Bestandsaufnahme und Entscheidungsperspektiven – Ergebnisse der Einrichtungsbefragung

LEBEN. LERNEN. CHANCEN NUTZEN – FORSCHUNGSPOJEKT JUGENDWOHNEN Das Jugendwohnen ist ein Unterstützungsangebot für junge Menschen, die primär ausbildungs- und arbeitsmarktbedingt die Familie verlassen und an einem anderen Ort auf sich allein gestellt Wohnung suchen und ihren Alltag gestalten (müssen). Das Jugendwohnen bietet diesen jungen Menschen Wohnung und sozialpädagogische Begleitung. Ziel des Jugendwohnens ist es, mit den jungen Menschen gemeinsam Teilhabemöglichkeiten an allen gesellschaftlichen Bereichen zu erschließen und sie in ihrer beruflichen und sozialen Integration zu unterstützen. Dabei folgt das Jugendwohnen dem in §1 SGB VIII verankerten Recht junger Menschen auf Erziehung und Förderung ihrer Entwicklung. Als Angebot im Dreiklang von Wohnen außerhalb des Elternhauses, Integration in Arbeit und Gesellschaft und sozialpädagogischer Begleitung antwortet Jugendwohnen auf den Bedarf junger Menschen, die für den Antritt einer weiter entfernten Ausbildungsstelle umziehen müssen. Es richtet sich darüber hinaus an junge Menschen, die Kurse in überbetrieblicher Unterweisung oder Blockschulunterricht in länderübergreifenden Fachklassen fern des Ausbildungsortes im Rahmen ihrer dualen Ausbildung besuchen und vor dem Problem stehen, wo sie während der Wochen abseits ihrer Heimat wohnen und leben werden. Jugendwohnen richtet sich als Angebot jedoch auch an junge Menschen, die aus sozialen Gründen nicht mehr in ihrer Herkunftsfamilie wohnen können, die individuell beeinträchtigt oder sozial benachteiligt sind und daher besonderer Unterstützung bedürfen. Schließlich bietet das Jugendwohnen in Form von Wohnangeboten (Internaten, Wohnheimen) in Verbindung mit Maßnahmen der Rehabilitation wichtige Unterstützungsstrukturen für behinderte und benachteiligte junge Menschen. Das Forschungprojekt Jugendwohnen führt eine umfassende Evaluation zur Angebotsstruktur und zu den Zielgruppen des Jugendwohnens durch. Ziel ist es, eine fundierte Datenbasis als Grundlage zur Weiterentwicklung der Angebote des Jugendwohnens zu schaffen. Auf der Grundlage von Befragungen werden Wirkungsprofile aus der Perspektive der jungen Menschen und ihrer Eltern, der Einrichtungen, Ausbildungsbetriebe und BerufsberaterInnen erstellt. Darüber hinaus sollen verschiedene Befragungen von Jugendlichen zielgruppenspezifische Erkenntnisse lieferen. Aktuell wurden auf der Projekthomepage weitere Ergebnisse der Einrichtungsbefragung veröffentlicht. Auszüge aus den wichtigtsen Ergebnissen der Einrichtungsbefragung: “ 1. JUGENDWOHNEN IST EINE ZENTRALE SÄULE IM SYSTEM DER SCHULISCHEN UND BERUFLICHEN INTEGRATION JUNGER MEMSCHEN IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: Im Jahr 2007 stellten 558 Einrichtungen des Jugendwohnens in Deutschland knapp 60.000 Plätze zur Verfügung, die von mehr als 200.000 jungen Menschen genutzt wurden. D. h. zwanzig von tausend jungen Menschen im Alter zwischen 15 und 25 Jahren hatten 2007 in Deutschland Jugendwohnen in Anspruch genommen. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 wurden 72.900 Kinder in Tagespflege betreut. Demnach ist der Bereich des Jugendwohnens bezogen auf die Anzahl der erreichten jungen Menschen deutlich bedeutsamer als der Bereich der Tagespflege, dem in der öffentlichen politischen Debatte weitaus mehr Aufmerksamkeit beigemessen wird. … 2. DIE BUNDESWEITE VERTEILUNG VON EINRICHTUNGEN UND PLÄTZEN DES JUGENDWOHNENS ZEIGT DEUTLICHE DISPARITÄTEN ZWISCHEN DEN BUNDESLÄNDERN: Von den insgesamt 558 Einrichtungen des Jugendwohnens befindet sich über die Hälfte in nur vier von 16 Bundesländern. Dies sind Bayern mit 15,9 % der Einrichtungen, Nordrhein-Westfalen mit 14,7 %, Baden-Württemberg mit 12,9 % und Sachsen mit 12,0 %. In weiteren vier Bundesländern liegt der Anteil zwischen 9 % und 6 %. Das sind Thüringen (8,8 %), Sachsen-Anhalt (7,2 %), Mecklenburg-Vorpommern (7,0 %) und Brandenburg (6,3 %). In allen anderen Bundesländern liegt der Anteil der Einrichtungen jeweils unter 5 %. Fasst man die alten und neuen Bundesländer jeweils zusammen, dann befinden sich rund 40 % der Einrichtungen in den neuen Bundesländern und entsprechend rund 60 % in den alten. Betrachtet man die Platzzahlen, dann zeigt sich ein ähnliches Bild. So halten die Einrichtungen in Bayern, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Sachsen etwas über die Hälfte der Plätze vor. … 3. STELLT MAN DIE ANZAHL DER PLÄTZE IM JUGENDWOHNEN INS VERHÄLTNIS ZU BEVÖLKERUNGSZAHLEN, OFFENEN LEHRSTELLEN UND UNVERSORGTEN BEWERBERN, SO ZEIGEN SICH AUCH DIESBEZÜGLICH DEUTLICHE DISPARITÄTEN ZWISCHEN DEN BUNDESLÄNDERN. Ingesamt sind die neuen Bundesländer im Vergleich zu den alten Bundesländern besser mit Plätzen im Jugendwohnen ausgestattet. Die neuen Bundesländer verfügen über nur 22,9 % der Bevölkerung zwischen 15 und 25 Jahren, aber 41,1 % aller bundesweiten Plätze im Jugendwohnen. Diese Ungleichverteilung findet sich ebenso in der Relation von Auszubildenden und BerufsfachschülerInnen. So kommen in den neuen Bundesländern auf einen Platz im Jugendwohnen 14 Auszubildende und 6 BerufsfachschülerInnen, in den alten kommen im Vergleich dazu mehr als doppelt so viele Auszubildende (1:36) und BerufsfachschülerInnen (1:16) auf einen Platz im Jugendwohnen. Dies gilt auch für die oben angeführten Bundesländer, in denen ein Großteil der Einrichtungen angesiedelt ist, mit Ausnahme von Bayern hinsichtlich der BerufsfachschülerInnen (Bayern:1:28 bzw. 1:4 Nordrhein-Westfalen: 1:38 bzw. 1: 22 Baden-Württemberg: 1:30 bzw. 1:20 Sachsen: 1:14 bzw. 1:8). Dieser besseren Versorgung mit Plätzen im Jugendwohnen in den neuen Bundesländern steht allerdings eine deutlich größere Notwendigkeit zur Mobilität gegenüber. So stehen in den neuen Bundesländern einer offenen Lehrstelle 3,7 unversorgte BewerberInnen gegenüber. In den alten Bundesländern sind dies nur 1,3. Entsprechend zeigen junge Menschen aus den neuen Bundesländern deutlich stärkere Bereitschaft zur räumlichen Mobilität. Laut Berufsbildungsbericht (2008) bewarben sich aktiv auf Stellensuche befindende BewerberInnen in den neuen Bundesländern überdurchschnittlich häufig auf Ausbildungsstellen, die mehr als 100 km vom Wohnort entfernt lagen: 45 % in den neuen Ländern gegenüber nur 20 % in den alten. Der bundesweite Durchschnitt liegt bei 27 %. Diese größere Mobilitätsbereitschaft der jungen Menschen in den neuen Bundesländern ist allerdings nicht zuletzt Ausdruck der Notwendigkeit, angesichts fehlender Ausbildungsstellen in der Region auch einen möglichen Umzug für eine Ausbildungsstelle in Kauf zu nehmen. Jugendwohnen kann hier als ein wichtiger Beitrag zu einer Verwirklichungsgerechtigkeit in Bezug auf die Realisierung von beruflicher und gesellschaftlicher Integration angesehen werden und als ein entsprechendes Unterstützungsangebot fungieren. … 4. DAS JUGENDWOHNEN ZEICHNET SICH DURCH EINE GROSSE TRÄGERVIELFALT AUS: Knapp 40 % aller Einrichtungen befinden sich in konfessioneller Trägerschaft (39,3 %). Davon sind die meisten Einrichtungen in katholischer Trägerschaft (24,6 %). Der Anteil der evangelischen Träger beträgt 14,7 % an allen Einrichtungen. Die zweit größte Trägergruppe stellen die Kammern, Innungen und Betriebe dar (19,0 %), gefolgt von den öffentlichen Trägern (Landkreise, Schulverwaltungsämter) mit 14,3 %. Es folgen die nicht konfessionellen Wohlfahrtsverbände, die zusammen einen Anteil von 13,2 % ausmachen und die privat-gewerblichen Träger mit 6,5 %. 