Staatliche Anerkennung für Sozialarbeiter darf keine Mogelpackung sein

Kritische Gedanke zum Berufsstand Sozialarbeiter: “ Acht Semester (vier Jahre) dauerte das bisherige Fachhochschulstudium der Sozialarbeiter. Darin enthalten waren 12 Monate Praxis mit einer entsprechenden Prüfung. Dafür erhielten die AbsolventInnen dann neben ihrem Diplom grundsätzlich die „staatliche Anerkennung“. Dieses bis vor drei Jahren geltende Verfahren hat der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) unterstützt. Sozialarbeiter handeln oft in einer engen Beauftragung durch den Staat zwischen Hilfe und Kontrolle, und sie tragen eine erhebliche Verantwortung für die Menschen, mit und für die sie tätig werden. Aus diesem Grund ist im Sozialrecht ein Fachkräftegebot verankert worden. Bereits mit der Einführung der neuen Bachelorstudiengänge vor drei Jahren wurde die Praxisphase im Studium, die neben anderen Studienleistungen, Grundlage für die staatliche Anerkennung sind, auf sechs Monate verkürzt. Ende Mai hat die Konferenz der Jugend- und Familienminister beschlossen, sich zukünftig mit insgesamt 100 Praxistagen zu begnügen und die Anerkennung selbst vollständig den Hochschulen zu übertragen. Der Deutsche Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH) sieht in dem Beschluss der Ministerkonferenz nicht als erwünschten Beitrag zur erforderlichen Qualitätssicherung, sondern als Einstieg in eine Abqualifizierung der Profession Soziale Arbeit. Stattdessen fordert der DBSH Praxiserfahrung und –Prüfung bereits in der Ausbildung, und ein nachfolgendes Verfahren der Qualitätssicherung. Grundlage dafür muss, ähnlich wie in Österreich und Großbritannien ein Berufsgesetz sein. Sozialarbeiter tragen mindestens die Verantwortung von Lehrern, Juristen oder Psychologen. Für diese Berufe gibt es eine Staatsprüfung und ein anderthalbjähriges Referendariat, eine besondere Staatsprüfung und/oder Berufskammern zur Qualitätssicherung. Für Sozialarbeiter fordert der DBSH daher ebenfalls ein staatliches Anerkennungsverfahren, das diesen Namen auch verdient. HINTERGRUND Die neuen Studiengänge (Bachelor) führten zu einer Verkürzung des Studiums auf sieben Semester und in einigen Bundesländern sogar auf nur sechs Semester (z.B. NRW). Gekürzt wurde vor allem an der notwendigen Praxiserfahrung. Das Praktikum wurde auf sechs Monate – in NRW nur 100 Tage – gekürzt. Bis auf Rheinland-Pfalz wird nunmehr die staatliche Anerkennung ohne besondere Prüfungsleistung mit dem BA-Abschluss automatisch verliehen. In NRW wurde, da keine Rechtsgrundlage mehr vorhanden war, auf die staatliche Anerkennung ganz verzichtet. Mit der besonderen Geringschätzung von Praxiserfahrung wollten insbesondere die Fachhochschulen in NRW das Bachelor-Studium auf sechs Semester verkürzen, um dem dann ein vier-semestriges Master-Studium anschließen zu können. Hintergrund für diese Entwicklung war die Hoffnung dieser Fachhochschulen, mit einem Mehr an theoretischen Semestern den „wissenschaftlichen Hochschulen“ gleichgestellt zu werden. Statusdenken siegte in NRW über die Verantwortung gegenüber der Praxis. Vor zwei Jahren begannen die im „Fachbereichstag Soziale Arbeit“ zusammengeschlossenen Fachhochschulen mit der notwendigen Entwicklung eines Qualifikationsrahmens für den Fachbereich „Soziale Arbeit“. Grundlage für diesen Qualifikationsrahmen war der kleinstmögliche Nenner aller Fachhochschulen. Danach ist ein sechs-semestriges Studium ebenso ausreichend wie ein 100-tägiges Praktikum als Voraussetzung für die staatliche Anerkennung. Zwischenzeitlich stellte sich auch für die Jugend- und Familienministerien der Länder und des Bundes die Frage, wie das Fachkräftegebot im Sozialgesetzbuch zukünftig zu sichern ist. Erfreulicherweise einigte man sich darauf an der staatlichen Anerkennung festzuhalten. Eine Arbeitsgruppe machte den Ministerien den Vorschlag, die staatliche Anerkennung mit einem 100-tägigen Blockpraktikum und weiteren 100 studienintegrierten Praxistagen zu verbinden, gleichzeitig sollten Begleitung, Auswertung und Prüfungsleistung erbracht werden. Damit war zumindest die Basis für ein sieben-semestriges Studium gegeben. Die Akkreditierungsagenturen sollten darüber entscheiden, ob in der Umsetzung die jeweiligen Studiengänge der Fachhochschulen diesem Erfordernis genügen und die staatliche Anerkennung verleihen dürfen. Der DBSH wies die Ministerien darauf hin, dass Grundlage für die staatliche Anerkennung eine 12-monatige Praxiserfahrung mit einer eigenständigen Prüfungsleistung sein müsse. Mindestens aber sollte die Verleihung der staatlichen Anerkennung mit einer besonderen Prüfungsleistung verbunden sein, die nicht allein in Hand der Fachhochschulen bleiben dürfe. Weiterhin dürften die Kriterien für die Umsetzung des Verfahrens zur staatliche Anerkennung an den Hochschulen nicht allein den interessengeleiteten Akkreditierungsagenturen übertragen werden. Enttäuschend war dann der Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz vom 29./30. Mai 2008: Darin wird der im „Qualifikationsrahmen Soziale Arbeit“ erzielte Minimalkonsens des Fachbereichstag Soziale Arbeit trotz erkennbarer Defizite als „geeignete Grundlage“ für die Studiengänge der Sozialen Arbeit gesehen. Im Ergebnis geht die Ministerkonferenz damit weit hinter den Vorschlägen der von ihr selbst eingerichteten Arbeitsgruppe zurück. Zwar hält die Ministerkonferenz an der staatlichen Anerkennung und der Beteiligung der beruflichen Praxis fest, allerdings soll künftig eine angeleitete Praxistätigkeit von lediglich 100 Tagen ausreichend sein. Mit diesem Beschluss ignoriert die Ministerkonferenz die Tatsache, dass eine Praxistätigkeit von lediglich drei Monaten, bestenfalls ausreicht, ein Praxisfeld oberflächlich kennen zu lernen. Damit ist der Beschluss der Ministerkonferenz kein Beitrag zur Qualitätssicherung, sondern der langfristige Einstieg in eine Abqualifizierung der Profession Soziale Arbei. “ Weiterführende Informationen sind erhältlich bei DBSH, Wilfried Nodes, 07946-943216

http://www.dbsh.de

Quelle: Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e. V.

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