Schätzungen des „Bundesfachverbands unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ (B-UMF) zufolge leben in Deutschland aktuell etwa 9.000 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die meisten stammen aus Afghanistan, Syrien, Somalia und Irak. Nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2013 6.584 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Obhut genommen. Das sind über 1.800 mehr, als noch im Jahr 2012.
Im Jahr 2013 wurden rund 2.500 Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt – gut dreimal so viele, wie noch im Jahr 2007. Die Differenz zwischen der Zahl der Inobhutnahme und den Asylanträgen erklärt der B-UMF zum einen damit, dass häufig kein Asylantrag, sondern lediglich ein Antrag auf subsidiären Schutz gestellt würde. Zudem würden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge immer wieder nach einer ersten Inobhutnahme weiterwandern und dann an einem anderen (endgültigen) Zielort einen Antrag auf Schutzgewährung stellen.
In 1.024 Fällen erging im vergangenen Jahr eine Entscheidung durch das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) über den Asylantrag eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings. 580 von ihnen erhielten im letzten Jahr internationalen Schutz. Die Schutzquote stieg damit im vergangenen Jahr von 45 Prozent (2012) auf rund 60 Prozent. In einer aktuellen Studie kommt das UN-Kinderhilfswerk Unicef zu dem Fazit, „dass die Interessen von Flüchtlingskindern beziehungsweise das Wohl dieser in Deutschland nur eine ,nachrangige Rolle spielen‘ – ja, dass ihre Rechte ,häufig missachtet‘ würden.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erkundigt sich deshalb bei der Bundesregierung nach der Situation minderjähriger Flüchtlinge. Wissen möchte die Fraktion, wie viele unbegleitet nach Deutschland eingereiste Minderjährige nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2010 bis 2014 durch welche deutschen Behörden registriert wurden und wie viele davon jünger als 14 Jahre beziehungsweise zwischen 14 und 16 Jahre sowie zwischen 16 und 18 Jahre alt waren. Ferner erkundigen sich die Abgeordneten in der 239 Einzelfragen umfassenden großen Anfrage unter anderem danach, inwiefern in Deutschland den besonderen Schutzbedürfnissen dieser unbegleiteten Minderjährigen Rechnung getragen wird.
Die Antwort der Bundesregierung wird jedoch erst für Sommer 2015 erwartet. “
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages