Neuer Gesetzentwurf: Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikation soll verbessert werden

Laut aktuellem Referentenentwurf, der den Jugendsozialarbeit News vorliegt, ist es Ziel, die wirtschaftliche Einbindung von ausländischen Fachkräften maßgeblich zu verbessern. Für den Zuständigkeitsbereich des Bundes ist geplant, einen allgemeinen Anspruch auf eine individuelle Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Qualifikationen mit inländischen Referenzqualifikationen einzuführen. Bestehende Richtlinien zur Anerkennung beruflicher Auslandqualifikationen sollen auf Drittstaaten erweitert werden. Zudem ist vorgesehen, die Verfahren und Kriterien zur Anerkennung im Ausland erworbener beruflicher Qualifikationen zu vereinheitlichen.

Das Gesetz soll durch einen verstärkten Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente flankiert werden. Allerdings sind dafür keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit sind solche Leistungen aus dem bestehenden Eingliederungstitel bzw. Eingliederunfsbudget zu bestreiten.“

Relevante Akteure sind aufgefordert noch in diesem Monat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abzugeben.“

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