Auszüge aus dem Konzept und der Maßnahmenübersicht zur Fachkräftesicherung der Bundesregierung:
“ … Aktivierung und Beschäftigungssicherung
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Aktivierung und Integration von Arbeitslosen
Priorität bei der Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland hat der Abbau der Arbeitslosigkeit. Die IAB-Erhebung des gesamtwirtschaftlichen Stellenangebots wies für das 4. Quartal 2010 rund 996.000 offene Stellen aus. Dem gegenüber standen rund drei Millionen Arbeitslose sowie knapp eine Million Personen in der so genannten „Stillen Reserve“. Die Gleichzeitig von Fach- und Arbeitskräftebedarf einerseits, Arbeitslosigkeit und Stiller Reserve andererseits stellt keinen Widerspruch dar. Ein solches Mismatch hat seine Ursachen darin, dass sich Arbeitskräfteangebot und -nachfrage in qualifikatorischer und/oder regionaler Hinsicht nicht decken oder in kurzfristigen Verzögerungen bei der Stellenbesetzung, die durch Suchprozesse beider Seiten auftreten. Arbeitsmarktpolitik hilft, solche Fehlallokationen zu reduzieren und Vermittlung effektiver zu organisieren. Ferner kann bei Personen mit Migrationshintergrund, die über ausländische Berufsqualifikationen verfügen, mitunter das lückenhafte und unübersichtliche System der Anerkennung von Qualifikationen der Grund für Arbeitslosigkeit oder ein Verharren in der Stillen Reserve sein. Dem soll mit dem Anerkennungsgesetz begegnet werden.
Mittel- und auch langfristig haben die gezielte Qualifizierung von Arbeitslosen aller Alters- und Qualifikationsgruppen, ihre Reintegration in den ersten Arbeitsmarkt und die Förderung der beruflichen Mobilität eine hohe Bedeutung für die Sicherung des Fachkräftebedarfs. Zudem wird der Rehabilitation eine große Bedeutung bei der (Re-)Integration von Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt beigemessen.
Die Bundesregierung hat die Instrumente der aktiven Arbeitsförderung im Hinblick auf ihre Wirksamkeit evaluiert und auf dieser Grundlage durch den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt neu ausgerichtet. Neben den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten des Rechts der Arbeitsförderung (SGB III) und der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) existieren verschiedene Programme der Bundesregierung zur Förderung ausgewählter Zielgruppen. Darüber hinaus wirkt die Bundesregierung darauf hin, dass der gleichstellungspolitische Auftrag und die Frauenförderung konsequent umgesetzt werden, um die berufliche Eingliederung von Frauen wirksam zu unterstützen und Zeiten der Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder wenigstens zu verkürzen. …
Bildungschancen für alle von Anfang an
Auch wenn wir mittelfristig durch Motivation, Integration und Weiterbildung verstärkt qualifiziertes Personal gewinnen können, ist langfristig der entscheidende Weg zur Sicherung der Fachkräftebasis die Bildung und Ausbildung von Kindern und Jugendlichen. Angesichts der geringen Geburtenzahlen und der Tendenz zu wissensintensiveren Tätigkeiten müssen mehr den je Bildungschancen für alle Kinder und Jugendlichen gestärkt werden. Angesetzt werden muss in allen Bereichen der Bildungsbiografie, von der frühen Kindheit über die Schule bis zur Berufsausbildung.
