Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) unzureichend um effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten?

ANTRAG DER BUNDESTAGSFRAKTION DIE LINKE – Effektiven Diskriminierungsschutz verwirklichen “ Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) stellt nach Ansicht der Linksfraktion einen unzureichenden Schritt dar, um einen effektiven Schutz vor Diskriminierung zu gewährleisten. Die Abgeordneten haben deshalb einen Antrag (16/9637) eingereicht, um das AGG zu erweitern und zu verbessern. Die Linksfraktion fordert unter anderem, das AGG um die Diskriminierungsmerkmale ‚Staatsangehörigkeit‘ und die ’soziale Herkunft oder sozialen Lebensumstände‘ zu erweitern. Diese Merkmale im Alltag seien Ausgangspunkt diskriminierender Verhaltensweisen. Ferner sprechen sich die Abgeordneten dafür aus, Verbände, die entsprechend ihrer Satzung die besonderen Interessen von benachteiligten Personen oder Gruppen wahrnehmen, ein Verbandsklagerecht zu geben. Dies müsse unabhängig von ihrer Mitgliederzahl geschehen. Ebenso müsse unberücksichtigt bleiben, ob sie gewerbsmäßig arbeiten. Den Betroffenen bzw. den Antidiskriminierungsverbänden sei ein Auskunftsrecht gegenüber der diskriminierenden Stelle oder Person, beispielsweise gegenüber Unternehmen, zu geben, damit sie ihre Rechte effektiv verfolgen könnten. Derzeit geltende Fristen, um einen Anspruch nach dem AGG geltend zu machen, werden nach den Vorstellungen der Linksfraktion drei Jahre betragen. Lediglich im Arbeitsrecht solle die Frist sechs Monate betragen. Die Linksfraktion erklärt, das AGG widerspreche offensichtlich den europäischen Vorgaben in den Richtlinien für einen effektiven Diskriminierungsschutz. Es müsse deshalb reformiert werden. “ Bitte entnehmen Sie den Antrag in vollem Textumfang dem Anhang.

Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages

Dokumente: 1609637_Antrag_Effektiven_Diskriminierungsschutz_verwirklichen_Linksfraktion.pdf

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