ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG AUF DIE KLEINE ANFRAGE DER LINKEN Aufgrund der in den vergangenen Jahren beständig angewachsenen Ausbildungsplatzlücke werden von der Bundesregierung bzw. der Bundesagentur für Arbeit Fördersmaßnahmen für die Berufsausbildung angeboten. In diesem Zusammenhang erkundigte sich die Bundestagsfraktion DIE LINKE nach der Kostenverteilung und den tatsächlichen Ausgaben für Berufliche Bildung. Die Antwort der Bundesregierung darauf liegt nun vor. Eine Tabellen-Übersicht gibt detaillierte Auskunft über die Kostenverteilung. Diese entnehmen Sie bitte dem Anhang. Auszüge aus der Antwort: „… Frage 5: Wie schätzt die Bundesregierung die Zielgruppenspezifität der einzelnen Programm ein und welche würde sie als besonders erfolgreich einstufen? Antwort: Alle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung sind zielgruppenorientiert. Dies hat auch die Begleitforschung zum Sofortprogramm der Bundesregierung zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit (JUMP), die Begleitforschung zum Sonderprogramm des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ) und auch die Begleitforschung zum Sozialgesetzbuch II (SGB II) gezeigt. Die aktive Arbeitsmarktpolitik leistet einen wesentlichen Beitrag zur erfolgreichen beruflichen Eingliederung junger Menschen. Bei der Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk ist das Ziel die Stärkung der Leistugs- und Wettbewerbsfähigkeit von KMU des Handwerks. Die überbetriebliche berufliche Bildung im Handwerk ist ein wichtiger Baustein im dualen System der Berufsausbildung in Deutschland. Dieses seit langem bewährte Instrument sichert eine gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung nahezu jedes Handwerksberufes, unabhängig von der Ausbildungsfähigkeit der Lehrbetriebe. Die Förderung stärkt somit auch die Ausbildungsbereitschaft der Handwerksbetriebe. Frage 6: Welche dieser Programme haben die Förderung Benachteiligter zum Ziel und welche werden dieser Aufgabe besonders gut gerecht? Antwort: Auf die Förderung von benachteiligten Jugendlichen sind die folgenden Leistungen der Ausbildungsförderung im SGB III ausgerichtet: – Übergangshilfen, Aktivierungshilfen – Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Beurfsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Darüber hinaus kommen die Maßnahmen der betrieblichen Einstiegsqualifizierung und des Sonderprogramms des Bundes zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher (EQJ), die als Zielgruppe alle zum 30. September eines Jahres primär noch unversorgten Ausbildungsplatzbewerber haben, teilweise auch benachteiligten Jugendlichen zugute. Benachteiligte Jugendliche werden auch in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) gefördert. Die Wirksamkeit der genannten Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung von benachteiligten Jugendlichen lässt sich durch Eingliederungsquoten, d.h. gelingende Übergänge in Ausbildung bzw. Beschäftigung ermitteln. Diese finden sich im jährlichen Berufsbildungsbericht. Frage 7: Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Bekanntheitsgrad der Programm bei den jeweiligen Zielgruppen und welche Programme sind besonders gut oder besonders schlecht bekannt? Antwort: Bei den Leistungen nach dem SGB III werden die veranschlagten Mittel im Allgemeinen ausgeschöpft. Dies ist ein Hinweis auf die gute Akzeptanz und Bekanntheit der Leistungen. Die Begleitforschung zur Einstiegsqualifizierung und zum Sofortprogramm zum Abbau der Jugendarbeitslosigkeit hat gezeigt, dass die Programme gut bekannt sind und genutzt werden. Durch die jahrzehntelange Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten (seit 1973) und durch die ebenfalls lange Förderperiode der Sonderprogramme des Bundes, der neuen Länder und Berlins zur Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze in den neuen Ländern (seit 1993) ist der Bekanntheitsgrad als sehr hoch einzuschätzen. Die Förderung der überbetrieblichen beruflichen Bildung im Handwerk (ÜLU) erfolgt über eine zentrale Abwicklung, bei der die 54 Handwerkskammern eingebunden sind. Alle in Frage kommenden Ausbildungsbetriebe werden von den Handwerkskammern informiert, so dass das Programm bei der Zielgruppe bekannt ist. “ Die Antwort der Bundesregierung im Volltext sowie die entsprechenden Anlagen entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Bundestagsfraktion DIE LINKE
Dokumente: Anlage_2_zu_KF_16_10483.pdf