Der Bund beteiligt sich bis 2013 mit insgesamt vier Milliarden Euro und anschließend mit 770 Millionen Euro jährlich an den Kosten des Ausbaus der Kinderbetreuungsangebote für unter Dreijährige. … Mit der Initiative „Offensive Frühe Chancen“, die am 2. November 2010 gestartet ist, stellt der Bund bis zum Jahr 2014 rund 400 Millionen Euro zur Verfügung, um bis zu 4.000 Einrichtungen – insbesondere in benachteiligten Sozialräume – zu „Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration“ auszubauen. …
Zwar geht die Zahl der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss weiter zurück, dennoch verlassen immer noch zu viele junge Menschen ohne Abschluss die Schule, andere sind noch nicht ausbildungsreif. Diese jungen Menschen finden nicht oder nur nach erheblichen Anstrengungen einen Ausbildungsplatz. Bezogen auf die alterstypische Bevölkerung der 15- bis unter 17-Jährigen lag die Abgängerquote ohne Hauptschulabschluss 2008 mit circa 65.000 Schülerinnen und Schülern bei 7,5 Prozent gegenüber 7,9 Prozent im Jahr 2006 und 8,7 Prozent im Jahr 2004. Im Jahr 2009 verließen rund 64.000 Schülerinnen und Schüler die Schule ohne Abschluss, die Quote betrug rund 7 Prozent. Bund und Länder haben sich auf dem Qualifizierungsgipfel in Dresden 2008 auf das gemeinsame Ziel verständigt, die Quote der Schulabgängerinnen und -abgänger ohne Abschluss bis zum Jahr 2015 zu halbieren. Durch eine Halbierung der Quote könnten – so die Bundesagentur für Arbeit – im Zusammenhang mit einem verbesserten nahtlosen Übergang von der Schule in den Beruf bis zu 300.000 junge Menschen dem Arbeitsmarkt 2025 zusätzlich als Fachkräfte zur Verfügung stehen.
Zum 1. Januar 2009 wurde zudem im Arbeitsförderungsrecht ein Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses eingeführt. Die Umsetzung erfolgt für junge Menschen im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen. Das ESF-Programm „Schulverweigerung – Die 2. Chance“ der Initiative JUGEND STÄRKEN hat zum Ziel, aktive beziehungsweise passive Schulverweigerer und -verweigerinnen wieder in die Schule zu (re)integrieren.
Anlässlich der Neuberechnung der Regelbedarfe des SGB II hat die Bundesregierung einen Paradigmenwechsel eingeleitet. Mit einer neuartigen Akzentuierung in Sach- und Dienstleistungen wird den Bildungs- und Teilhabebedarfen von Kindern und Jugendlichen in Zukunft in besonderer Weise Rechnung getragen. Das neue Bildungspaket unterstützt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche, deren Eltern Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Sie können bei Sport, Musik oder anderen kulturellen Akvitivitäten dabei sein, an Schulausflügen und am gemeinsamen Mittagessen in Schule, Hort oder Kita teilnehmen. Die bekommen Geldleistungen für Schulmaterial und, insbesondere wenn ihre Versetzung gefährdet ist, Lernförderung. Dies wird sich auszahlen – sowohl für die Lebens- und Entwicklungschancen der Kinder als auch für die Gesellschaft insgesamt.
Qualifizierung: Aus- und Weiterbildung
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Neben der Schulabbrecherquote muss auch die Abbrecherquote bei der Berufsausbildung deutlich gesenkt werden. Im Jahr 2008 wurde mehr als jeder fünfte Berufsausbildungsvertrag frühzeitig aufgelöst. Bund und Länder haben sich in der Qualifizierungsinitiative das Ziel gesetzt, bis 2015 den Anteil der Personen von 20 bis 29 Jahren ohne Berufsabschluss von 17 Prozent auf 8,5 Prozent zu halbieren. Durch eine Halbierung der Abbrecherquote ab dem Jahr 2015 könnten bis zum Jahr 2025, so die Bundesagentur für Arbeit, weitere 300.000 qualifizierte Arbeitskräfte gewonnen werden. Zentral für die Vorbereitung auf eine erfolgreiche Berufsausbildung sind eine gute schulische Ausbildung sowie Berufsorientierung und Berufsberatung von Schülerinnen und Schülern. …
Der bis 2014 verlängerte Ausbildungspakt von Bundesregierung, Spitzenverbänden der Wirtschaft und Kultusministerkonferenz setzt neue Schwerpunkte, um insbesondere diejenigen jungen Menschen in Ausbildung zu bringen, die Schwierigkeiten beim Übergang in die Berufsausbildung haben vor allem Altbewerber, Migrantinnen und Migraten, sozial benachteiligte und lernbeeinträchtigte sowie behinderte Jugendliche. Das heißt insbesondere: Die Ausbildungsreife und Berufsorientierung zu verbessern, schwächere Jugendliche intensiver zu fördern und speziell für förderungsbedürftige Jugendliche Einstiegsqualifizierungen bereitzustellen und mit gezielten Unterstützungsmaßnahmen (EQ Plus), wie zum Beispiel ausbildungsbegleitende Hilfen, zu kombinieren. Außerdem sollen auch mehr leistungsstarke Jugendliche für eine betriebliche Berufsausbildung gewonnen werden.
