Bundesländer einigen sich in wichtigen sozial- und arbeitsmarktpolitischen Fragen

JUGENDLICHEN OHNE AUSBILSUNGSPLATZ MIT QUALIFIZIERUNGSBAUSTEINEN ABSCHLUSS ERMÖGLICHEN Unter dem Vorsitz von Hamburgs Sozialsenator, Dietrich Wersich, beschloss die 85. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) Mitte November die Notwendigkeit einer Erhöhung der ALG-II-Regelsätze für Kinder, Maßnahmen zur Erhöhung des Fachkräftepotentials in Deutschland und mehr Spielräume für die lokalen Jobcenter im Zuge der Neuregelung der SGB II-Trägerschaft. “ ÜBERPRÜFUNG DER HARTZ IV-SÄTZE FÜR KINDER Die Länder haben eine Überprüfung der ALG-II-Regelleistungen für Kinder durch den Bund angemahnt. Bereits 2007 hat die ASMK die Bundesregierung aufgefordert, bei der Höhe der monatlichen Zahlung an Leistungsempfänger des Arbeitslosengeldes II (SGB II) beziehungsweise der Sozialhilfe (SGB XII) die speziellen Bedarfe von Kindern zu berücksichtigen. Derzeit wird der Bedarf von Kindern prozentual vom Eckregelsatz für Erwachsene abgeleitet und besondere Bedarfe wie Mittagsverpflegung in Ganztageseinrichtungen oder Lehrmittel für die Schule werden nicht berücksichtigt. Die ASMK mahnt an, die kinderspezifische Bedarfsermittlung wie zugesagt endlich vorzulegen. Zwar hat die Bundesregierung beschlossen, neben einer Kindergelderhöhung auch ein „Schulbedarfspaket“ für unterstützungsbedürftige Kinder in Höhe von 100 Euro pro Schuljahr einzuführen, allerdings nur bis zur 10. Klasse. Die ASMK fordert die Verlängerung über die 10. Klasse hinaus. Bis zu einer Klärung will die ASMK, dass Familien im SGB II- und SGB XII-Bezug eine zusätzliche Unterstützungsleistung im Umfang der Kindergelderhöhung zugute kommt. MASSNAHMEN FÜR MEHR FACHKRÄFTE IN DEUTSCHLAND Deutschland braucht mehr Fachkräfte. Ein erhebliches Potenzial bilden dabei die von Migrantinnen und Migranten im Ausland erworbenen Qualifikationen, die in Deutschland bislang zu wenig anerkannt werden, aber auch die gezielte Aufstiegs- und Weiterqualifizierung. Die ASMK hat daher beschlossen, die bisherigen Ansätze der beruflichen Nachqualifizierung für Menschen mit Migrationshintergrund durch die Einbeziehung ihrer im Ausland erworbenen Vorqualifikationen auszubauen. Bereits jetzt kann durch die sogenannte Externenprüfung bei den Kammern ein anerkannter Berufsabschluss erworben werden, ohne die klassische Berufsausbildung durchlaufen zu haben. Damit mehr Menschen mit Migrationshintergrund an diesen Externenprüfungen teilnehmen können, sollen gezielt Maßnahmen initiiert werden, die ihre im Ausland erworbenen Kompetenzen und Vorqualifikationen mit den für die Prüfung notwendigen Ausbildungsinhalten ergänzen. Außerdem sollen junge Menschen, die keinen Ausbildungsplatz bekommen oder ihre Ausbildung abgebrochen haben, mit Hilfe sogenannter Ausbildungsbausteine an einen qualifizierten Abschluss herangeführt werden. Vorteil eines solchen Bausteinsystems ist, dass nicht ein feststehender Ausbildungsfahrplan mit Zwischenprüfungen eingehalten werden muss, sondern zeitlich und inhaltlich flexibel auf die Stärken und Schwächen der jungen Menschen eingegangen werden kann. NEUORGANISATION DES SGB II: MEHR SPIELRÄUME FÜR DIE NEUEN JOBCENTER Um auch in Zukunft sicherzustellen, dass Arbeitslose Hilfe aus einer Hand erhalten, hat sich die ASMK bereits im Sommer einstimmig für eine Grundgesetzänderung ausgesprochen. Auch jetzt zeigen die Länder Geschlossenheit und sind sich einig, dass die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Eckpunkte in einigen wesentlichen Punkten der Überarbeitung bedürfen. Senator und ASMK-Vorsitzender Dietrich Wersich: „Um eine erfolgreiche Arbeit der Agenturen zu gewährleisten ist es erforderlich, die in Deutschland sehr unterschiedlichen örtlichen Arbeitsmarktsituationen zu berücksichtigen. Dazu benötigen die Nachfolgeorganisationen der Jobcenter mehr Spielräume und mehr Autonomie für ihre Arbeit. Dies geht nur, wenn Länder und Kommunen bei der Ausgestaltung der Jobcenter vor Ort verbindlich mitentscheiden können. Auch Verwerfungen durch die unterschiedlichen Mitarbeiterstrukturen – teils des Bundes, teils der Kommunen – müssen in einer Organisationsform überwunden werden. In diesem Sinne muss der Bund seine Vorstellungen zur Verwaltungsstruktur der neuen Jobcenter in einigen Aspekten ändern und ergänzen.“ “ Einige der gefassten Beschlüsse sind dem Anhang zu entnehmen.

http://www.hamburg.de

Quelle: Pressestelle der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz

Dokumente: asmk_top_8_4.pdf

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