Bundeshaushalt 2009 – Versteckte Kürzungen der aktiven Arbeitsförderung im Rechtskreis SGB II (Hartz IV)

BUNDESHAUSHALT 2009, KAPITEL 1112 (ENTWURF) – Haushaltsentwurf ignoriert Grundsatz der Haushaltsklarheit Für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ (SGB II) sind im Entwurf des Bundeshaushalts 2009 insgesamt 200 Millionen Euro weniger vorgesehen als im Bundeshaushalt 2008. “ Im Bundeshaushalt 2008 sind für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ im Rechtskreis SGB II (§§ 14 bis 18a) insgesamt 6,4 Milliarden Euro veranschlagt. Für 2009 sieht der Entwurf des Bundeshaushalts noch Ausgaben für „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ in Höhe von 6,2 Milliarden Euro vor. Auf den ersten Blick folgt daraus: Im kommenden Haushaltsjahr sollen im Rechtskreis SGB II (Hartz IV) 200 Millionen Euro weniger für Beratung und Unterstützung bei der Arbeitsuche, Berufsausbildung und Qualifizierung, Beschäftigung begleitende Hilfen und Beschäftigung schaffende Maßnahmen zur Verfügung stehen als im laufenden Haushaltsjahr. Ein zweiter Blick in Kapitel 1112 des Entwurfs des Haushaltsplans 2009 zeigt: Der Entwurf enthält weitere Kürzungen der aktiven Arbeitsförderung. Sie verstecken sich unter der Überschrift „Gegenüber Vorjahr entfallene Titel“ und in Haushaltsvermerken. Entfallen soll der Titel mit der Zweckbestimmung „Beschäftigungspakte für Ältere“ (1112/686 12) und die erst im Bundeshaushalt 2008 neu eingefügten Titel mit der Zweckbestimmung „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ (1112/681 21) und „Beteiligung des Europäischen Sozialfonds am Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ (1112/681 22). … für das „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“ sind im Bundeshaushalt 2008 Ausgabemittel in Höhe von 143 Millionen Euro veranschlagt und zudem Verpflichtungsermächtigungen für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 in Höhe von 880 Millionen Euro, darunter bis zu 350 Millionen Euro mit Fälligkeit im Haushaltsjahr 2009. Wie hieß es noch in den Eckpunkten zum „Bundesprogramm Kommunal-Kombi“. „Der Bund leistet einen Zuschuss (Kommunal-Kombi) und stellt für die Gesamtlaufzeit insgesamt rund 1,71 Mrd. Euro bereit. Gleichzeitig spart der Bund passive Leistungen (Arbeitslosengeld II, Kosten der Unterkunft und Heizung, Sozialversicherungsbeiträge) ein. Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen der Rentenversicherung ist das Programm für die Bundesebene kostenneutral.“ Und nicht zuletzt: „Die Durchführung erfolgt als Bundesprogramm mit eigenem Haushaltsansatz.“ … Der Entwurf des Bundeshaushalts 2009 ignoriert mit der Streichung der Haushaltstitel laufender Bundesprogramme den Grundsatz der Haushaltsklarheit. … “

Quelle: Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe e.V. (BIAJ)

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