Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität im Europa des 21. Jahrhunderts Mitteilung der europäischen Kommission

EINE ERNEUERTE SOZIALAGENDA Die erneute Sozialagenda der EU-Kommission formuliert die drei Ziele „Chancen eröffnen“, „Zugangsmöglichkeiten schaffen“ und „Solidarität zeigen“. In ihrer Mitteilung führt die Kommission einen Prioritätenkatalog auf, der Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Ziele beinhaltet. Zu den Prioritäten eines potentiell sehr großen Aktionsgebietes zählen für die EU-Kommission: Jugend, Humankapital, längeres und gesünderes Leben, Mobilität, soziale Eingliederung, Nichtdiskrimminierung und Chancengleichheit sowie Partizipation und Dialog mit den Bürgern. Die vorgelegte erneuerte Sozialagenda soll dazu beitragen, die soziale Dimension Europas zu erneuern und neu zu beleben, eine Sozialpolitik umzusetzen, die mit den aktuellen Herausforderungen Schritt hält und flexibel auf den sozialen, gesellschaftlichen und/oder wirtschaftlichen/technischen Wandel reagieren kann. Auszüge aus der Mitteilung der europäischen Kommission „Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität in Europa des 21. Jahrhunderts“: “ 1. EINLEITUNG Der technologische Fortschritt, die Globalisierung und die alternde Bevölkerung sorgen für einen Wandel in den Gesellschaften Europas. In den letzten Jahren hat das Tempo dieses Wandels zugenommen. … Den Europäern stehen beispiellose Chancen und mehr Wahlmöglichkeiten unter verbesserten Lebensbedingungen offen. Die Europäische Union hat maßgeblich zur Schaffung dieser Chancen beigetragen, indem sie Beschäftigung und Mobilität angeregt hat – insbesondere durch die Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, die Verbesserung der Marktintegration und die Gewährleistung makroökonomischer Stabilität. Allerdings gibt es nach wie vor eine Schattenseite: Noch immer gibt es zu viele Nichterwerbstätige bzw. Arbeitslose und zu viele Schulabbrecher, was dazu führt, dass weiterhin zu viele Menschen (insbesondere Kinder und ältere Menschen) in Armut leben und sozial ausgegrenzt sind. … Zusätzlich … hat 2008 eine globale Konjunkturabschwächung eingesetzt, der Wettbewerb um knappe Ressourcen wie Lebensmittel und Energieträger hat sich verschärft und auf den Finanzmärkten kommt es wiederholt zu Turbulenzen. … Die arme Bevölkerung wird durch diese Entwicklungen überproportional belastet. … Die Sozialpolitik muss mit diesem Wandel Schritt halten, sie muss flexibel sein und auf Veränderungen reagieren können. Alle Entscheidungsebenen müssen sich dieser Herausforderung stellen. Maßnahmen im sozialen Bereich fallen primär in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, und die Entscheidungen über solche Maßnahmen müssen möglichst bürgernah, also auf nationaler Ebene oder darunter getroffen werden. Die Befugnisse und Zuständigkeiten der EU in diesem Bereich sind beschränkt. Aufgrund der gemeinsamen Werte, die die EU verkörpert, der gemeinsamen Vorschriften und der Solidaritätsmechanismen ist die EU jedoch in einer idealen Position, um partnerschaftlich mit den Mitgliedstaaten und den Stakeholdern zu agieren und die Zusammenarbeit zur Bewältigung des sozioökonomischen Wandels, insbesondere des durch die Globalisierung und die Technologie hervorgerufenen Wandels, zu unterstützen. Die EU hat in den letzten 50 Jahren erfolgreich auf neue soziale Herausforderungen reagiert – … Jetzt besteht die Herausforderung für die EU darin, auf diesem soliden Fundament aufzubauen, und zwar mittels einer erneuerten Sozialagenda. Die grundlegenden Ziele sind durch den EG-Vertrag vorgegeben. Nun gilt es, die Instrumente zur Erreichung dieser Ziele zu erneuern. Der Schwerpunkt muss darauf liegen, den Bürgern die Möglichkeiten und die Fähigkeiten an die Hand zu