VON 25.000 AUF 40.000 PLÄTZE AUFGESTOCKT – EQJ EIN ERFOLGSPROGRAMM? Der Abschlussbericht der mit der Begleitforschung beauftragten Gesellschaft für Innovationsforschung und Beratung (GIB) fasst die zentralen und übergreifenden Ergebnisse zusammen. Auszüge aus dem Abschlussbericht: “ DAS EQJ-PROGRAMM IM ÜBERBLICK Im Juni 2004 wurde der „Nationale Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland“, in dem die grundlegende Ausrichtung der Einstiegsqualifizierung festgelegt war, geschlossen. Das damalige BMWA erließ bereits im darauf folgenden Monat die Richtlinie zur Durchführung des Sonderprogramms Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ-Programm-Richtlinie – EQJR, Bundesanzeiger Nr. 145 vom 5. August 2004), um kurzfristig der angespannten Situation am Ausbildungsmarkt mit dem neuen Qualifizierungsangebot begegnen zu können. In dieser Richtlinie waren Ziele, Inhalte, Zielgruppe, Leistungen und die Dauer der Förderung einer Einstiegsqualifizierung verbindlich festgelegt. Die in der Einstiegsqualifizierung zu vermittelnden Kenntnisse und Fertigkeiten sollten „auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne der §§ 25 Abs. 1 BBiG und 25 Abs. 1 Satz 1 der Handwerksordnung (HwO)“ vorbereiten. Falls das EQJ-Praktikum als Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG durchgeführt wurde, galten die §§ 50 bis 52 BBiG. Weiter war festgelegt, dass die Berufsschulpflicht nach den Schulgesetzen der Länder durch das EQJ-Programm unberührt bleiben sollte. Für erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierungen sollte die zuständige Kammer ein Zertifikat ausstellen. Falls die EQJ-Praktikantin bzw. der EQJ-Praktikant im Anschluss an die Qualifizierung in eine Berufsausbildung mündete, konnte das Praktikum auf der Grundlage von § 29 Abs. 2 BBiG und § 27a Abs. 2 HwO auf diese angerechnet werden. … Nach Angaben des BMAS wurden im Rahmen des EQJ-Programms der Jahre 2004 bis 2007 rd. 184 Mio. € aus dem Bundeshaushalt aufgewendet. Über die Jahre verteilt, waren dies 2004 2,1 Mio. €, 2005 40,3 Mio. €, 2006 69,5 Mio. € und 2007 71,8 Mio. €. ZIELE UND ZIELGRUPPEN DER FÖRDERUNG Im Ausbildungspakt wurde festgelegt, dass die Einstiegsqualifizierung besonders Jugendlichen mit eingeschränkten Vermittlungschancen Perspektiven für den Einstieg in die berufliche Ausbildung und das Berufsleben eröffnen sollte. Die EQJ-Programm-Richtlinie konkretisierte die Zielgruppe des Programms und nannte – Ausbildungsbewerber mit aus individuellen Gründen eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die auch nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen keinen Ausbildungsplatz haben sowie – Jugendliche, die noch nicht in vollem Maße über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen. Für beide Zielgruppen galt die Einschränkung, dass sie zu Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben durften. … ERGEBNISSE DER DREI PROGRAMMJAHRE … Struktur der geförderten Teilnehmer und deren Entwicklung Um die Zielgruppenerreichung des EQJ-Programms zu bestimmen, mussten charakteristische Merkmale der EQJ-Teilnehmer erfasst werden. So zeigte sich, dass jeder zweite Jugendliche, der ein EQJ-Praktikum absolvierte, entweder keinen oder höchstens einen Hauptschulabschluss besaß. In jedem Programmjahr wies ca. ein Drittel aller Praktikanten einen Migrationshintergrund auf, war also nicht in Deutschland geboren, hatte mindestens einen Elternteil, der nicht aus Deutschland stammte, bzw. hatte keine deutsche Staatsangehörigkeit. Jugendliche, die mindestens eines dieser Merkmale aufweisen, können als benachteiligte Personen betrachtet werden, da ihre Vermittlung in Ausbildung aufgrund dieser Merkmale häufig erschwert ist. Sie waren daher zum förderungsbedürftigen Personenkreis des EQJ-Programms zu zählen. Wie die Ergebnisse der Begleitforschung zeigten, lag der Anteil dieser Gruppe an allen Jugendlichen, die ein EQJ-Praktikum absolvierten, bei