ÜBERSETZUNGSHILFE ZWISCHEN QUALIFIKATIONSSYSTEMEN “ Letzte Woche Donnerstag (24.04.08) wurden die Empfehlung über die Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen (EQR) vom Europäischen Parlament und dem Rat offiziell unterzeichnet. Der EQR soll als ‚Übersetzungshilfe‘ zwischen den Qualifikationssystemen der Mitgliedsstaaten dienen, damit Abschlüsse für Arbeitgeber, Bürger und Einrichtungen vergleichbarer und verständlicher gemacht werden und Arbeitnehmer und Lernende ihre Qualifikationen in anderen Ländern nutzen können. Mit dem EQR liegt ein Referenzsystem mit acht Niveaustufen vor, das eine outcome-orientierte Einordnung und Vergleichbarkeit von beruflichen Qualifikationen ermöglichen soll. Diese acht Stufen reichen von grundlegenden allgemeinen Kenntnissen und Fertigkeiten (Stufe 1) bis zur Beherrschung eines hoch spezialisierten Wissensgebiets (Stufe 8). Die Mitgliedsstaaten erhielten die Aufgabe, eigene Nationale Qualitätsrahmen (NQR) zu erstellen. Damit der EQR auf unterschiedliche Systeme anwendbar ist, basieren die Qualifikationsniveaus auf Lernergebnissen, also darauf, was ein Lernender weiß, versteht und kann und nicht mehr auf dem Lerninput, der durch die Dauer eines Lernprozesses oder die Art der Einrichtung bestimmt wird. Viele Mitgliedstaaten erstellen bereits eigene Nationale Qualifikationsrahmen (NQR) entsprechend dem EQR. Qualifikationsrahmen werden immer stärker als Instrumente wahrgenommen, mit denen das Bildungssystems eines Landes durchlässiger werden soll. In Deutschland ist deshalb hierzu eine Bund-Länder- Arbeitsgruppe und ein „Arbeitskreis Deutscher Qualifikationsrahmen“ eingesetzt worden, in denen zur Zeit Vorschläge für einen Deutschen Qualifikationsrahmen erarbeitet werden. Die Entwicklung des Nationalen Qualifikationsrahmens und seine Anpassung an den EQR soll bis zum Jahr 2010 abgeschlossen sein. Ab 2012 sollen Zertifikate, Zeugnisse und Diplome mit einem Verweis auf den EQR bzw. einer Einstufung versehen werden. “ Anmerkung der Redaktion: Die Hoffnung, dass wie im EQR intendiert, ein DQR sich unabhängig von formalen Bildungsabschlüssen ausschließlich an den Lernergebnissen orientieren wird, scheint sich nicht zu bestätigen. Derzeit laufen die Pläne dahingehend, dass lediglich versucht wird, die derzeit bestehenden formalen Abschlüsse in das achtstufige Raster einzupassen. Nach der BAG KJS vorliegenden Informationen ist geplant, dass die unterste Niveaustufe 1 mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss als unterste Qualifikationsstufe beginnen soll. Dies bedeutet für eine Vielzahl benachteiligter Jugendlicher ohne Hauptschulabschluss, dass sie aus dem „Rahmen“ fallen und deren, auf unterschiedlichen Wegen, jenseits der formalen Bildung erworbenen Kompetenzen schlichtweg ignoriert werden. Die europäische Intention, mit dem Qualifizierungsrahmen Chancen für Inklusion zu schaffen, würden damit konterkariert und zunichte gemacht werden. Bitte lesen Sie in diesem Zusammenhang auch das Positionspapier der BAG KJS, veröffentlicht in den Jugendsozialarbeit News am 18.02.2008
Quelle: bildungsklick.de, BAG KJS