Umgang mit den Personalkapzitäten in den ARGEn aufgrund ihrer unklaren Zukunft

BEFRISTETES PERSONAL IN DEN ARGEN – UNTERRICHTUNG DURCH DAS BMAS Mit Hinweis auf die ungeklärte Zukunft der Trägerschaft hat die Bundesagentur in den betroffenen ARGEN angekündigt, ab Jahresmitte die Stellen, die über die festgelegte Obergrenze für befristete Stellen hinausgehen, weder befristet noch unbefristet wiederzubesetzen. Nun drohen etlichen ARGEN erhebliche Personallücken, worunter wiederum die Beratungsqualität und die Bearbeitungsgeschwindigkeit leiden könnten. Mit der eigentlich positiv zu bewertenden Beschränkung befristeter Stellen in den ARGEN wird unter diesen Voraussetzungen nun genau das Gegenteil erreicht. Die Grünen-Abgeordnete Pothmer hat das BMAS um eine Unterrichtung in der Sache gebeten und forderte das Ministerium auf, dafür Sorgen zu tragen, dass die offene Diskussion über die zukünftige Trägerschaft im SGB II nicht auf dem Rücken der Arbeitssuchenden und der Beschäftigten in den ARGEN ausgetragen wird. Auszüge aus dem Bericht zu Umfang und weiterem Umgang mit der Verringerung der Personalkapazitäten in den Arbeitsgemeinschaften des SGB II aufgrund ihrer unklaren Zukunft: “ Am grundsätzlichen Anspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ändert das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 20.Dezember 2007 nichts. Unabhängig von der künftigen Organisationsform ist es das gemeinsame Ziel aller Beteiligten, die Grundsicherung für Arbeitsuchende erfolgreich umzusetzen und den Langzeitarbeitslosen eine Perspektive zu bieten. Um dies sicherstellen zu können, werden die engagierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsgemeinschaften weiterhin benötigt, ihre Tätigkeit ist unverzichtbar. Die Träger der Leistungen, BA und die kommunalen Träger, bleiben auch weiterhin für eine angemessene Personalausstattung verantwortlich. Daher hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine direkte Auswirkung auf den Umfang der Personalkapazitäten in den Arbeitsgemeinschaften. … Bemerkenswert und erfreulich ist dabei die Entwicklung des Anteils der befristeten Kräfte der Bundesagentur für Arbeit. Während die Anzahl der Dauerkräfte der Bundesagentur für Arbeit leicht anstieg, ging die Zahl der befristetet Beschäftigten stetig zurück. Lag deren Zahl im November 2007 noch bei 13.441 Personalkapazitäten (entsprach 37,8 Prozent des BA-Personals), so ging sie bis Mai 2008 um über 2.400 auf 11.016 (entsprach 31,3 Prozent des BA-Personals) zurück. Dies ist – bezogen nur auf das BA-Personal in den Arbeitsgemeinschaften – ein Rückgang um rund 6,5 Prozentpunkte. … Auf Beschluss der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) vom 9. Mai 2008 prüft eine Bund-Länderarbeitsgruppe Vorschläge zur künftigen Organisationsform. Untersucht werden – Der Vorschlag von BMAS und BA für ein Kooperatives Jobcenter – Der Vorschlag der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen für die Durchführung aller Transferleistungen des SGB II durch die Kommunen in Bundesauftragsverwaltung – Der Vorschlag des Landes Schleswig-Holstein zur verfassungsrechtlichen Absicherung der ARGEn. Die Arbeitsgruppe soll nach Beschluss der ASMK bis zum 30. Juni 2008 ein Ergebnis vorlegen. In dieser Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Herrn Staatssekretär Scheele werden auch die anstehenden Personalfragen im Zusammenhang mit der Neuorganisation beraten werden. Aus Sicht des BMAS gehören die weiteren Perspektiven der in der Grundsicherung für Arbeitsuchende Beschäftigten (sowie die weitere Stabilisierung der Beschäftigtenstruktur und Abbau des Anteils befristeter Kräfte) nach weit oben auf die Agenda der zu lösenden Fragen. Wichtig bleibt weiterhin, möglicher Unsicherheit der Mitarbeiter der Arbeitsgemeinschaften bezüglich ihrer Beschäftigungsperspektiven in einer künftigen Organisationsform bestmöglich entgegenzuwirken. … Über die konkrete Ausgestaltung und dabei möglicherweise notwendige Personalübergänge kann aber jedenfalls vor Beendigung der Tätigkeit der Arbeitsgruppe keine Aussage getroffen werden. “ Die Unterrichtung des BMAS in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Brigitte Pothmer, MdB Bündnis 90/Die Grünen

Dokumente: 080603_BMAS_Unterrichtung_Personal_Argen_16_11_1003.pdf

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