geben, um ihr Potenzial voll ausschöpfen zu können, und zugleich denjenigen, die hierzu nicht in der Lage sind, zu helfen. Eine solche Agenda lässt sich nicht auf die klassischen Gebiete der Sozialpolitik beschränken. Sie muss vielmehr bereichsübergreifend und mehrdimensional sein und ein breites Spektrum abdecken – von der Arbeitsmarktpolitik bis hin zu Bildung, Gesundheit, Einwanderung und interkulturellem Dialog. … Die … erneuerte Sozialagenda stützt sich auf drei Pfeiler: Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität. Um Chancen zu eröffnen, müssen kontinuierliche Anstrengungen für mehr und bessere Arbeitsplätze und zur Steigerung des Gemeinwohls unternommen werden. Es gilt, Hindernisse aus dem Weg zu räumen, die Mobilität zu erleichtern, Diskriminierungen zu bekämpfen, die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen, Familien zu unterstützen und neuen Formen der sozialen Ausgrenzung entgegenzuwirken. Um Chancen zu nutzen, benötigen die Bürger Zugangsmöglichkeiten – zur Bildung, zur Gesundheitsversorgung und zu Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse. Sie sollten in der Lage sein, sich aktiv in die Gesellschaft, in der sie leben, einzubringen und sich zu integrieren. Menschen und Regionen, die überfordert sind und mit dem schnellen Tempo des Wandels nicht Schritt halten können, müssen unterstützt werden. Die erneuerte Sozialagenda ist somit auch eine Agenda der Solidarität, die verstärkte Bemühungen zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung vorsieht und neue Wege einschlägt, um die Bürger bei der Anpassung an die Globalisierung und den technologischen Wandel zu unterstützen. Hierzu muss die EU Neuerungen vornehmen – bei ihren Verfahren zur Festlegung politischer Rahmenkonzepte, in ihren Rechtsvorschriften, bei der Art und Weise, wie sie Menschen zum Austausch vorbildlicher Verfahren zusammenführt, und hinsichtlich ihrer Funktion als Katalysator für neue Konzepte. … 3. ZIELE DER ERNEUERTEN SOZIALAGENDA FÜR CHANCEN, ZUGANGSMÖGLICHKEITEN UND SOLIDARITÄT Die erneuerte Sozialagenda richtet sich an drei miteinander verbundenen Zielen von gleich hoher Bedeutung aus: – Chancen eröffnen: Durch die Schaffung von mehr und besseren Arbeitsplätzen und die Erleichterung der Mobilität werden Chancen eröffnet. In Gesellschaften, in denen alle Menschen als gleichwertig betrachtet werden, sollte niemand mit Hindernissen zu kämpfen haben. Es muss also dafür gesorgt werden, dass alle Menschen ihr Potenzial ausschöpfen können – unter Berücksichtigung der Vielfalt Europas und bei gleichzeitiger Bekämpfung von mittelbarer und unmittelbarer Diskriminierung sowie von Rassismus und Fremdenhass. – Zugangsmöglichkeiten schaffen: Angesichts der unterschiedlichen Ausgangspositionen können nur dann Chancen für alle entstehen, wenn die Zugangsmöglichkeiten für die am stärksten benachteiligten Bevölkerungsgruppen verbessert werden. Alle Bürger müssen über einen Zugang zu hochwertiger Bildung, sozialem Schutz und Gesundheitsversorgung sowie zu entsprechenden Dienstleistungen verfügen, die sie bei der Überwindung von Benachteiligungen aufgrund ihrer Ausgangsposition unterstützen und es ihnen ermöglichen, einen längeres, gesünderes Leben zu führen. Europas Jugend muss in die Lage versetzt werden, Chancen zu nutzen. … – Solidarität zeigen: Die soziale Solidarität ist ein gemeinsames Anliegen aller Europäer – Solidarität zwischen Generationen, Regionen, Wohlhabenden und weniger Wohlhabenden sowie zwischen reicheren und ärmeren Mitgliedstaaten. Die Solidarität ist eines der Funktionsmerkmale der europäischen Gesellschaft und der Interaktion Europas mit dem Rest der Welt, und wirkliche Chancengleichheit erfordert sowohl Zugangsmöglichkeiten als auch Solidarität. Solidarität bedeutet, den Benachteiligten