Bundesrat: Zurzeit keine Zustimmung zum Bundeskinderschutzgesetz

Der Bundesrat schloss mit seiner Zustimmung 25 Gesetzgebungsverfahren in seiner Sitzung am 25.11.2011 ab. Dem „einfachen“ Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Kindern in der aktuellen Fassung jedoch stimmte die Länderkammer nicht zu. Gleichwohl fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Kinderrechte im Grundgesetz zu verankern, weil insbesondere „deren besonderer“ Schutz durch Staat und Gesellschaft vor Gewalt, Vernachlässigung und Ausbeutung sowie das Recht der Kinder auf altersgemäße Anhörung in allen sie betreffenden Gerichts- und Verwaltungsverfahren ausdrücklich normiert werden“ soll. Der Bundesrat begründet seine Forderung weiter: „Die Stellung von Kindern in der Gesellschaft soll gestärkt und das allgemeine Bewusstsein dafür geschärft werden, dass Kinder eigene Grundrechte haben, die zu respektieren sind.“

Die Länder hatten das Bundeskinderschutzgesetz abgelehnt und auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichtet. Damit das Verfahren nicht weiter blockiert wird, hatte die Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.

Das vom Bundestag beschlossene Bundeskinderschutzgesetz hätte Prävention und Intervention gleichermaßen vorangebracht. Es steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten – alle sollten einbezogen werden, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden. Durch die Blockadehaltung einiger Länder können diese Regelungen nun nicht in Kraft treten.

Der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) fordert angesichts des Stopps des Bundeskinderschutzgesetzes Nachbesserung am Gesetz. Der Stopp biete die Chance, nötige Nachbesserungen auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig warnt BDKJ-Bundesvorsitzende Ursula Fehling vor einem blinden Aktionismus, bis das Gesetz klar sei.

Das Thema Führungszeugnisse fürs Ehrenamt sei ein Beispiel für den Nachholbedarf, den es am Bundeskinderschutzgesetz gebe. „Uns ist wichtig, dass jetzt vor allem Kommunen nicht ohne gesetzliche Grundlage und entsprechende Vereinbarungen Führungszeugnisse von ehrenamtlichen Jugendleiterinnen und -leitern einfordern.“ Einige Kommunen wie Gummersbach und Radevormald in Nordhrein-Westfalen hätten diese Pflicht im vorauseilenden Gehorsam bereits eingeführt. „

Wann der Vermittlungsauschuss sich mit dem Thema befassen wird, war zu Redaktionsschluss noch nicht bekannt.

Quelle: BMFSFJ; BDKJ; Landschaftsverband Westfalen-Lippe

Dokumente: Antrag_des_Landes_MV_386_11_neu_.pdf

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