Die Bundesregierung sieht weiteren Verbesserungsbedarf bei den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs). Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. Darin heißt es, dass es nach wie vor zu „Abgrenzungsproblemen“ und „Auslegungsdifferenzen“ bei der Beurteilung der Zusätzlichkeit der Arbeiten sowie des öffentlichen Interesses komme. Die Zusätzlichkeit der Arbeiten, ihre Wettbewerbsneutralität sowie die Tatsache, dass ein öffentliches Interesse an ihnen bestehen müsse, gehören zu den gesetzlichen Voraussetzungen von Ein-Euro-Jobs. Es bestehe weiterhin Handlungsbedarf die Qualität zu verbessern, auch wenn die Arbeitsagentur schon Maßnahmen eingeleitet habe.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages