Auszüge aus den Informationen der Bundesagentur für Arbeit zu der zusätzlichen Kursförderung:
„(…) Voraussetzungen für eine Förderung:
##Zielgruppe/Personenkreis: Gefördert werden Ausländerinnen und Ausländer, die bei Eintritt in die Maßnahme eine Aufenthaltsgestattung bzw. eine Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BüMA) besitzen und nicht aus einem sicheren Herkunftsstaat nach § 29a Asylgesetz stammen und bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist.
Förderfähig sind Personen, die aus folgenden Herkunftsländern stammen: Syrien, Eritrea, Irak und Iran.
##Die Teilnahme an der Maßnahme muss für die Eingliederung notwendig sein, d.h. die Person darf über keine oder nicht verwertbare Deutschkenntnisse verfügen. Ein Eingangssprachtest ist nicht erforderlich.
##Die Gruppengröße soll in der Regel 25 Teilnehmende nicht überschreiten.
##Es können Personen gefördert werden, die bis zum 31.12.2015 in die Maßnahme eintreten.
##Die Förderung ist für jede Teilnehmende und jeden Teilnehmenden bis zu acht Wochen möglich. Die achtwöchige Dauer des Sprachkurses ist nicht kalendarisch, sondern vom zeitlichen Volumen her zu sehen. (…)
##Die Träger müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Dies ist glaubhaft darzustellen. Dies kann beispielsweise durch eine Zulassung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle oder durch eine Eigenerklärung erfolgen. Eine Trägerzulassung ist gesetzlich nicht gefordert. Bei Volkshochschulen wird die Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit unterstellt. (…)
##Erstattet werden die Maßnahmekosten (Kosten für erforderliches Personal und angemessene Sachkosten, einschließlich der Kosten für Lehr- und Lernmittel) sowie die erforderlichen Fahrkosten der förderfähigen Teilnehmenden. Der Träger hat die Kosten inklusive der Fahrkosten der Teilnehmenden in einem Preis pro Unterrichtsstunde und Teilnehmenden zu kalkulieren.
##Der Träger übermittelt bis zum 10. Tag nach Beginn der Maßnahme dem Operativen Service Arbeitsmarktdienstleistungen (OS AMDL) der Agentur für Arbeit eine ausgefüllte Eintrittsmeldung/Abrechnungsliste (…) Die Agentur für Arbeit erhält damit einen Überblick über die Anzahl der Maßnahmeteilnehmenden.
##Die Maßnahmedurchführung liegt in alleiniger Verantwortung des Trägers.
##Grundlage für die Abrechnung ist die Zahl der Teilnehmenden zum jeweiligen Kursbeginn (1. Tag der Maßnahme), die mit der Eintrittsmeldung an den OS AMDL der Agentur für Arbeit gemeldet wurden. Die mit der Eintrittsmeldung gemeldeten Teilnehmenden stellen die maximal förderbare Teilnehmerzahl dar. (…)
##Es werden ortsübliche Kostensätze (Preis pro Unterrichtsstunde und Teilnehmenden inklusive der Fahrkosten für die Teilnehmenden) akzeptiert. (…)
##Der Abrechnungsliste sind folgende Unterlagen beizufügen:
Kopien der Aufenthaltsgestattung oder der BüMA für jede Teilnehmende bzw. jeden Teilnehmenden und Glaubhafte Darlegung der Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit. (…)“
Bei Fragen zur Zielgruppe, dem Kurskonzept, der Förderdauer, dem Abrechnungsverfahren etc. gibt der Kataltog im Anhang Auskunft.
Quelle: Bundesagentur für Arbeit
Dokumente: Fragenkatalog_zu_Einstiegkursen_fuer_Asylbewerberinnen_und_Asylbewerber.pdf