Bildungs- und Teilhabepaket: Verlängerung Antragsfrist

Die Antragsfrist für die rückwirkende Beantragung der Bildungs- und Teilhabeleistungen, die bis zum 31.3. angefallen sind, soll bis zum 30.6.2011 verlängert werden. Das BMAS bringt ein entsprechendes Gesetz auf den Weg. Die Betroffenen sollen über ein gestuftes Infokonzept informiert werden (per Post, in Kitas, Schulen etc.). Wer auf diesem Wege nicht erreicht wird, soll persönlich von seinem Fallmanager im Jobcenter angesprochen werden.

Eine etwas andere Linie fährt der Berliner FDP-Landes- und Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer, dieser fordert Regelsatzkürzungen für Eltern für Bildungspaketverweigerer: “Wenn sich nachweislich Eltern nicht darum kümmern, dass ihre Kinder z. B. dringend notwendige Nachhilfe erhalten, müssen sie da sanktioniert werden, wo es ihnen am meisten wehtut. Dann müssen ihnen die Regelsätze gekürzt werden.” So Meyer in einem Interview. Nach Vorstellungen des Politikers sollen den verweigernden Eltern 30 Prozent vom Regelsatz gekürzt werden, wenn sie für ihr Kind keine Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen.

Dabei gibt es nach Ansicht von Sozialverbänden, Wissenschaftlern und Rechtsexperten weiterhin Kritik an dem jetzt beschlossenen Regelsatz: Mit fünf Euro monatlich mehr, sei dieser nach wie vor zu niedrig. Eine neue, ausführliche Bedarfsermittlung hat der Sozialwissenschaftler Lutz Hausstein vorgelegt. Er kommt zu dem Ergebnis, daß der aktuell beschlossene Regelsatz nicht den tatsächlichen Bedarf deckt und somit den verfassungsmäßigen Vorgaben nicht entspricht.“

Die Untersuchung von Lutz Hausstein ist dem Anhang oder aufgeführtem Link zu entnehmen.

http://www.harald-thome.de/
http://www.harald-thome.de/media/files/Was-der-Mensch-braucht-2011.pdf

Quelle: Thomé Newsletter

Dokumente: Was_der_Mensch_braucht_2011.pdf

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