zu helfen, d. h. denjenigen, die nicht von einer offenen, im schnellen Wandel befindlichen Gesellschaft profitieren können. Solidarität bedeutet, die soziale Eingliederung und die Integration, die Partizipation und den Dialog zu fördern sowie Armut zu bekämpfen. Und Solidarität bedeutet, diejenigen zu unterstützen, die aufgrund der Globalisierung und des technologischen Wandels temporär mit Übergangsproblemen konfrontiert sind. … 4. PRIORITÄTEN DER ERNEUERTEN SOZIALAGENDA FÜR CHANCEN, ZUGANGSMÖGLICHKEITEN UND SOLIDARITÄT 4.1. Kinder und Jugendliche – das Europa von morgen Die Zukunft Europas hängt von seiner Jugend ab. Die Zukunftsaussichten vieler Jugendlicher sind jedoch getrübt, da es ihnen an Chancen und Zugangsmöglichkeiten zur allgemeinen und beruflichen Bildung mangelt, ohne die sie ihr volles Potenzial nicht ausschöpfen können. 19 Millionen Kinder und Jugendliche sind von Armut bedroht, und jedes Jahr gehen 6 Millionen vorzeitig von der Sekundarschule ab. Um den Teufelskreis aus Benachteiligungen in der Kindheit, ungesunder Lebensweise, schlechten schulischen Leistungen und sozialer Ausgrenzung zu sprengen, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Die hohe Jugendarbeitslosigkeit, die hohen Schulabbrecherquoten sowie die Arbeitsplatzunsicherheit und das Lohngefälle, mit denen Jugendliche konfrontiert werden, sind Probleme, die bewältigt werden müssen. Gleiches gilt für die Befürchtung der jungen Menschen, dass ihre Situation im Rentenalter – trotz der Verlängerung des Arbeitslebens – schlechter sein könnte als die Situation vorheriger Generationen. Alle Kinder müssen eine Bildung erhalten, die ihnen in der heutigen Welt eine faire Chance gibt. Sie müssen ermutigt werden, andere und höhere Qualifikations- und Kompetenzniveaus anzustreben als ihre Eltern. Die EU kann dazu beitragen, neue Formen der generationsübergreifenden Solidarität zu entwickeln und die spezifischen Probleme anzugehen, mit denen junge Menschen heute konfrontiert sind, unter anderem hinsichtlich des Zugangs zur allgemeinen und beruflichen Bildung, zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum und zu Finanzierungsmitteln. Als gemeinsamer Bezugsrahmen für Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten dient hier der Europäische Pakt für die Jugend, den der Europäische Rat im März 2005 angenommen hat. Außerdem wird die Kommission verschiedene auf Kinder und Jugendliche ausgerichtete Aktivitäten weiterführen: Berücksichtigung der Kinderrechte in den Maßnahmen der EU, Verstärkung der Anstrengungen zur Förderung und zum Schutz der Rechte von Kindern, Aktionen zum Thema „Jugend und Gesundheit“, Förderung der sicheren Nutzung des Internets sowie Ausbau der Maßnahmen im Bereich Straßenverkehrssicherheit. 4.2. In Menschen investieren, mehr und bessere Arbeitsplätze schaffen, neue Kenntnisse und Fertigkeiten entwickeln Die neue Sozialagenda ist ein unmittelbarer Bestandteil der Lissabon-Strategie und der EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung. … Angesichts der Globalisierung und des schnellen technologischen Wandels besteht eine wesentliche Aufgabe der EU darin, die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung der Arbeitsmärkte und der Antizipierung von Wandel und strukturellen Veränderungen zu unterstützen. Die EU hat sich auf gemeinsame Flexicurity-Grundsätze und –Optionen geeinigt, die flexible und sichere Arbeitsverträge, lebenslanges Lernen, aktive Arbeitsmarktpolitik und moderne Sozialsysteme umfassen, damit Arbeitsmarktübergänge erleichtert werden und Arbeit sich lohnt. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten und die Sozialpartner dabei, diese Flexicurity-Grundsätze im Rahmen der nationalen Lissabon-Reformprogramme umzusetzen. Im Hinblick auf Rechtsvorschriften ist eine rasche, positive Einigung zwischen dem Europäischem Parlament und dem Rat über die Richtlinienvorschläge zur Arbeitszeit und zur Leiharbeit von großer Bedeutung. Der Soziale Dialog auf europäischer Ebene trägt maßgeblich zur Erleichterung des Wandels bei. Die Richtlinie über die Einsetzung eines Europäischen Betriebsrats, die die Grundlage für den Dialog zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bildet, könnte jedoch noch weiter verbessert werden. Derzeit werden Partnerschaften zwischen den Sozialpartnern und staatlichen Stellen entwickelt, um den Wandel besser zu antizipieren und zu steuern. Mit den Strukturfonds werden Mitgliedstaaten, Regionen, Kommunen, Unternehmen und Bürger bei der Antizipierung neuer Rahmenbedingungen und bei der Anpassung an diese Bedingungen finanziell unterstützt. Der 2007 eingerichtete Europäische Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) fördert die schnelle Wiedereingliederung derjenigen Arbeitnehmer in den Arbeitsmarkt, die wegen globalisierungsbedingten Veränderungen im Handelsgefüge ihre Stelle verloren haben. … Bildung und Investitionen in das Humankapital sind von entscheidender Bedeutung für den Arbeitsmarktzugang und die soziale Eingliederung sowie für die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. In dieser von schnellem Wandel geprägten Welt müssen den Bürgern an verschiedenen Punkten ihres Lebens Chancen eröffnet werden. Dies impliziert ein Engagement für das lebenslange Lernen und die fortlaufende Weiterqualifizierung entsprechend den aktuellen und künftigen Bedürfnissen des Arbeitsmarktes. Die Kommission wird … Initiativen zur Qualifizierung sowie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer Bildungssysteme vorlegen. Die Bürger benötigen ein modernes Spektrum von Kompetenzen und Fertigkeiten, das neben der digitalen, medialen und finanziellen Kompetenz auch neue Fähigkeiten einschließt, die ihnen unternehmerisches Handeln ermöglichen, für eine kohlenstoffarme Wirtschaft relevant sind und ihnen die Arbeit mit Informations- und Kommunikationstechnologien erleichtern. … 4.5. Bekämpfung der Armut und der sozialen Ausgrenzung Rund 78 Millionen Europäer, d. h. 16 % der Gesamtbevölkerung der EU, sind von Armut bedroht. Die Armut trifft insbesondere Arbeitslose, Menschen mit Behinderung sowie ältere Menschen, und bei Frauen ist das Armutsrisiko unverhältnismäßig hoch. Selbst ein Arbeitsplatz ist keine Garantie, der Armut zu entkommen, denn bereits jetzt sind 8 % der Erwerbstätigen von Armut bedroht. Aufgrund von Barrieren und mangelnden finanziellen Anreizen sind bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht dazu motiviert oder in der Lage, einen vollen Zugang zu Beschäftigung, Berufsbildung, Wohnraum und Gesundheitsfürsorge zu erlangen. Mit Blick auf die Armutsbekämpfung wirkt die EU an der Koordinierung der Bemühungen mit, um die aktive Eingliederung (einschließlich der Eingliederung in den Arbeitsmarkt) zu fördern, Arbeit lohnend zu machen und lebenslanges Lernen zu unterstützen, insbesondere bei denjenigen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind. Außerdem wirkt die Kommission darauf hin, dass die Binnenmarkt- und Wettbewerbsvorschriften die Entwicklung qualitativ hochwertiger, leicht zugänglicher und tragfähiger sozialer Dienstleistungen – einschließlich Dienstleistungen von Unternehmen der Sozialwirtschaft (z. B. Genossenschaften, Gesellschaften auf Gegenseitigkeit) – erleichtern. 