Bildungsberatung für junge Migrantinnen und Migranten und die Relevanz der Anerkennung mitgebrachter Vorbildung
„Für junge Migrantinnen und Migranten ist der Weg in ein gelingendes Leben in der neuen Heimat nicht immer leicht. Für ihre teils ambitionierten Bildungswege erhalten sie Unterstützung durch die „Bildungsberatung Garantiefonds Hochschule“. Ein wichtiger Ansatz der Bildungsberatung GF H ist die Wertschätzung und Anerkennung des ratsuchenden Menschen, seiner Ziele und seiner bisherigen – insbesondere im Ausland erbrachten – Bildungserfolge. Auch Politik hat die Notwendigkeit einer anerkennenden Bildungspolitik erkannt und mit dem im April 2012 in Kraft getretenen „Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz“ (BQFG) einen wichtigen Schritt getan. In dem Gesetz wird ein Rechtsanspruch auf Prüfung der Gleichwertigkeit von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen festgeschrieben. Die aktuelle Ausgabe der „Aspekte der Jugendsozialarbeit“ hebt das Thema Anerkennung als Teilbereich der Bildungsberatung für Migranten und Migrantinnen besonders hervor und bietet den Akteuren in der Beratung von Migrantinnen und Migranten eine praxisorientierte Handreichung, die zur Orientierung im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich der Beratungs-, Bewertungs- und Anerkennungsstellen beiträgt.“
Quelle: BAG KJS