Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ruft zur 2. Förderrunde des XENOS-Programms „Integration und Vielfalt“ auf. Gefördert werden sollen Projekte und Projektverbünde mit dem Ziel, insbesondere benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene mit und ohne Migrationshintergrund in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft zu integrieren. Neu ist, dass neben Einzelprojekten auch Projektverbünde mit bis zu fünf Teilprojekten gefördert werden können.
Was wird gefördert?
Arbeitsmarktlich ausgerichtete Projekte und Projektverbünde sollen in folgenden arbeitsmarktlichen Handlungsfeldern („Lernorten“) gefördert werden:
## Arbeitsweltbezogenes Übergangsmanagement und (interkulturelle) Qualifizierung an den „Lernorten“ von Schule, Berufsschule und außerbetrieblichen Einrichtungen.
## Interkulturelle Öffnung und Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den „Lernorten“ Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen.
## Sensibilisierung zu Themen kultureller Vielfalt an den „Lernorten“ Städte, ländlicher Raum und europäische Grenzregionen.
Arbeitsmarktbezogene Projekte sollen entsprechend dem jeweiligen institutionellen Handlungskontext an vier unterschiedlichen
„Lernorten“ ansetzen. Bei den ersten beiden Handlungsfeldern geht es primär um die Unterstützung des Übergangs in das Ausbildungs- bzw. Beschäftigungssystem. Die Handlungsfelder drei und vier beziehen sich hauptsächlich auf Aktivitäten der interkulturellen Öffnung und Sensibilisierung. Bei allen Handlungsfeldern ist darauf zu achten, dass die jeweils spezifischen zielgruppenbezogenen Diskriminierungen
ausdrücklich berücksichtigt werden.
Eine programm- und länderübergreifende Koordination und fachliche Vernetzung der Projekte soll ergänzend Kooperationsansätze mit Projekten aus anderen Programmen auf Bundes- und Länderebene aufzeigen und den Austausch über bewährte Konzepte und gute Projektbeispiele aus der Praxis, die Ergebnissicherung und Aufarbeitung von Projektergebnissen sicherstellen sowie zur Unterstützung von Mainstreaming-Prozessen und den Transfer von Ergebnissen in Regelstrukturen beitragen.
Antragstellung
Interessierte Organisationen können Projektanträge vom 01. Juni bis 15. Juli 2011 beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales einreichen. Zur Eingabe und Bearbeitung von Projektanträgen ist zunächst eine Registrierung in dem IT-System ZUWES (Zuwendungen im ESF-Bereich) erforderlich.
Das IT-System ZUWES steht unter dem Link www.zuwes.de zur Verfügung.
Die 2. Förderrunde XENOS startet ab Januar 2012 und hat eine Laufzeit bis Dezember 2014.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, rechtsfähige Personengesellschaften, Bildungsträger, Verbände und Forschungseinrichtungen.
Privatpersonen können keine Zuwendungsempfänger sein. Es können maximal 3 Projektanträge pro Antragsberechtigten eingereicht werden. Eine Antragstellung ist als Einzelvorhaben oder im Projektverbund möglich. Die Anzahl der Verbundprojekte beschränkt sich grundsätzlich auf maximal 5 Teilprojekte. „
Weitere Informationen, die Förderrichtlinie sowie den Aufruf zur Antragstellung entnehmen Sie bitte dem Anhang.
www.xenos-de.de
www.zuwes.de
Quelle: BMAS
Dokumente: 2011__05__27__xenos__aufruf.pdf