knapp zwei Dritteln. … Der Anteil behinderter Jugendlicher war insgesamt gering. Im Durchschnitt aller Kohorten gaben weniger als 2% der teilnehmenden Jugendlichen an, eine Behinderung zu haben. … Neben Jugendlichen, die zum förderungsbedürftigen Personenkreis zu zählen waren, gab es auch EQJ-Teilnehmer, die keine aus den verfügbaren Daten erkennbaren individuellen Vermittlungshemmnisse aufwiesen. Rund 20% der EQJ-Teilnehmenden verfügten über einen mittleren oder höheren Schulabschluss, hatten keinen Migrationshintergrund, waren jünger als 20 Jahre oder gehörten nicht zur Gruppe der Altbewerber. … … Im Verlauf der drei Programmjahre stieg die Übergangsquote von Jahr zu Jahr kontinuierlich an. Lag sie im ersten Jahr noch bei rund 56,5%, bezogen auf den Übergang in betriebliche Ausbildung (65,6% in Bezug auf berufliche Ausbildung insgesamt), stieg sie auf 62,4% (69,7%) im zweiten und 65,5% (74,7%) im dritten Programmjahr an. Innerhalb der Gruppe der Jugendlichen mit erkennbaren individuellen Vermittlungshemmnissen, entweder ohne Schulabschluss oder mit Hauptschulabschluss und/oder mit Migrationshintergrund, lagen die Übergangsquoten nur auf leicht niedrigerem Niveau. Von dieser Gruppe mündeten 53,2% (63,3%) im ersten Programmjahr in betriebliche (berufliche) Ausbildung in den beiden Folgejahren stieg diese Quote auf 59,9% (66,4%) und schließlich auf 63,4% (72,5%) an. Werden nur Jugendliche mit Migrationshintergrund betrachtet, ergeben sich ähnliche Übergangsquoten wie bei den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund. … Die Übergangsquoten und deren Anstieg bestätigen eine immer effektivere Nutzung des EQJ-Programms im Verlauf der Programmjahre. Der stetige Anstieg ist vermutlich auf eine passgenauere Selektierung, sowohl bei der Vermittlung als auch bei der Teilnehmerauswahl durch die Unternehmen, zurückzuführen. … Sehr viele Jugendliche, die im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung in eine Ausbildung einmündeten, begannen eine Ausbildung in dem Unternehmen, in dem sie auch die Einstiegsqualifizierung absolviert hatten. Nach Angaben der befragten Unternehmen wurde im dritten Programmjahr von 56,5% der am EQJ-Programm teilnehmenden Unternehmen mindestens ein EQJ-Praktikant in ein Ausbildungs- (53,1%) oder Arbeitsverhältnis (4%) übernommen. Diese Quote war in den ersten beiden Programmjahren ähnlich. In allen drei Programmjahren begannen rund drei Viertel der Jugendlichen, die in berufliche Ausbildung einmündeten, eine Ausbildung in dem Beruf, dem die absolvierte Einstiegsqualifizierung zuzuordnen ist. … EFFIZIENBEWERTUNG DER EQJ-FÖRDERUNG In jedem der drei abgeschlossenen Programmjahre gingen von den EQJ-Teilnehmenden etwa zwei Drittel nach Abschluss ihres Praktikums in eine berufliche Ausbildung über. Hochgerechnet auf alle Absolventen der Einstiegsqualifizierung, gelangten von diesen ehemals nicht vermittelten bzw. unversorgten Ausbildungsbewerbern im Jahr 2005 ca. 11.500, in 2006 ca. 22.000 und in 2007 ca. 28.000 in berufliche Ausbildung. … Der hohe Anteil von Jugendlichen, die in dem Betrieb eine Ausbildung begannen, in dem sie auch ihre Einstiegsqualifizierung absolviert hatten, zeigt, dass das Ziel des EQJ-Programms, als „Brücke“ in eine betriebliche Ausbildung zu fungieren, in hohem Maße erreicht wurde. ZUSAMMENFASSUNG UND HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN Der Begleitforschung zum EQJ-Programm liegen Befragungen von – Jugendlichen, die eine Einstiegsqualifizierung absolvierten, und Jugendlichen einer Kontrollgruppe, die nicht bzw. anders gefördert wurden, – Unternehmen, die Einstiegsqualifizierungen durchführten, – Agenturen für Arbeit, Industrie-, Handels- und Handwerkskammern sowie Berufsschulen zugrunde. Zwei Drittel der an EQJ teilnehmenden Personen gehörten zu der Zielgruppe der Jugendlichen mit erkennbaren individuellen Vermittlungshemmnissen, während die anderen Jugendlichen keine