Für den 27.Mai wird eine (erste) Stellungnahme des Bundesrats zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BKiSchG) erwartet. Die Bundesratsdrucksache Nr. 202/1/11 vom 16.05.2011 umfasst 37 Seiten und nähert sich damit vom Umfang her (fast) dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. In der Stellungnahme wird das BKiSchG keineswegs abgelehnt, vielmehr werden sehr konkrete Änderungen/Erweiterungen gefordert. Weiterhin werden Änderungen des SGB V vorgeschlagen, z.T. werden gänzlich neue Regelungsvorschläge aufgenommen (Z.B. Änderung des Bundeszentralregistergesetzes mit einem Anspruch des Jugendamtes auf unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregistergesetz bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung für Personen, die mit dem Kind oder Jugendlichen in häuslicher Gemeinschaft wohnen). Es bleibt abzuwarten, welche Änderungen sich im weiteren Beratungsverlauf durchsetzen lassen.“
Quelle: LWL-Landesjugendamt Westfalen/Münster: Alfred Oehlmann
Dokumente: Bundesrat_Empfehlungen_BKiSchG_202_1_11.pdf