Hartz-IV reicht für Familien nicht, so das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts

BILDUNGSBEDARFE NICHT AUSREICHEND BERÜCKSICHTIGT – JUGENDLICHE HABEN ANDERE BEDARFE ALS KINDER “ Die ALG II-Regelleistungen decken laut einem Urteil nicht das soziokulturelle Existenzminimum von Familien und verstoßen gegen das Grundgesetz. Dies stellte das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil fest (Az.: L 6 AS 336/07). Nach mündlicher Verhandlung beschloss der 6. Senat, ein entsprechendes Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen. Die Kläger blieben beim Sozialgericht zunächst erfolglos. Geklagt hatte eine Familie aus dem Werra-Meisner-Kreis, die als Bedarfsgemeinschaft Arbeitslosengeld II bezieht. Für die Eltern wurde jeweils der Regelsatz in Höhe von 311 Euro bewilligt, für die 1994 geborene Tochter der Satz von 207 Euro. Nach Ansicht der Kläger ist mit den bewilligten Regelsätzen ihr minimaler Bedarf nicht gedeckt. Mit ihrem Antrag auf weitere 133 Euro für jedes Elternteil und 89 Euro für die Tochter blieben sie ein einem vorhergehenden Verwaltungsverfahren sowie vor dem Sozialgericht erfolglos. Die zuerkannten Leistungen seien rechtmäßig, so das Urteil. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz liege nicht vor. Vier Gutachten zur Bedarfsbemessung führten schließlich zum Erfolg. Nachdem vier Gutachten zur Bedarfsbemessung eingeholt worden waren, beanstandeten die Darmstädter Richter nun, dass der besondere Bedarf von Familien mit Kindern durch die Regelleistungen nicht berücksichtigt werde. Für die Begrenzung der Leistung für Kinder auf 60 Prozent des Regelsatzes eines Erwachsenen fehle es an einer hinreichenden Begründung. Nicht ersichtlich sei auch, weshalb 14- jährige Kinder trotz höheren Bedarfs die gleiche Summe erhielten wie Neugeborene. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits 1998 bei der Prüfung der Steuerfreibeträge den damals geltenden Regelsatz für Kinder beanstandet, weil dieser den außerschulischen Bildungsbedarf nicht berücksichtige. Diese höchstrichterliche Entscheidung sei bei der Hartz-IV-Gesetzgebung nicht beachtet worden, kritisierte das Landessozialgericht. Die Regelsätze seien weder mit der Menschenwürde, noch mit dem Gleichheitsgebot und dem sozialen Rechtsstaat vereinbar. “ Aus dem am Mittwoch (29.10.08) bekannt gewordenen Entwurf für den neuen Existenzminimumbericht des Finanzministeriums geht hervor, dass die gut sieben Millionen Empfänger von Arbeitslosengeld II auf mehr Geld hoffen können. Für 2009 und 2010 zeichnet sich eine Erhöhung des sogenannten Regelsatzes um 1,9 und 2,3 Prozent im Jahresdurchschnitt ab. Lesen Sie dazu auch die Meldung ‚Entwurf des siebten Existenzminimumsbericht vorgelget‘ in der heutigen Ausgabe der Jugendsozialarbeit News.

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Quelle: dpa Haufe Recht

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