ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG AUF EINE KLEINE ANFRAGE DER LINKSFRAKTION “ Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) definieren den Begriff Altbewerber unterschiedlich. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) beabsichtigt, künftig nur noch diejenigen Jugendlichen als Altbewerber zu erfassen, die sich bereits in früheren Jahren um eine Ausbildungsstelle bemüht haben. Bislang erfasse die BA in ihrer Geschäftsstatistik die Bewerber als Altbewerber, die die Schule ’nicht im aktuellen Schulentlassjahr verlassen haben‘. Es kommt in der bisherigen BA-Definition nicht darauf an, dass sich die Person bereits im Vorjahr um einen Ausbildungsplatz bemüht hat. Danach habe die Zahl der im Berichtsjahr 2006/2007 gemeldeten Altbewerber zum 30. September 2007 rund 385.000 betragen und über dem Vorjahresniveau gelegen. Der Anteil an allen Bewerbern ist danach zwischen 2004 und 2007 von 46,0 Prozent auf 52,4 Prozent angestiegen. Besonders auffällig ist der Anstieg bei jenen Jugendlichen, die die Schule bereits vor zwei und mehr Jahren verlassen haben (Anstieg von 25,5 Prozent auf 30,4 Prozent). Das BIBB definiert als Altbewerber dagegen all jene bei der BA gemeldeten Bewerber, die sich nach eigenen Aussagen bereits in früheren Jahren (mit oder ohne Einschaltung der Agentur für Arbeit) um eine Ausbildungsstelle beworben haben. Die vom BIBB auf der Grundlage dieser Definition ermittelten Daten beruhen auf einer hochgerechneten gemeinsamen Bewerberbefragung von BIBB und BA. Danach suchten im Jahr 2004 rund 266.700, im Jahr 2006 dagegen 302 100 Altbewerber einen Ausbildungsplatz. Nach dieser Definition ist die absolute Größenordnung der Zahl der Altbewerber um gut 80 000 niedriger als die entsprechende Zahl in der Statistik der BA, aber auch hier ist zwischen dem Jahr 2004 und dem Jahr 2006 ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen (+ 14,3 Prozent). Als Ursachen für die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von Altbewerbern führt die Bundesregierung vielfältige Gründe an. Zu nennen seien insbesondere gestiegene Schulabgängerzahlen, ein zu geringes Angebot an betrieblichen Ausbildungsplätzen, berufsfachliche und regionale Aspekte beim Auseinanderklaffen von Angebot und Nachfrage nach Ausbildungsplätzen sowie fehlende Ausbildungsreife. Außerdem hielten Jugendliche an ihrem Ausbildungswunsch einer betrieblichen, dualen Ausbildung fest und absolvierten zu einem Teil zwischenzeitlich andere Überbrückungsmaßnahmen und bewerben sich im Folgejahr wieder um Ausbildungsstellen. Zudem verfüge eine nicht geringe Zahl an Absolventen der allgemein bildenden Schulen nicht über die notwendige Ausbildungsreife. Diese Jugendlichen nähmen überwiegend an berufsvorbereitenden Bildungsgängen teil und stünden nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahmen in den Folgejahren als Bewerber für Ausbildungsplätze erstmalig zur Verfügung. Mit Blick auf den geplanten Ausbildungsbonus fügt die Regierung hinzu, es sei ‚möglich, dass Unternehmen, die in den letzten Jahren wenig oder nicht ausgebildet haben, jetzt zusätzlich ausbilden‘ – und damit nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (16/8718) berechtigt wären, den Bonus zu erhalten. Die Linke hatte in ihrer Anfrage auch die vorgesehene Methode zur Feststellung der Zusätzlichkeit – eine über dem Durchschnitt der Zahl der Ausbildungsplätze der vergangenen drei Jahre liegende Zahl – kritisiert. Dazu heißt es in der Antwort, jede Definition der Zusätzlichkeit habe ihre spezifischen Vor- und Nachteile. Zudem liefe ein strengeres Kriterium dem Ziel entgegen, in kurzer Zeit vielen Altbewerbern zu einem Ausbildungsplatz zu verhelfen. “ Den Volltext der Antwort der Bundesregierung ‚Konsequenzen des Ausbildungsbonus‘ entnehmen Sie bitte dem Anhang.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/087/1608733.pdf
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1608733_Antwort_Kl__Anfrage_Konsequenzen_aus_dem_Ausbildungsbonus.pdf