der Jugendlichen nach der Maßnahme und vor allem die Dauer bis zum Übergang in eine vollqualifizierende Ausbildung sind wichtige messbare Erfolgskriterien. Hierin unterscheiden sich die drei untersuchten Arten von teilqualifizierenden Bildungsgängen nicht wesentlich: Eine rasche Aufnahme einer Ausbildung innerhalb von vier Monaten gelingt jeweils über der Hälfte der Jugendlichen, die an BvB/BVJ oder BGJ (jeweils 53%) teilnahmen, und 47% derjenigen, die eine BFS besuchten. Ob dies nun allerdings in jedem Fall als Erfolg der Übergangsmaßnahme gewertet bzw. kausal auf sie zurückgeführt werden kann, ist fraglich. Denn zum Teil gibt es unter den Teilnehmern und Teilnehmerinnen ja auch die bereits ausbildungsreifen Jugendlichen, die sofort nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule eine Berufsausbildung hätten beginnen können – wenn es denn für sie einen Ausbildungsplatz gegeben hätte. … Wie die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen, ist eine abgeschlossene Maßnahme des Übergangssystems im Vergleich zu einem Abbruch aber nur für die Jugendlichen von (statistisch nachweisbarem) Vorteil, die vor der Teilnahme maximal über einen Hauptschulabschluss verfügen. Besonders positiv wirkt es sich für sie auf die Übergangschancen aus, wenn sie zudem noch einen (höherwertigen) Schulabschluss erreichen. Dagegen ist es für Jugendliche, die bereits einen mittleren Schulabschluss besitzen, ohne Belang für die Einmündungswahrscheinlichkeit in eine betriebliche bzw. vollqualifizierende Ausbildung, ob sie die Übergangsmaßnahme zu Ende führen oder nicht. … Ein nicht unbedeutender Teil der Jugendlichen, die nach Verlassen der allgemeinbildenden Schule zunächst an einer Übergangsmaßnahme teilgenommen haben, ist auch drei Jahre danach noch nicht in eine Berufsausbildung eingemündet. Dies betrifft schätzungsweise 20% bis 30% der Teilnehmer/-innen. Sie besuchen häufig weitere Übergangsmaßnahmen, jobben, sind arbeitslos oder aus privaten Gründen zu Hause. Die Gefahr, dass sie auf Dauer ohne Ausbildung bleiben und ihnen somit eine tragfähige Integration ins Erwerbsleben nicht gelingt, ist groß. Welche Schlussfolgerungen sind nun hieraus zu ziehen? Ist die von vielen Seiten angeführte massive Kritik am Übergangssystem berechtigt, und was müsste geändert werden? Eine pauschale Antwort hierauf ist nicht möglich, sondern es ist eine differenzierte Bewertung erforderlich. Wenn Jugendlichen die Ausbildungsreife nicht durch die allgemeinbildende Schule vermittelt werden konnte, obwohl dies eigentlich ihre Aufgabe wäre, so haben Maßnahmen des Übergangssystems, insbesondere die berufsvorbereitenden Bildungsgänge, eine unverzichtbare Funktion. … Vor allem auch der weitere Ausbau eines regionalen Übergangsmanagements könnte zusätzlich dazu beitragen, problematische berufsbiografische Verläufe zu vermeiden. … Wenn Jugendliche die erforderlichen Voraussetzungen für eine Ausbildung in bestimmten Berufen besitzen – sei es nach der allgemeinbildenden Schule, sei es nach Absolvieren einer Übergangsmaßnahme – und sie sich klar für die Ausbildung in einem dieser Berufe entschieden haben, dann bedeutet die (unfreiwillige) Teilnahme an Bildungsgängen des Übergangssystems vor allem eine Notlösung und verlorene Zeit. Denn eine Anrechnung der Übergangsmaßnahmen auf eine nachfolgende Ausbildung, die zwar oft möglich wäre, erfolgt nur selten. Allerdings wäre die Einführung einer Anrechnungspflicht hier eher kontraproduktiv, da die Bereitschaft der Betriebe, die Jugendlichen in ein (verkürztes) Ausbildungsverhältnis zu übernehmen, dann wahrscheinlich erheblich sinken würde. Die Lösung könnte hier nur darin liegen, den ausbildungs- und berufsreifen Jugendlichen unmittelbar eine vollqualifizierende Ausbildung zu ermöglichen – so wie z. B. auch im Leitbild 2015 der Bertelsmann Stiftung gefordert. Nur so könnten unnötige Warteschleifen vermieden werden. …“ Den Beitrag von Ursula Beicht in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem BiBB-Report 11/09 über aufgeführten Link oder dem Anhang.

http://www.bibb.de/de/52414.htm

Quelle: Jugendhilfeportal BiBB

Dokumente: a12_bibbreport_2009_11.pdf

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