Als Sachverständige zur Anhörung geladen waren:
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Deutscher Industrie- und Handelskammertag
Zentralverband des Deutschen Handwerks
Deutscher Gewerkschaftsbund
Bundesagentur für Arbeit
Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann
Prof. Dr. Andreas Kruse
Dr. Jürgen Pfister
Dr. Claudia Weinkopf
Prof. Dr. Ursula Engelen-Kefer
Karl Brenke
Beraten wurden die beiden Anträge:
a) „Fachkräftepotential nutzen – Gute Arbeit schaffen, bessere Bildung ermöglichen, vorhandene Qualifikationen anerkennen“, Antrag der Fraktion DIE LINKE und
b) „Strategie statt Streit – Fachkräftemangel beseitigen“, Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Auszüge aus einigen Stellungnahmen der öffentlichen Anhörung:
Stellungnahme des Deutschen Gewerkschaftsbundes:
“ Gesamtbewertung:
Kaum hat die Wirtschaft die Krise mit Entlassungen und massiver Kurzarbeit hinter sich gelassen, werden Klagen über einen Mangel an Fachkräften immer deutlicher. Doch der Einstieg in betriebliche Ausbildung ist für viele Jugendliche weiterhin schwierig. Nach wie vor müssen aus dem Beitragsaufkommen der Arbeitslosenversicherung Milliarden aufgewendet werden, um den oftmals schwierigen Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu erleichtern. …
Im letzten Jahrzehnt sind viele ausbildungswillige Jugendliche ohne Ausbildung geblieben. In der offiziellen Bildungsberichterstattung für 2010 heißt es denn auch, dass es 2009 keinen ausgleichenden Ausbildungsstellenmarkt gegeben hat: „Berücksichtigt man den Teil der Jugendlichen, die ihren Ausbildungsplatzwunsch trotz Einmündung in eine Alternative aufrecht erhalten, so bleibt eine Ausbildungsplatzlücke von gut 60.000 Plätzen bzw. 10 %.“ Das betriebliche Ausbildungsverhalten folgt nach wie vor dem Auf und Ab der Konjunktur.
Auch im Ausbildungsjahr 2010 lag die Zahl der abgeschlossenen Ausbildungsverträge noch leicht unter dem Niveau von 2009. Nur gut die Hälfte der bei der BA gemeldeten Jugendlichen nahm eine Berufsausbildung auf. …
Die Wirtschaft nimmt ihre Pflicht für die Ausbildung der jungen Menschen nicht ausreichend wahr:
## Jedes Jahr gelangen rund 400.000 Jugendliche nach dem Schulabgang in Maßnahmen des sogenannten „Übergangssystems.
## Nur 24 Prozent der Betriebe in Deutschland bilden noch aus.
## Die junge Generation wird um Zukunftschancen betrogen. Ihr Berufseinstieg ist geprägt von Leiharbeit, Fristverträgen und schlechten Chancen auf Übernahme nach der Ausbildung. 54 Prozent der Erwerbstätigen unter 25 Jahre arbeiten in solchen prekären Verhältnissen.
Bewertung des Antrags der Grünen im Einzelnen
Bildung und Chancen für alle
…
In kaum einem anderen Land hängen die Bildungschancen der Kinder so sehr vom Geldbeutel der Eltern ab wie in Deutschland. Selbst bei gleicher Leistung hat das Kind eines Akademikers gegenüber einem Arbeiterkind eine drei Mal so große Chance das Gymnasium zu besuchen. Gute Bildung bleibt ein vererbtes Privileg der höheren Schichten. Deshalb brauchen wir umfassende Reformen in sämtlichen Bereichen des Bildungswesens. …
In kaum einem anderen Industrieland setzt der Staat seine Kinder schon mittags vor die Tür. In Deutschland hingegen sind Halbtags-Schulen noch immer die Regel und in vielen Regionen sind Kindertagesstätten auf den Vormittag beschränkt. Langsam setzt sich auch in der Bundesrepublik die Erkenntnis durch, dass Ganztagsangebote ein wichtiger Baustein sind, um eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu gewährleisten – und so sowohl Männern als auch Frauen Chancengleichheit beim Zugang zur Arbeitswelt zu bieten.
## Das Recht auf Ausbildung stärken, das so genannte „Übergangssystem“ straffen:
Jedes Jahr münden ausweislich des Nationalen Bildungsberichts rund 400.000 Jugendliche in die Ersatz-Maßnahmen und Warteschleifen des so genannten „Übergangssystems“ ein. … Dieses vermeintliche System ist nicht nur für Jugendliche überkomplex und intransparent. Ein nicht unerheblicher Teil der Maßnahmen ist nicht anschlussfähig und wird auf dem Arbeitsmarkt nicht akzeptiert.