Vermittlungshemmnisse aufwiesen bzw. diese aus den verfügbaren Daten nicht erkennbar waren. Von den Jugendlichen, die aufgrund erkennbarer Vermittlungshemmnisse mit Sicherheit zu der Zielgruppe des Programms gehörten, erreichten zwei Drittel das Ziel der Einmündung in eine Ausbildung. Es lässt sich damit insgesamt für das EQJ-Programm eine Zielgruppen- und Zielerreichung von mindestens 40% ableiten. … Die Möglichkeit der Anrechnung der Einstiegsqualifizierung auf eine anschließende Ausbildung wurde in der Praxis noch nicht in hohem Maße umgesetzt. … Nur etwa 20% der befragten Jugendlichen gaben an, dass das Praktikum sehr wahrscheinlich auf die Ausbildungszeit angerechnet wird. Ein Schwachpunkt war die Ausstellung von Zertifikaten durch die zuständigen Kammern im Anschluss an die absolvierte Einstiegsqualifizierung. Das lässt sich vor allem darauf zurückführen, dass Jugendliche und Unternehmen die entsprechenden Anträge nicht stellten. Durch das EQJ-Programm möglicherweise verursachte Verdrängungseffekte von Ausbildungsplätzen konnten zum einen durch die Steigerung der Ausbildungsaktivitäten bereits ausbildender Betriebe und zum anderen durch die Bereitschaft ehemaliger Nicht-Ausbildungsbetriebe zur Ausbildung überkompensiert werden. Dabei übernahmen die Nicht-Ausbildungsbetriebe meist ihren EQJ-Praktikanten in eine Ausbildung. … Aus der dreijährigen begleitenden Evaluierung lassen sich folgende Empfehlungen ableiten. – Etwa ein Drittel der Jugendlichen, die in eine Einstiegsqualifizierung vermittelt wurden, wiesen keine individuellen Vermittlungshemmnisse auf bzw. diese waren aus den verfügbaren Daten nicht erkennbar. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, die Vermittlungspraxis zu überprüfen und ggf. darauf hinzuwirken, dass die Zielgruppe des Programms noch gezielter gefördert wird, etwa durch eine Konkretisierung der Kriterien für die Vermittlung in EQJ in den Geschäftsanweisungen. – Bei einem hohen Anteil durchgeführter Einstiegsqualifizierungen kam es nicht zu der Ausstellung eines Zeugnisses bzw. Zertifikats nach Abschluss. Es wird empfohlen, die Ausstellung von betrieblichen Zeugnissen und Kammerzertifikaten für einen anschließenden Übergang in Ausbildung oder Arbeit nachzuhalten und ggf. Maßnahmen einzuleiten, die die Ausstellungsquote erhöhen. Vorstellbar wäre z.B. der Versand eines standardisierten Informationsschreibens an den Betrieb und den EQJ-Teilnehmenden zeitnah zum Ende der Einstiegsqualifizierung. Es sollte erwogen werden, einem solchen Schreiben bereits einen Vordruck beizulegen, der für die Zertifizierung durch die zuständige Kammer verwendet werden kann. – Die insgesamt hohen Übergangsquoten in Ausbildung im Anschluss an die Einstiegsqualifizierung deuten insgesamt auf eine hohe Zielerreichung des EQJ-Programms hin. Es sollte daher weiter auf eine Verstetigung der Förderung von Einstiegsqualifizierungen hingearbeitet werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist bereits durch die Aufnahme der Einstiegsqualifizierung in das Regelinstrumentarium des Arbeitsförderungsrechts zum 1. Oktober 2007 gemacht worden. Es wird weiterhin empfohlen, den Einfluss der Ausbildungsplatz- und Arbeitsmarktsituation auf die Übergangsquoten Jugendlicher nach Abschluss der Einstiegsqualifizierung genauer zu untersuchen, um die Wirksamkeit der Einstiegsqualifizierung unter sich verändernden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen bewerten zu können. Es wird daher angeregt, die Begleitforschung des EQJ-Programms bzw. der Einstiegsqualifizierung nach dem Arbeitsförderungsrecht weiterzuführen. “ Der Abschlussbericht im Volltext kann dem Anhang oder über aufgeführten Link entnommen werden.
http://www.arbeitsagentur.de/nn_27794/zentraler-Content/A03-Berufsberatung/A031-Berufseinsteiger/Allgemein/Sonderprogramm-Einstiegsqualifizierung.html
Quelle: www.arbeitsagentur.de
Dokumente: Abschlussbericht_GIB_EQJ_Programm.pdf