Entwurf für den siebten Existenzminimumsbericht liegt vor

HÖHE DES EXISTENZMINIMUMS VON ERWACHSENEN UND KINDERN “ Vergangene Woche (29.10.08) wurde der Entwurf des Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2010 bekannt. Der Bericht, den das Bundesfinanzministerium für die Bundesregierung erarbeitete, soll am 5. November 2008 im Bundeskabinett vorgestellt werden. Die vorläufige Fassung befindet sich derzeit in der so genannten Ressortabstimmung in allen Bundesministerien. Danach wird der Bericht dem Deutschen Bundestag zugeleitet und im Anschluss als Bundestagsdrucksache veröffentlicht. Nach einem Beschluss des Deutschen Bundestags vom 2. Juni 1995 hat die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern vorzulegen. Der Bericht befasst sich mit dem steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum. Dessen Maßgröße ist der im Sozialhilferecht anerkannte Mindestbedarf. Der notwendige Lebensunterhalt im Rahmen der Hilfe nach dem SGB XII setzt sich (ohne Sonderbedarfe und Zusatzleistungen) aus den folgenden Komponenten zusammen: • Regelsätze, die insbesondere Leistungen für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile sowie für persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfassen, • Kosten der Unterkunft (Bruttokaltmiete und vergleichbare Aufwendungen für Haus-oder Wohnungseigentum) sowie • Heizkosten (ohne die im Regelsatz enthaltenen Kosten für Warmwasserbereitung). Neben diesen Komponenten ist der im Sozialhilferecht gewährte Versicherungsschutz hinsichtlich der existenziellen Risiken Krankheit und Pflege eine weitere Komponente des sozialhilferechtlichen Mindestbedarfs. Die sozialhilferechtlichen Regelsätze, und damit auch der Eckregelsatz für den Haushaltsvorstand bzw. den Alleinstehenden, werden von den Landesregierungen oder von den hierfür zuständigen Landesministerien festgesetzt. Ausgehend vom Eckregelsatz werden die Regelsätze für sonstige Haushaltsangehörige abgeleitet. Im Bericht werden Berechnungen angestellt, um das Existenzminimum und damit die Höhe der Regelsätze für 2009 und 2010 festzulegen. Den Berechnungen liegt das für 2010 geschätzte arithmetische Mittel auf der Basis der in 2008 gültigen Eckregelsätze der Länder zugrunde. Ausgegangen wurde daher von einem durchschnittlichen Regelsatz für 2008 von 349 Euro/Monat für Alleinstehende Erwachsene. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Erhöhung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab. Diese Regelsatzerhöhung wird sich auch auf den ALG II-Regelsatz auswirken. “ Den Entwurf des siebten Existenzminimumsbericht entnehmen Sie bitte dem Anhang.

http://www.bundesfinanzministerium.de
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Quelle: BMF

Dokumente: Entwurf_Existenzminimumbericht_2010.pdf

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