Gewährung von Asyl und Integration in Deutschland – Stellungnahme des Deutschen Caritasverbandes

Auszüge aus der Stellungnahme des DCV zum ## Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und weiterer Gesetze, Drs. 446/15
## Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung, der Integrationskursverordnung und weiterer Verordnungen, Drs. 447/15
„(…) Sachleistungen
Der Deutsche Caritasverband spricht sich dezidiert gegen alle Überlegungen aus, die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährten Leistungen zu reduzieren. (…) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom Juli 2012 klargestellt, dass das Menschenrecht auf Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums allen Menschen unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus zukommt. Die Höhe existenzsichernder Leistungen darf sich ausschließlich am Bedarf, nicht aber an migrationspolitischen Überlegungen orientieren. Soweit die Leistungen also für bestimmte Gruppen von Schutzsuchenden reduziert werden sollen, ist der Nachweis zu führen, dass auch ihr Bedarf entsprechend geringer ist. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes ist dieser Nachweis jedoch nicht erbracht. (…)

Systemunterscheidungen
Der Deutsche Caritasverband teilt die Auffassung, dass zwischen dem Asylsystem und anderen humanitären Schutzformen einerseits und der Zuwanderung zur Arbeitsaufnahme andererseits klar unterschieden werden muss. Zu der gebotenen Entlastung des Asylsystems kann es beitragen, Menschen, die keinen humanitären Schutz beanspruchen können, Perspektiven der Arbeitsaufnahme zu eröffnen. Dabei ist sich der DCV bewusst, dass nicht alle Schutzsuchenden die hierfür nötigen Voraussetzungen erfüllen.

Asylverfahren
Mit Sorge sehen wir den Versuch, das Asylsystem durch Absenkung verfahrensrechtlicher Standards zu entlasten. So sind in bestimmten Fällen Änderungen im Asylverfahren und im Rechtsschutz vorgesehen, wie beispielsweise sehr kurze Fristen, die der Beschleunigung der Verfahren dienen sollen. Diese Regelungen sind geeignet, die Wahrnehmung von Rechten zu erschweren. Den Regelungsvorschlägen liegt die Erwägung zugrunde, dass die davon Betroffenen wahrscheinlich nicht schutzbedürftig sind. Sicher festzustellen ist dies jedoch erst nach Entscheidung über den Asylantrag. Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass Asylanträge individuell sorgfältig geprüft werden. Dazu müssen Antragstellerinnen und Antragsteller tatsächlich in der Lage sein, ihre Verfolgungsgründe und ihren Schutzbedarf geltend zu machen. Dies setzt neben ausreichender Zeit nicht zuletzt den Zugang zu unabhängiger Asylverfahrensberatung voraus. (…)

Aufenthalt in Erstaufnahmeeinrichtungen
Für bedenklich hält es der Deutsche Caritasverband auch, wenn künftig alle Asylsuchenden wieder bis zu 6 Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung belassen werden. Das mag die Kommunen bei der Unterbringung entlasten, führt aber zu einer Überlastung dieser Einrichtungen. (…) Mit der Unterbringung in der Erstaufnahmeeinrichtung geht einher, dass in dieser Zeit der Vorrang der Sachleistungen gilt. Dies soll nun dahingehend erweitert werden, dass auch der persönliche Bedarf möglichst durch Sachleistungen gedeckt werden soll. Auch bei der Anschlussunterbringung kann der persönliche Bedarf weiter durch Sachleistungen gedeckt werden. Der Deutsche Caritasverband lehnt es ab, dass Menschen monatelang auch bei persönlichen Bedarfen auf Sachleistungen verwiesen werden. Die Anwendung des Sachleistungsprinzips führt nicht nur zu höheren Kosten. Wichtiger noch ist, dass bei den Betroffenen selbständige Lebensführung und Teilhabe erschwert, wenn nicht sogar verhindert wird. Das ist umso problematischer als davon alle Asylsuchenden betroffen sein werden, auch jene, denen letztlich ein Schutzstatus zuerkannt wird. (…)

Integrationskurse und Berufsbezogene Sprachförderung
(…) Um den Ansprüchen zu entsprechen, ist (…) die Zahl der Kursplätze deutlich zu erhöhen. Weiter fordert der Deutsche Caritasverband, dass die aktuelle Differenzierung zwischen anspruchsberechtigten und nicht anspruchsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen aufgegeben wird. Gerade in Anbetracht des begrüßenswerten, geplanten Zugangs aller Gruppen zu berufsbezogener Deutschförderung sollten auch alle Ausländer(innen) mit Aufenthaltstitel Anspruch auf einen Integrationskurs haben. (…)

Der Deutsche Caritasverband begrüßt es, wenn der Zugang zu berufsbezogener Sprachförderung ausgeweitet wird. Dazu bedarf es (…) eines deutlichen, bedarfsorientiert Ausbaus der Angebote. Der DCV hält es auch bei dieser Form der Sprachförderung für angemessen vor allem Personen zu fördern, die längere Zeit in Deutschland sein werden. Dabei sollte aber nicht allein an eine vermutete Bleibeperspektive, die den Ausgang des Asylverfahrens antizipiert, oder die Herkunft aus einem sicheren Herkunftsstaaten angeknüpft werden. Wenn Asylverfahren nicht in einer angemessenen Zeit abgeschlossen sind, sollten alle Schutzsuchende (…) Anspruch auf berufsbezogene Sprachförderung erhalten. (…)“

Die Stellungnahme in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Deutscher Caritasverband

Dokumente: Drs__446_16_445_16-AsylVfG-AendG_Stellungnahme_final.pdf

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