Der DGB fordert deshalb, den Übergang von der Schule in den Beruf klarer zu strukturieren und den Maßnahmedschungel zu lichten. Vorbild für eine solche Reform könnte das „Hamburger Modell“ mit seiner Ausbildungsgarantie sein. Dass Ziel: Jugendliche bekommen nach erfolglosen Bewerbungen um einen betrieblichen Ausbildungsplatz die Chance, in einer Berufsfachschule ein erstes Ausbildungsjahr zu absolvieren. Nach diesem Jahr wechseln die Jugendlichen in eine duale Ausbildung, wobei die Anrechnung durch die Betriebe zu sichern ist – oder sie setzen ihre Ausbildung bei einem Träger fort. In allen Maßnahmen muss ein hoher Anteil der betrieblichen Praxis garantiert sein.
Das Modell „Dual Plus“ von Bündnis 90/Die Grünen ist zwar auch der anerkennenswerte Versuch, eine Alternative zum so genannten „Übergangssystem“ zu formulieren. Gegenüber dem Hamburger Modell weist dieses Konzept jedoch zentrale Schwächen auf: Es zerstückelt durch Modularisierung die Ausbildung in kleine Teile und wird damit dem Berufsprinzip nicht gerecht. Mit den angestrebten Modulprüfungen an den jeweiligen Lernorten würde zudem das Prinzip „der Ausbildende kann nicht prüfen“ durchbrochen. ….
Wer die Weiterbildung in Deutschland voranbringen will, muss wie im Berufsbildungsgesetz für die Ausbildung eindeutige Kompetenzstrukturen in dieser „vierten Säule“ des Bildungswesens schaffen. Sie müssen geeignet sein, mehr Verbindlichkeit, Verlässlichkeit und Planungssicherheit für alle Beteiligten herzustellen. Die Empfehlungen des Innovationskreises Weiterbildung müssen durch finanzielle und gesetzliche Instrumente ergänzt werden. Wir brauchen einen konkreten Aktionsplan, der zeigt, wie die tiefe Krise der Weiterbildung überwunden werden kann und wie nachhaltige Strukturen geschaffen werden können. …
Zur Behebung des Fachkräftemangels ist es richtig, das einheimische Arbeitskräftepotential besser zu nutzen und allen Menschen sowohl Ausbildungs als auch Weiterbildungsmöglichkeiten bereitzustellen.
Allerdings ist die Bereitstellung von Bildung und Weiterbildung nicht in erster Linie Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit, sondern Aufgabe der Unternehmen bzw. eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Bundesagentur für Arbeit muss sich konzentrieren auf die Erhaltung des Kenntnisstandes und Weiterbildung von Erwerbslosen, kann aber nicht die Defizite der beruflichen oder betrieblichen Weiterbildung ausgleichen. …
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Die Anerkennung beruflicher Qualifikationen muss ein verbindlicher Bestandteil der Integrationspolitik werden. Verankert werden muss ein Rechtsanspruch auf ein zeitlich festgelegtes Anerkennungsverfahren von im Ausland erworbenen beruflichen Abschlüssen. …
Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse sind hinsichtlich ihrer Studien- und Ausbildungsinhalte nicht immer mit deutschen Abschlüssen vergleichbar. Sollten die vorhandenen Qualifikationen bezogen auf den jeweiligen Referenzberuf nicht ausreichend sein, müssen Möglichkeiten einer Kompetenzfeststellung sowie einer Nach- oder Anpassungsqualifizierung gegeben werden, um die Anerkennung im Ganzen oder in Teilbereichen zu erwerben. … „
Stellungnahme von Prof. Dr. Klaus F. Zimmermann, Forschungsinstitut zur Zukunft der Abeit GmbH (IZA):
“ … Ausgangslage: Fachkräftemangel und ungenutztes Humankapital
Deutschland sieht sich mit einem aus demografischen Gründen wachsenden Fachkräftemangel konfrontiert. Knappheiten betreffen nicht nur den Bereich der akademischen Qualifikation, sondern ebenso mittlere Qualifikationsstufen. Zugleich steht der deutsche Arbeitsmarkt vor einem verfestigten Überangebot geringer qualifizierter Arbeit, das er nicht absorbieren kann. Dies führt zu einer sich weiter öffnenden sozialen Schere und zu neuen Anfechtungen der innergesellschaftlichen Gerechtigkeit: Während sich die Beschäftigungsperspektiven nachrückender qualifizierter Arbeitskräfte kontinuierlich verbessern werden, wird für Ungelernte und gering Qualifizierte die Perspektive zunehmend prekär – dies um so mehr, als ihr Anteil an den Absolventenkohorten des Bildungssystems im Zeitverlauf deutlich zu hoch ist. Die Schrumpfung des Erwerbspersonenpotenzials wird nicht per se zu einer Entschärfung dieser Situation führen. Im Gegenteil, es droht bei ausbleibender Beschäftigung von Qualifizierten aufgrund negativer Komplementäreffekte ein weiterer Rückgang der Nachfrage nach einfacher Arbeit. …
Fehlende Diagnoseinstrumente zur Detailanalyse des Fachkräftemangels
Aufgrund einer unzureichenden Datengrundlage und in Ermangelung belastbarer Indikatoren können die bevorstehenden bzw. aktuell bereits auftauchenden Fachkräfte-Engpässe bislang nicht ausreichend präzise definiert werden. Dies gilt für die genaue Zahl fehlender Fachkräfte ebenso wie für die Zuordnung nach Branchen oder gar Berufsfeldern. Weder die Lohnentwicklung noch die Zahl der offenen Stellen allein ist beispielsweise ein hinreichendes Kriterium zur Ermittlung des tatsächlichen Fachkräftemangels. Politik und Wissenschaft sind deshalb dringend aufgefordert, Indikatormodelle zu entwickeln und zu erproben, die eine verlässlichere Diagnose ermöglichen.
