In einer Kleinen Anfrage wollten DIE GRÜNEN von der Bundesregierung wissen, wie der Stand der schulischen Inklusion ist. Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention unterzeichnet. Wie hat sich der Bund seidem für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen engagiert?
Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung:
„Stand und Perspektiven schulischer Inklusion
(…) Die Unterzeichnung eines völkerrechtlichen Vertrags durch den Bund führt nicht zu einer innerstaatlichen Kompetenz des Bundes zur Umsetzung des Vertrages. Die innerstaatliche Umsetzung richtet sich nach der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung. Aufgrund der Regelungen der Artikel 70 bis 74 GG liegt die Gesetzgebungskompetenz für Schulen ausschließlich und für Bildung ganz überwiegend bei den Ländern, damit auch für inklusive Bildung. Aufgrund dieser innerstaatlichen Kompetenzverteilung wurden die Länder vor Unterzeichnung des Abkommens entsprechend des Lindauer Abkommens beteiligt und haben über den Bundesrat der UN-BRK zugestimmt.
Entsprechend ihrer Kompetenz für inklusive Bildung ist es daher in erster Linie die Aufgabe der Länder, die mit ihrer Zustimmung unterzeichnete UN-BRK im schulischen Kontext umzusetzen.
Gleichwohl hat die Bundesregierung am 15. Juni 2011 den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UNBRK beschlossen. Mit ihm unterstützt die Bundesregierung eine Vielzahl von Maßnahmen insbesondere auch zur Umsetzung inklusiver Bildung. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind jeweils die zuständigen Bundesministerien verantwortlich. (…) Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird derzeit wissenschaftlich evaluiert und in dieser Legislaturperiode weiterentwickelt werden. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Kontext auch das Handlungsfeld inklusive Bildung eine wichtige Rolle spielen wird. (…)
Der Bund weißt darauf hin, dass er sich für die Lehrerfortbildung engagiert. Die von Bund und Ländern beschlossene „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ hat es sich unter anderem auch zum Ziel gesetzt, die Fortentwicklung der Lehrerbildung in Bezug auf die Anforderungen der Heterogenität und Inklusion voranzutreiben. Der Bund stellt für diese Initiative zur Qualitätsverbesserung der Lehramtsausbildung in all ihren Phasen bis zu 500 Mio. Euro zur Verfügung und unterstützt damit die für diesen Bereich zuständigen Länder. (…)
Für die erste Bewilligungsrunde der ersten Förderphase der „Qualitätsoffensive Lehrerbildung“ müssen die lehramtsausbildenden Hochschulen bis zum 14. November 2014 ihre Antragsskizzen einreichen. Danach beginnt der Begutachtungsprozess unter Einbeziehung externer Gutachterinnen und Gutachter. (…) Das Auswahlgremium entscheidet auf der Grundlage der vorliegenden Gutachten über die Förderwürdigkeit der einzelnen Vorhaben. (…)
Die Bundesregierung macht sich stark für Verbesserungen im Ausbildungssystem. Dabei ist von entscheidender Bedeutung, dass die Potenziale, aber auch die Unterstützungs- und Förderbedarfe beim Übergang von der Schule in Ausbildung bzw. Beschäftigung rechtzeitig erkannt werden. Ein wichtiger Baustein hierfür ist die berufliche Orientierung von jungen Menschen mit Behinderung, die im Rahmen der Initiative Inklusion voran gebracht wird und die perspektivisch als Regelangebot in den Schulen erfolgen soll. Indem frühzeitig alle in Betracht kommenden Alternativen für den Berufsweg geprüft werden, wird die wesentliche Grundlage für einen möglichst inklusiven Übergang gelegt.
Damit verstärkt Übergänge in betriebliche Ausbildung erfolgen können, kommt es in erster Linie darauf an, dass es mehr Arbeitgeber gibt, die bereit sind, Jugendlichen mit Behinderungen eine Chance zu geben. (…) Die Inklusionsinitiative für Ausbildung und Beschäftigung stellt die verstärkte Sensibilisierung von Betrieben und Unternehmen für das Arbeitskräftepotenzial und die Leistungsfähigkeit von Menschen mit Behinderung in den Mittelpunkt. (…)“
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: Antwort_Stand_und_Perspektiven_schulischer_Inklusion_1803101.pdf