Zum Beitrag der Bundesregierung zählen insbesondere die neue Initiative „Bildungsketten“ zur ganzheitlichen Betreuung von jungen Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf ergänzend zur bestehenden Berufseinstiegsbegleitung die Ausweitung der Berufsorientierung oder die Einbeziehung des bis Ende 2013 verlängerten Förderprogramms „Passgenaue Vermittlung“ zur organisatorischen Unterstützung insbesondere von KMU bei der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern.
Weitere Aktivitäten der Bundesregierung betreffen die Erhöhung der Berufsausbildungsbeihilfe – … – einschließlich geplanter Verbesserungen für sogenannte „Bildungsinländer“ ohne deutschen Pass, die geplante Entfristung und Öffnung der Berufseinstiegsbegleitung für alle allgemeinbildenden Schulen beginnend in der Vorabgangsklasse, die Fortentwicklung des JOBSTARTER-Programms und die Fortsetzung der Initiative „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen“ (VerA), das „Netzwerk Schule und Wirtschaft Ostdeutschland“ sowie die Prüfung von Bündelungs- und Neustrukturierungsmöglichkeiten von Förderinstrumenten und Bundesprogrammen am Übergang von der Schule in den Beruf. …
Für schwerbehinderte junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf legt die geplante, aus dem Ausgleichsfonds finanzierte, „Initiative Inklusion“ die Grundlage für ein breites Angebot an Berufsorientierungsmaßnahmen. …
Integration und qualifizierte Zuwanderung
Integration
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Schon in der Kindheit werden die Weichen für den späteren Werdegang gestellt. Ebenso muss in der beruflichen Ausbildung die Teilnahme von jungen Menschen mit Migrationshintergrund erhöht werden. Im Rahmen des Ausbildungspaktes hat die Bundesregierung daher zugesagt, Unternehmen und junge Menschen mit Migrationshintergrund gezielt anzusprechen und für die Berufsausbildung zu gewinnen. In diesem Kontext gehören insbesondere die Initiative „Aktiv für Ausbildung“, die mehr als 420 Jugendmigrationsdienste der Initiative JUGEND STÄRKEN sowie das ESF-Programm „XENOS“.
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Qualifizierte Zuwanderung
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Momentan liegt in Deutschland zwar noch kein allgemeiner und flächendeckender Fachkräftemangel vor. Allerdings können in Bezug auf bestimmte Berufe, Qualifikationen, Regionen und Branchen Fachkräfteengpässe auftreten. …
Die Bundesregierung wird daher durch die Ausgestaltung des Zuwanderungsrechts die Attraktivität Deutschlands für Hochqualifizierte steigern. Bürokratische Hindernisse für qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind abzubauen und die Rahmenbedindungen für ihre Niederlassungs- und Aufenthaltserlaubnis zu verbessern.
Die Bundesregierung wird prüfen, wie der Zugang von ausländischen Hochqualifizierten und Fachkräften zum deutschen Arbeitsmarkt noch systematischer an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtet und nach zusammenhängenden, klaren, transparenten und gewichteten Kriterien wie Bedarf, Qualifizierung und Integrationsfähigkeit gestaltet werden kann. …“
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