Vor zu großen Erwartungen muss dabei dennoch gewarnt werden. In kurzfristiger Perspektive wird eine präzise Engpassdiagnose nur schwer möglich sein, weil der moderne, vernetzte Arbeitsmarkt permanenten Schwankungen in der Arbeitsnachfrage unterworfen ist. … In langfristiger Perspektive sind Indikatoren eher geeignet, Trends abzubilden und Angebots- wie auch Nachfrageveränderungen vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung zu modellieren. …
Bewertung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 17/3198)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betont zu Recht die Notwendigkeit eines Politikmixes zur Bewältigung des Fachkräftemangels durch Bildung, Qualifizierung, Aktivierung und Zuwanderung.
Als sinnvolle Forderungen sind insbesondere der Ausbau von Kinderbetreuungs- und Ganztagsschulangeboten zu nennen. Damit wäre zugleich ein zentraler Beitrag zur Mobilisierung von mehr Frauen für den Arbeitsmarkt verbunden. …
Gemessen an den vorliegenden Evaluationsergebnissen scheint der Antrag – auch unabhängig von der Frage einer möglichen Mindestlohnanwendung in diesem Bereich – die Chancen von Weiterbildungsprogrammen für Geringqualifizierte tendenziell zu überschätzen.
Insgesamt positiv zu bewerten sind die Anregungen des Antrags zur beschleunigten und entbürokratisierten Anerkennung ausländischer Qualifikationen (die im Übrigen durch die Bundesregierung im Grundsatz bereits auf den Weg gebracht worden ist). Dies gilt auch für die Forderung, bis zum Übergang zu einer aktiven Zuwandererauswahl mit Hilfe eines Punktesystems zunächst rasch die Mindesteinkommensgrenze für Hochqualifizierte (Aufenthaltsgesetz) auf 40.000 Euro herabzusetzen. …
Fachkräftemangel mit gezielter Arbeitskräftemigration entgegenwirken
Die Notwendigkeit zur raschen Neuformulierung der deutschen Zuwanderungspolitik ist offensichtlich. Denn weder gelingt aktuell die Gewinnung gefragter ausländischer Fachkräfte auch nur annähernd, noch kann die Einreise geringer qualifizierter Zuwanderer vermieden oder zumindest begrenzt werden. Für beide Gestaltungsaufgaben – qualitative und quantitative Steuerung des Zuzugs – ist ein kombiniertes Auswahl- und Quotensystem unverzichtbar und die einzige plausible Handlungsoption. Erst über ein solches System können Transparenz und Berechenbarkeit Einzug in das Zuwanderungsverfahren halten. Das bestehende Regelwerk des Zuwanderungsgesetzes hat diese elementaren Ziele einer glaubwürdigen Migrationspolitik bislang klar verfehlt. …
Dieses Ziel tritt, darauf sei nochmals hingewiesen, nicht in Konflikt mit dem durch den Fachkräftemangel neu entfachten Interesse an der besseren Nutzung inländischer Potenziale. Eine behutsam dosierte und qualitativ lenkende Zuwanderungspolitik verschafft einerseits Politikmaßnahmen an anderer Stelle die nötige Zeit, um Wirkung zu zeigen. Andererseits ist sie angesichts des globalen Wettstreits um knapper werdendes Humankapital eine zentrale strategische Entscheidung der deutschen Wirtschaftspolitik. „
Stellungnahme Dr. Claudia Weinkopf:
„ Zusammenfassung
## Hier ist zum einen nach Regionen, Branchen und Tätigkeiten zu differenzieren und zum anderen spricht vieles dafür, dass einem Fachkräftemangel mit einem koordinierten und breit angelegtem Spektrum von differenzierten und vorausschauenden Maßnahmen entgegen gewirkt werden kann.
