KLEINE ANFRAGE DER BUNDTAGSFRAKTION DIE LINKE “ Das neue Online-Meldesystem für Beratungsnetzwerke gegen Rechtsextremismus beleuchtet die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage (16/10275). Aus Sicht der Abgeordneten vergrößert dieses den bürokratischen Aufwand der Beratungsnetzwerke im Programm ‚Kompetent für Demokratie‘. Zudem müssten sensible Daten aus Beratungen erhoben werden, deren vertrauliche Behandlung eine Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit des Projekts sei, heißt es. Die Linke will wissen, welche Erkenntnisse sich die Bundesregierung über das Online-Meldesystem verspricht und wie der Zugriff darauf geregelt ist. “ Auszüge aus der Kleinen Anfrage: “ 1. Welche Funktion hat das Online-Meldesystem aus Sicht der Bundesregierung, und welche Erkenntnisse verspricht sie sich davon? … 3. Wer soll Zugriff auf die Daten des Online-Meldesystems haben, und wie ist dieser Zugriff geregelt? 4. Welche Landes- bzw. Bundesbehörden wie z. B. die Landeskriminalämter, die Landesämter für Verfassungsschutz, das Bundeskriminalamt oder das Bundesamt für Verfassungsschutz sollen Zugriff auf das Online-Meldesystem haben? … 7. Welche datenschutzrechtlichen Vorschriften gelten für das Online-Meldesystem? Gelten hier die Datenschutzbestimmungen des Bundes oder die der jeweiligen Länder, aus denen Daten eingespeist werden? … “ Die Kleine Anfrage in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1610275_Kl__Anfrage_Linke_Online_Meldesystem_Beratungsnetzwerke.pdf