Einbürgerungstest sachlich betrachtet

ANDERE LÄNDER HABEN ÄHNLICHE TESTVERFAHREN In der Broschüre „Informationen zur Integration von Migrantinnen und Migranten“ des Landes Innenministeriums Schleswig-Holstein betrachtet Veronika Dicke das Thema Einbürgerungstest von der sachlichen Seite und will damit zur Entschärfung der Diskussion beitragen. Auszüge aus dem Artikel: “ Das Thema Einbürgerung ist so häufig in den Medien wie lange nicht mehr. Landauf, landab wird vor allem über den Einbürgerungstest gesprochen. Und dies meist sehr emotional. Was hat sich geändert? 2007 wurde das Richtlinienumsetzungsgesetz vom Bundestag beschlossen. Das Gesetz enthält unter anderem Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht: Zum einen wurden die erwarteten deutschen Sprachkenntnisse präzisiert. Zum anderen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland neu eingeführt. * Zu den Sprachkenntnissen: Für die Einbürgerung gefordert werden ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache. Dies ist eigentlich nicht neu. Denn diese Anforderung gab es schon vorher. Allerdings wurde diese Vorschrift in den Bundesländern und den Einbürgerungsbehörden unterschiedlich ausgelegt. Ziel der Gesetzesänderung war es, hier zu einer einheitlichen Auslegung zu kommen: Gefordert werden Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens. … Wer noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse hat, kann entsprechende Sprachkurse besuchen. Auch der Integrationskurs steht Einbürgerungsbewerbern grundsätzlich offen. * Zu den Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland: Diese ebenfalls im letzten Jahr beschlossene Regelung ist zum 1. September 2008 in Kraft getreten. Wer eingebürgert werden will, muss den Nachweis erbringen, dass er ‚Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland‘ besitzt. Wer seinen Antrag bis zum 30. März 2007 gestellt hat, braucht den Nachweis nicht erbringen. Davon befreit sind auch alle, die noch keine 16 Jahre alt oder über 65 Jahre sind. Befreit sind auch alle, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung beeinträchtigt sind. Ein deutscher Schulabschluss (Hauptschule oder höher) genügt als Nachweis.Ansonsten ist ein Einbürgerungstest zu machen. Den Test hat das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) an der Humboldt-Universität zu Berlin im Auftrag des Bundesministeriums des Innern entwickelt. Alle Fragen wurden im Vorfeld getestet und zwar an: – Teilnehmern von Orientierungskursen (also an potentiellen Einbürgerungsbewerbern) – an Schülern mit und ohne Migrationshintergrund – an deutschen Erwachsenen differenziert nach Schulabschlüssen Der Schwierigkeitsgrad orientiert sich an dem Ergebnis der getesteten Orientierungskursteilnehmer. Getestet wurden 4.600 Teilnehmer von Orientierungskursen. Von ihnen hatten etwa 1/3 keinen Schulabschluss. Der bundeseinheitliche Einbürgerungstest ist kein Gesinnungstest, sondern ein reiner Wissenstest. Gefordert wird lediglich ein Grundlagenwissen über Rechte und Pflichten als Staatsbürger und über Lebensverhältnisse in Deutschland. Deshalb sind manche Fragen auch bewusst ‚holzschnittartig‘ und vereinfachend formuliert. Es ist ein Fragebogen mit 33 Fragen zu beantworten. Für jede Frage sind vier Antwortmöglichkeiten vorgegeben, von denen nur eine die richtige ist. Wer innerhalb von 60 Minuten 17 Fragen richtig ankreuzt, hat den Test bestanden und erhält dann eine entsprechende Bescheinigung. Der Test kann beliebig oft auf eigene Kosten wiederholt werden. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, sich auf den bundes-einheitlichen Einbürgerungstest vorzubereiten: Alle Fragen sind veröffentlicht. … Ähnliche Tests gibt es im Übrigen auch im europäischen und außereuropäischen Ausland. Beispiel USA: Hier gilt es aus vielen Wissensgebieten Fragen zu beantworten, bevor man amerikanischer Staatsbürger werden darf. Dort muss z.B. wissen, wie viele Sterne die amerikanische Flagge hat, wie der erste Präsident hieß oder wer den Präsidenten wählt. Sehr ähnliche Fragen hat auch der deutsche Einbürgerungstest. “ Veronika Dicke, schleswig-holsteinisches Innenministerium

http://www.schleswig-holstein.de

Quelle: Newsletter Pro Integration

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