Gesetzesvorhaben zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitschen Instrumente

BUNDESREGIERUNG PLANT VERÄNDERUNG DES INSTRUMENTENKASTENS Schon lange ist die ‚Produktstraffung‘ in der Diskussion. Stellenweise war von einer Kürzung der Instrumente auf 5 Stück die Rede. Arbeitsminister Scholz sprach kurz nach seinem Amtsantritt von einer Reduzierung um die Hälfte, sprich von ca. 80 auf ungefähr 40. In den Koalitionsvereinbarungen war die Absicht angekündigt, die zur Verfügung stehenden Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik auf den Prüfstand zu stellen. Nun liegt ein Vorschlag auf dem Tisch: ein Referentenentwurf aus dem BMAS für eine gesetzliche Neuregelung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente. Vorgesehen sind Änderungen im SGB III und SGB II, die auch die Handlungsfelder der Jugendsozialarbeit betreffen. Die Bundesregierung beabsichtigt, den Entwurf am 2. Juli 2008 zu beschließen. Der Gesetzentwurf enthält insbesondere folgende Regelungen: “ • die Einführung eines Vermittlungsbudgets in jeder Agentur für Arbeit (§ 45 SGB III neu), • die Einführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 46 SGB III neu), • die Einführung eines Experimentiertopfes bei der Zentrale der BA (§ 421h SGB III neu), • die Regelung eines Rechtsanspruchs auf die Vorbereitung für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses (§ 61a SGB III neu und § 77 Abs. 3 SGB III neu), • die Erhöhung der Transparenz der Instrumente zur Förderung benachteiligter Jugendlicher (§§ 240 ff. SGB III neu), • die Abschaffung unwirksamer oder zu wenig in Anspruch genommener Instrumente, • eine Neufassung der Regelung zu Zielvereinbarungen zwischen der Bundesregierung und der Bundesagentur für Arbeit (§ 1 Abs. 3 SGB III neu), • die Übernahme der neuen Leistungen im Bereich der Vermittlung auch in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (§ 16 SGB II neu einschließlich Nachbetreuung von Maßnahmeteilnehmern), • die Neuordnung der Regelungen zu den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im SGB II (§§ 16 ff. SGB II neu einschließlich einer Regelung zur Erprobung innovativer Ansätze durch die Agentur für Arbeit), • die Abschaffung der Förderung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im SGB II. “ Den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente entnehmen Sie in vollem Textumfang bitte dem Anhang. Ebenfalls im Anhang eingestellt ist eine Synopse des Deutschen Vereins, die eine gute Übersicht über die geplanten Änderugen bietet.

http://www.harald-thome.de

Quelle: BMAS Harald Thomé

Dokumente: Synopse___Neuausrichtung_der_arbeitsmarktpolitischen_Instrumente___Juni08.pdf

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