## In den vorliegenden Anträgen werden zentrale Handlungsfelder und Maßnahmen mehr oder weniger breit und ausführlich angesprochen – darunter die Bildungspolitik, eine bessere Ausschöpfung des vorhandenen Erwerbspersonenpotentials sowie die Anerkennung von Abschlüssen von Migrant/innen, die bereits in Deutschland leben, sowie weitere Zuwanderung insbesondere von gut Qualifizierten.
## Die erforderlichen Strategien sollten aber nicht nur darauf abzielen, den künftigen Fachkräftebedarf zu decken und zu vermeiden, dass es zu gravierenden Engpässen bei Fachkräften kommt, sondern müssen auch verhindern, dass es zu einer weiteren Polarisierung auf dem Arbeitsmarkt kommt: Fachkräftemangel auf der einen und eine sich verfestigende Langzeitarbeitslosigkeit auf der anderen Seite.
## Es ist insbesondere also auch nach Ansatzpunkten zu suchen, um den Arbeitsmarkt „zukunftsfest“ zu machen und hierbei bestehende Defizite anzugehen. Dies betrifft sowohl die Integration von gering Qualifizierten und Langzeitarbeitslosen als auch die nachhaltige Verbesserung der Aufstiegschancen von denjenigen, die heute in prekären und gering bezahlten Jobs arbeiten. …
Zu Recht wird in beiden Anträgen thematisiert, dass es noch umfangreiche un- oder unterausgeschöpfte Potentiale der vorhandenen Erwerbspersonen gibt. Verwiesen wird hier insbesondere auf Frauen, Ältere, Behinderte und Personen mit Migrationshintergrund. Damit sind aber bei weitem noch nicht alle vorhandenen Potentiale angesprochen, die besser genutzt werden könnten.
Dass in Deutschland auch viele beruflich Qualifizierte im Niedriglohnsektor arbeiten – inzwischen handelt es sich bei rund 80% der gering Bezahlten um Personen mit einem beruflichen oder sogar akademischen Abschluss – spricht dafür, dass hier Qualifikationen verschwendet werden, was man sich bei einem steigenden Bedarf an Fachkräften nicht mehr leisten kann. Ähnliches gilt für die große Zahl von Minijobber/innen: Von den insgesamt gut 7 Millionen geringfügig Beschäftigten arbeiten knapp 5 Millionen ausschließlich in Minijobs – …
Niedriglohnbeschäftigte oder Minijobber/innen wird man sicher nicht von heute auf morgen und mit einem vertretbaren Aufwand zu gefragten Fachkräften qualifizieren können. Aber die Tatsache, dass im Niedriglohnsektor, in Minijobs und im Bereich der Einfacharbeit viele Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung tätig sind, könnte ein guter Ausgangspunkt für Maßnahmen zur Verringerung von Engpässen bei Fachkräften sein. Wenn es gelänge, zumindest einen Teil dieser Beschäftigten durch Qualifizierungs- und andere Maßnahmen beim Aufstieg in höherwertige Arbeit gezielt zu unterstützen, könnten inner- und überbetriebliche Mobilitätsketten bzw. -prozesse angestoßen werden, die sich über das gesamte Qualifikationsspektrum erstrecken und am oberen Rand auch die Besetzung von Stellen für Fachkräfte beitragen könnten. Gleichzeitig würden am unteren Rand Beschäftigungsmöglichkeiten frei für diejenigen, die derzeit oft in Dauerarbeitslosigkeit verharren und häufig allenfalls eine Chance auf kurze Episoden in instabiler Beschäftigung (z.B. Leiharbeit) haben. …
„Gute“ Arbeit und „faire“ Entlohnung
Ein steigender Fachkräftebedarf bietet grundsätzlich die Chance, bestehende Machtungleichgewichte auf dem Arbeitsmarkt zu beseitigen, prekäre Beschäftigung und Niedriglöhne zurück zu drängen und statt dessen (modernisierte) Normalarbeitsverhältnisse zu stärken. …
Da ein möglicher Fachkräftemangel aktuell oder in Zukunft keineswegs automatisch zu „guter“ Arbeit und „fairer“ Entlohnung für alle Beschäftigten führen wird, erscheinen verbindliche Mindeststandards unverzichtbar, um Lohndumping zu unterbinden und den Wettbewerb über die Qualität von Gütern und Dienstleistungen zu stärken. “
http://www.iab.de/389/section.aspx/Publikation/k110221p01
http://doku.iab.de/externe/2011/k110221p01.pdf
Quelle: Bundestagsausschuss Arbeit und Soziales, Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: Antrag_Strategie_statt_Streit_1703198.pdf