Die Grünen kritisieren, dass die Bundesregierung es in ihrem Gesetzentwurf versäumt habe, eine Erstattung auf Antrag für größere Anschaffungen wie einer Waschmaschine einzuführen, die höheren Bedarfe für Kinder, die zwischen den Haushalten ihrer getrennten Eltern wechseln, abzusichern, sowie die massive Schlechterstellung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bei den Leistungen zu beenden. Das Bildungs- und Teilhabepaket bleibe ebenfalls wie es ist: hoch bürokratisch und nicht bedarfsdeckend. Auch die von der Bundesregierung angestrebte Regelung für die Regelbedarfsstufen überzeuge nicht. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sei verfassungsrechtlich auf Kante genäht und verhindere eher soziale Teilhabe als sie zu ermöglichen.
Die Grünen verweisen auf Berechnungen der Diakonie. Demnach habe die Referenzgruppe selbst nur ein Einkommen an der Armutsrisikogrenze. Da für die Grünen aber alle Menschen in Deutschland einen Anspruch auf Teilhabe an der Gesellschaft haben – ob mit einem geringen oder ohne Erwerbseinkommen – fordern sie eine Grundsicherung in ausreichender Höhe. Die Bundesregierung sollte dem Bundestag ihre Erwägungen und Wertungen offen legen und zur Diskussion stellen, bevor der Regelsatz berechnet wird. Denn nur so könne vermieden werden, dass die Bundesregierung die Regelsätze im Nachhinein kleinrechne.
Es sei versäumt worden jegliche Zirkelschlüsse in der Berechnung der Regelsätze auszuschließen. Wie schon beim Regelbedarfsermittlungsgesetz (RBEG) 2011 wurden die Regelsätze nun ebenfalls auf der Grundlage der Ausgaben von Gruppen berechnet, die unter Umständen über noch weniger Geld verfügen als Personen, die Grundsicherungsleistungen beziehen, wie zum Beispiel verdeckt Arme. Auf diese Weise werden die Leistungsbeziehenden auch von der Wohlstandsentwicklung abgehängt. So sind die durchschnittlichen Einkommen der Vergleichsgruppen, auf deren Grundlage der Regelsatz berechnet wird, seit der letzten Regelsatzberechnung real sogar gesunken.
Daher fordern die Grünen die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf
zurückzuziehen und stattdessen einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
das Existenzminimum verlässlich und in ausreichender Höhe absichert und
die Teilhabe von allen tatsächlich sicherstellt.
Die Bundesregierung wird in dem Antrag aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der
## einen Teil der Bedarfe zielgenauer und verlässlicher durch Leistungen außerhalb des Regelsatzes abdeckt (…)
## das Bildungs- und Teilhabepaket (…) abschafft
## für mehr Gleichbehandlung zwischen den Angehörigen verschiedener Haushaltszusammensetzungen (…)sorgt
Im Dezember soll die abschließende Lesung als Regierungsentwurf zur Ermittlung der Regelbedarfe erfolgen. Die Grünen wollen einen Beschluss mit ihrem Antrag Einhalt gebieten.“
Der Antrag steht in vollem Textumfang im Anhang zur Verfügung.
Quelle: Heute im Bundestag; Dr. Strengmann-Kuhn (MdB)
Dokumente: Antrag_Gruene_Existenzminimum_verlaesslich_absichern_1810250.pdf