Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben eine Resolution zur Inklusion unterzeichnet. Sie fordern unter anderem ein hochwertiges Inklusives Erziehungs- und Bildungssystem im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention. Verabschiedet wurde die Resolution auf der 25. Jahrestagung der Integrations-/Inklusionsforscher in Bremen. Allerdings sehen die Teilnehmer mit großer Sorge die Entwicklungen bei der Umsetzung der UN-Konvention in Bund und Ländern. Sie kritisieren, dass die Intention und der Rechtsanspruch der UN-Konvention unterlaufen werden. Damit einher gingen eine Entwertung und eine Verwässerung des Inklusionsbegriffs. „Das mehrgliedrige Bildungssystem“, so die Resolution, „ist zutiefst ungerecht, sozial selektiv, und es verhindert die Anerkennung individueller Leistungen. Es ist mit Artikel 24 der UN-Konvention nicht vereinbar. Das Konzept „Eine Schule für alle“ soll demnach über die Weiterentwicklung der Schulformen realisiert werden, die bereits in Richtung eines inklusiven Schulsystems orientiert sind: die Grundschulen und die Integrierten Gesamtschulen.
Die Unterzeichner/-innen der Resolution fordern:
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Die Umsetzung des unteilbaren Rechts auf gemeinsames Lernen ALLER Kinder und die Gewährleistung eines inklusiven Bildungssystems auf allen Ebenen (von der frühkindlichen Erziehung und Bildung in Kinderkrippen und –Kindertagesstätten bis zur beruflichen und akademischen Bildung einschließlich Weiterbildung).
## 2. die Sicherstellung der Zielperspektive „Eine Schule für alle“ über eine terminierte Handlungsplanung
Das mehrgliedrige Bildungssystem ist zutiefst ungerecht, sozial selektiv, und es verhindert die Anerkennung individueller Leistungen. Es ist mit Artikel 24 der UN-Konvention nicht vereinbar. Um Bildungsgerechtigkeit im Sinne der UN-Konvention herzustellen, ist ein Systemwechsel unerlässlich.
Das heißt: Im Sinne der UN-Menschenrechtskonvention muss ein hochwertiges Inklusives Erziehungs-und Bildungssystem entstehen.
Zur Entwicklung eines inklusiven Erziehungs-und Bildungssystems bedarf es vorrangig
## der sozialräumlichen Orientierung und eines Sozialraumbudgets
## der Aus-, Fort-und Weiterbildung der Erzieher/innen und Lehrer/innnen
## der umgehenden Anpassung der Lehrerbildungsgesetze an Artikel 24 der UN-Konvention „
Quelle: bildungsklick.de
Dokumente: resolution_ifo_tagung_02.2011_1.pdf