4.6. Diskriminierungsbekämpfung Um Chancen eröffnen zu können, ist es unverzichtbar, Diskriminierungen sowie Rassismus und Fremdenhass systematisch zu bekämpfen. Neben dem seit langem rechtlich festgeschriebenen Schutz vor Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts verfügt die EU auch über Rechtsvorschriften, die – in Beschäftigung und Beruf – Diskriminierungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung sowie – in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, Sozialschutz und Zugang zu Waren und Dienstleistungen – Diskriminierungen aufgrund der Rasse oder der ethnischen Herkunft verbieten. Um diesen Rechtsrahmen zu vervollständigen, wird als wesentliches Element dieser erneuerten Sozialagenda eine Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung vorgeschlagen, die den Grundsatz der Gleichbehandlung auch außerhalb von Beschäftigung und Beruf festschreibt. Die EU engagiert sich aktiv für die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenhass und fordert den Rat zur formalen Annahme des Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auf, über den im April 2007 eine politische Einigung erzielt wurde. … 5. INSTRUMENTE DER ERNEUERTEN SOZIALAGENDA FÜR CHANCEN, ZUGANGSMÖGLICHKEITEN UND SOLIDARITÄT Die Bestandsaufnahme der sozialen Wirklichkeit hat bestätigt, dass Bürger und Stakeholder von der EU erwarten, dass sie einen Mehrwert für die soziale Entwicklung erbringt und gleichzeitig die Grundsätze der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit sowie die Vielfalt wahrt. Hierzu wird sie weiterhin die Instrumente des EG-Vertrags (Rechtsvorschriften, Sozialer Dialog, offene Methode der Koordinierung, Vergabe von EU-Finanzmitteln, Einbindung der Zivilgesellschaft) nutzen und – mithilfe eines umfassenden Ansatzes und einer „intelligenteren“ Mischung politischer Instrumente – auch Synergien zwischen diesen Instrumenten ausschöpfen. … 5.2. Sozialer Dialog Der Soziale Dialog auf europäischer Ebene, eine der tragenden Säulen des europäischen Sozialmodells, spielt für die Politikgestaltung in der EU eine wichtige Rolle. Das im EGVertrag festgeschriebene Recht der Sozialpartner, vor jeder Initiative der Kommission im Bereich Beschäftigung und Soziales angehört zu werden, in Eigenregie Verhandlungen über von der Kommission vorgebrachte Fragen zu führen und auf eigene Initiative autonome Vereinbarungen zu schließen, hat zahlreiche positive Ergebnisse hervorgebracht … Die Kommission ruft die Sozialpartner dazu auf, die Möglichkeiten des Sozialen Dialogs auf europäischer Ebene voll zu nutzen. … Die EU wird den Sozialen Dialog, einschließlich des Dialogs auf Sektor-/Branchenebene, sowie die Umsetzung europäischer Rahmenvereinbarungen durch die Sozialpartner auf nationaler Ebene weiter unterstützen. 5.3. Offene Methode der Koordinierung Die offene Methode der Koordinierung (auch als „offene Koordinierungsmethode“ bzw. „OKM“ bezeichnet) spielt für die EU-Sozialagenda eine Schlüsselrolle: Sie hat dazu beigetragen, dass die Mitgliedstaaten ein gemeinsames Verständnis der sozialen Herausforderungen entwickelten. Sie hat den Willen zur Zusammenarbeit und die Bereitschaft gefördert, von den Verfahren der anderen Mitgliedstaaten zu lernen. Sie hat eine neue Dynamik bei der Weiterführung und Umsetzung von Reformen geschaffen. Und sie hat eine stärker wissensbasierte politische Entscheidungsfindung unterstützt, die von Offenheit, Transparenz und Partizipation gekennzeichnet ist. Die Kommission – schlägt vor, das Potenzial der OKM Soziales durch die Anwendung einiger Verfahren und Arbeitsmethoden der Lissabon-Strategie auszubauen und voll auszuschöpfen, um so für ein größeres politisches Engagement und eine bessere Außenwirkung zu sorgen (z. B. durch die Festlegung quantitativer Zielvorgaben), die Verbindungen zu anderen Politikbereichen zu verbessern, die Analyseinstrumente und die Evidenzbasis zu optimieren und die Überwachung, das wechselseitige Lernen und Peer Reviews unter den Mitgliedstaaten anzuregen. … 5.6. Ausrichtung aller politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität Um