Die Bundesregierung plant, in der nächsten Förderperiode 2014 bis 2020 junge Menschen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) zu fördern, um ihnen einen Berufseinstieg zu ermöglichen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion. Nach derzeitigem Stand der Planungen zum künftigen ESF-Programm des Bundes in diesem Zeitraum sollen Jugendliche und junge Erwachsene insbesondere in den Programmen „Kofinanzierung der Berufsbegleitung“, „JUGEND STÄRKEN Plus“ und „Integration statt Ausgrenzung“ gefördert werden. Ziel dieser Programme sei eine gezielte Unterstützung benachteiligter und arbeitsmarktferner Jugendlicher und junger Erwachsener mit und ohne Migrationshintergrund, schreibt die Regierung. Ziel der Förderung ist eine bessere Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den Arbeitsmarkt sowie ein besserer Übergang vom Schul- ins Berufsleben. Die geplanten ESF-Fördermaßnahmen des Bundes im Zeitraum 2014 bis 2020 entsprechen der Ausrichtung der Jugendgarantie. Eine Beteiligung an der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen, die der Europäische Rat am 8. Februar 2013 beschlossen hat, ist in Deutschland nach derzeitigem Stand nicht möglich, da zur Zeit keine Region der NUTS-2-Ebene eine Jugendarbeitslosigkeit von über 25 Prozent aufweist.
Laut Bundesregierung reichen bestehende und geplante Maßnahmen und Instrumente zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit aus.
Mit den flexiblen Rahmenbedingungen am Arbeitsmarkt, dem Ausbildungspakt und der Qualifizierungsinitiative sowie den verstärkten präventiven Anstrengungen entsprächen diese Instrumente dem Ansatz der Jugendgarantie. Alle zuständigen Stellen seien in die Lage versetzt, arbeitslosen jungen Menschen konkrete Angebote im Sinne der Jugendgarantie zu machen. Zurzeit sieht die Bundesregierung daher keine Anlass, zusätzliche Maßnahmen zur Erfüllung der Jugendgarantie in Deutschland zu initiieren. “
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: Antwort_Europaeische_Jugendgarantie_umsetzen_1713694.pdf