Beschäftigte im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe, der Familienhilfe, der frühkindlichen Bildung und Betreuung und in anderen sozialen Berufen arbeiten unter schwierigen Beschäftigungsbedingungen und oft mit niedrigem Einkommen. Ihre Arbeit mit Menschen erfordert ein hohes Wissen und großes Verantwortungsbewusstsein. Sie ist für die Menschen, die sie betreuen und unterstützen, und für die Gesellschaft unverzichtbar. Ihre Arbeit bedarf durch die Gesellschaft einer deutlich höheren Wertschätzung, finden die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKEN im Bundestag.
Dringend handeln, um Nachteile zu vermeiden, die oft gerade junge Menschen treffen
Die Bedingungen, unter denen die in diesem Bereich Beschäftigten arbeiten, sind regelmäßig geprägt durch enorme Belastungen und ein verdichtetes Arbeitsfeld mit der Folge von Überstunden und Erkrankungen. Die Arbeit wird unterdurchschnittlich bezahlt und vermehrt in Teilzeit und Befristungen organisiert, zusehends aber auch über Minijobs, Leiharbeit und Werkverträge. Es besteht dringender Handlungsbedarf, sollen gravierende Nachteile für die Beschäftigten und die betreuten, oft jungen Menschen vermieden werden, mahnen die Linken.
Damit eine Aufwertung von Sozial- und Erzieherberufen vorangetrieben werden kann, sollte der Bundestag einen entsprechenden Antrag der Linksfraktion beschließen. Deiser wurde jedoch am Mittwoch (10. Juni 2015) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition abgelehnt.
DIE LINKE: Leiharbeit, unfreiwillige Teilzeit und sachgrundlose Befristungen eindämmen
Die Linken forderten unter anderem gleichen Lohn für gleiche Arbeit in der Leiharbeit, die Eindämmung unfreiwilliger Teilzeitarbeit und die Abschaffung sachgrundloser Befristungen.
DIE LINKE argumentierte, es gebe zu viele Teilzeitbeschäftigte in dieser Branche, die einen zweiten oder gar dritten Job annehmen müssten, und verwies auf den Koalitionsvertrag von SPD und CDU/CSU, der die Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe als Ziel der Regierung definiert habe. Es sei an der Zeit anzuerkennen, welch hochqualifizierte Arbeit dort geleistet werde, so die Fraktion.
Viel inhaltliche Zustimmung trotz Ablehnung des Antrages
Dem stimmten auch alle anderen Fraktionen grundsätzlich zu. Sie SPD-Fraktion kritisierte jedoch, der Antrag reihe allgemeine Forderungen aneinander. So spiele zum Beispiel die Leiharbeit in der Branche kaum eine Rolle. Um das Lohnniveau anzuheben, müssten in erster Linie die Sozialpartner und nicht der Bundestag angesprochen werden. Außerdem kritisierten die Sozialdemokraten, dass der Antrag das Thema Entgeltgleichheit, also die gleiche Bezahlung von Männern und Frauen für die gleiche Arbeit, außen vor lasse.
Die Unionsfraktion betonte, zur Aufwertung der sozialen Berufe sei ein Bündel an Maßnahmen nötig. Um auszuloten, welche das sein könnten, habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits eine Arbeitsgruppe einberufen, deren Ergebnisse aber noch nicht vorlägen.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die dem Antrag zustimmten, betonten, es sei natürlich Sache der Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen auszuhandeln. Der Bundestag könne aber dennoch Rahmenbedingungen setzen. So habe zum Beispiel die Möglichkeit der sachgrundlosen Befristung fatale Auswirkungen auf die Bezahlung und die Weiterbildungsmöglichkeiten der Beschäftigten. Sie müsste deshalb endlich abgeschafft werden, forderten die Grünen. Sie unterstützten ebenfalls Forderungen nach einer Anti-Stress-Verordnung und einer Qualitätsoffensive in den Kitas.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages