Letzte Woche meldeten wir in den „Jugendsozialarbeit News“, dass der Bundestag die Reform der Kinder- und Jugendhilfe beschlossen habe. Das sogenannte Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sollte am Freitag (7.7.17) den Bundesrat passieren. Wie gesagt sollte.
Um 8:00 Uhr am Freitag war das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) noch Tagesordnungspunkt 115 der Bundesratssitzung – um kurz vor 13.00 Uhr war der Punkt von der TO abgesetzt worden und wurde auch nicht mehr verhandelt.
Die umstrittene Reform der Kinder- und Jugendhilfe ist damit vorerst vertagt. Denn ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz nicht in Kraft treten.
Dem Vernehmen nach bestand unter anderem die Befürchtung, dass die Standards bei der Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge abgesenkt werden könnten. Vor allem die Landesregierungen mit Grüner Beteiligung wehrten sich dagegen, dem Gesetz zuzustimmen.“
Quelle: Bundesrat; dpa