sicherzustellen, dass alle politischen Maßnahmen der EU auf die Förderung von Chancen, Zugangsmöglichkeiten und Solidarität ausgerichtet sind, ist die Entwicklung evidenzbasierter Überwachungsinstrumente von großer Bedeutung. … Im Rahmen ihrer Folgenabschätzungen wird die Kommission nach wie vor auch die sozialen Auswirkungen aller wichtigen neuen Initiativen analysieren. Der Ausschuss für Folgenabschätzung wird weiter dafür sorgen, dass vor der Unterbreitung von Vorschlägen sämtliche sozialen und beschäftigungsrelevanten Auswirkungen voll berücksichtigt werden. Bei der Bewertung der aktuellen politischen Strategien wird die Kommission den sozialen Auswirkungen verstärkte Aufmerksamkeit schenken. Weiteres Vorgehen: * Die erneuerte Sozialagenda umfasst im Bereich Kinder und Jugendliche eine Mitteilung über die Schulbildung. Ihr Ziel besteht darin, die Bemühungen der Mitgliedstaaten dabei zu unterstützen, die Qualität ihrer Bildungssysteme zu verbessern, die Zielvorgaben in Bezug auf Schulabbrecher, Lesekompetenz und den Abschluss der Sekundarstufe II zu erreichen und die jungen Menschen auf das lebenslange Lernen vorzubereiten. … Um den Jugendlichen möglichst viele Chancen bieten zu können, ist die Steigerung von Effizienz und Gerechtigkeit in der Schul- und Berufsbildung von großer Bedeutung … Im weiteren Verlauf von 2008/2009 wird die Kommission: – eine Mitteilung über die Entwicklung der offene Methode der Koordinierung im Jugendbereich unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter junger Menschen veröffentlichen – ein umfassenderes Konzept in Bezug auf Kinderarmut entwickeln, das sich auf quantitative Vorgaben stützt und sich an die europäische Strategie für Sozialschutz und soziale Eingliederung anlehnt. * Die Kommission legt im Rahmen dieser Agenda für den Bereich ARMUTSBEKÄMPFUNG den ersten Zweijahresbericht über Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse vor und wird im weiteren Verlauf von 2008/2009 – einen Vorschlag für eine Empfehlung über die aktive Eingliederung vorlegen, der die Themen Einkommensunterstützung, Verbindungen zum Arbeitsmarkt und Verbesserung des Zugangs zu qualitativ hochwertigen Dienstleistungen behandeln wird. … * Im Rahmen dieser Sozialagenda für den Bereich BEKÄMPFUNG VON DISKRIMINIERUNG – schlägt die Kommission eine Richtlinie zur Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung vor, die den Grundsatz der Gleichbehandlung auch außerhalb von Beschäftigung und Beruf festschreibt. Ferner wird sie in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, der Zivilgesellschaft und den Sozialpartnern weiterhin nichtlegislative Maßnahmen zur Förderung der Gleichbehandlung umsetzen … Die Kommission wird – die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in ihren Aktivitäten und politischen Maßnahmen („Mainstreaming“) – entsprechend den Vorgaben des EU-Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) … intensivieren … – im Jahr 2008 einen Bericht über die Umsetzung des Fahrplans und im Jahr 2010 eine Evaluierung sowie eine Follow-up-Strategie vorlegen – gegebenenfalls im September 2008 mehrere Legislativvorschläge vorlegen, die die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf erleichtern sollen, u. a. durch die Verbesserung der Regelungen für den Elternurlaub, die Einführung neuer Formen von Urlaub und die Verbesserung des Schutzes für schwangere Frauen – … weitere Maßnahmen zur Überwindung des Lohngefälles zwischen den Geschlechtern ergreifen … – die offene Methode der Koordinierung auf die Senkung der Armutsgefährdungsquote bei Frauen, … ausrichten … “ Die Mitteilung im Volltext entnehmen Sie bitte dem Anhang.

Quelle: Kommission der Europäischen Gemeinschaft

Dokumente: Sozialagenda_EU.pdf

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