5. IM BBEREICH DES JUGENDWOHNENS LASSEN SICH VERSCHIEDENE ANGEBOTSFORMEN IDENTIFIZIEREN, DIE UNTERSCHIEDLICHE BEDARFSLAGEN UND NUTZERGRUPPEN ANSPRECHEN: Die Jugendwohneinrichtungen zeichnen sich durch ein heterogenes Angebots- und Nutzergruppenspektrum aus. Ursache hierfür ist nicht zuletzt die fachlichrechtliche Verortung des Angebots in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern und hiermit einhergehende unterschiedliche institutionelle Zuständigkeiten für das Jugendwohnen. Jugendwohnen lässt sich fachlich und rechtlich definieren als Dreiklang von Wohnen außerhalb des Elternhauses, Eingliederung in Arbeit und Gesellschaft und sozialpädagogischer Begleitung. Damit lässt sich Jugendwohnen von ambulanten Angeboten ohne Wohnangebot (z.B. der Jugendberufshilfe) abgrenzen. In der eindeutigen Orientierung auf die berufliche Integration unterscheidet es sich von Angeboten ohne direkten Berufsbezug (z.B. Angebote für junge Mütter/Väter mit Kind oder stationäre Hilfen zur Erziehung). Schließlich zeichnet sich das Jugendwohnen durch die sozialpädagogische Begleitung des Wohnens aus und lässt sich so von der bloßen zur Verfügung Stellung von Wohnraum unterscheiden. … In 80% der befragten Einrichtungen werden Plätze im Jugendwohnen (im engeren Sinne) vorgehalten, d.h. es handelt sich um ein Wohnangebot für junge Menschen in einer schulischen oder beruflichen Maßnahme mit sozialpädagogischer Begleitung (63,8 %). Etwa ein Viertel der Einrichtungen hält u.a. Angebote für junge Menschen mit Behinderungen vor. Etwa jede achte Einrichtung (12 %) bietet darüber hinaus Angebote aus dem Bereich der Erziehungshilfen (§§ 27 ff SGB VIII) oder ein Gästehaus/Hotel an. … 70 % der Einrichtungen sind spezialisiert auf eine Angebotsform, 30% bieten zwei bis vier verschiedene Formen des Wohnens an. Die spezialisierten Einrichtungen konzentrieren sich vor allem auf das Kerngeschäft Jugendwohnen (80%), ein kleinerer Teil richtet sich speziell an junge Menschen mit Behinderungen. Gemessen an allen Einrichtungen konzentrieren sich 60% der Einrichtungen auf das Kerngeschäft Jugendwohnen ohne weitere Angebotsformen aus anderen Handlungsfeldern oder Leistungsbereichen Anhand dieser Daten wird zweierlei sichtbar: Wenn auch jede Einrichtung ein spezifisches Profil aufweisen mag, so konzentrieren sich doch knapp zwei Drittel der Einrichtungen im Schwerpunkt auf das Angebot „Jugendwohnen“. D.h. es gibt also „das“ Jugendwohnen, wenn auch mit unterschiedlichen konzeptionellen Schwerpunktlegungen und Nutzergruppenausrichtungen. Ebenso wird aber auch deutlich, dass sich etwa 30 % der Einrichtungen auf dem Weg zur Ausdifferenzierung mit einem oder zwei weiteren Angeboten befinden. … 6. DIE QUANTITIAVE GRÖSSTE NUTZERGRUPPE DES JUGENDWOHNENS SIND DIE BLOCKSCHÜLER/-INNEN, JEDOCH SIND DIE DAUERWOHNER EINE NICHT MINDER BEDEUTSAME NUTZERGRUPPE: Die Einrichtungen des Jugendwohnens bieten Unterkunft sowohl für junge Menschen, die über einen längeren Abschnitt ihrer Ausbildung außerhalb des Elternhauses leben (müssen oder wollen), als auch für junge Menschen, die kürzere Abschnitte ihrer schulischen oder beruflichen Ausbildung an einem anderen Ort verbringen. Fast 80% der Einrichtungen (78,7 %) gaben an, u.a. DauerbewohnerInnen zu beherbergen. Über die Hälfte der Einrichtungen hatte Plätze für BlockschülerInnen, die regelmäßig in der Einrichtung sind (56,8 %). Ein Viertel der Einrichtungen beherbergt BlockschülerInnen, die punktuell während ihrer Ausbildung in der Einrichtung sind (25,2 %). … Gemessen an der Gesamtsumme der BewohnerInnen ergibt sich für die einzelnen Bewohnertypen folgendes Bild: Knapp die Hälfte der jungen Menschen in den Einrichtungen waren regelmäßige BlockschülerInnen, gefolgt von 30,4 % punktuellen BlockschülerInnen. 16,4 % aller BewohnerInnen waren DauerbewohnerInnen, 3,8 % sonstige BewohnerInnen (z.B. Meisterschüler o.ä.). Bezogen auf alle Einrichtungen nutzten demnach im Jahr 2007 etwa 150 bis 160 Tausend junge Menschen die Einrichtungen des Jugendwohnens als regelmäßige oder punktuelle BlockschülerInnen. Immerhin 40 bis 50 Tausend junge Menschen waren DauerbewohnerInnen. Diese jungen Menschen leben über eine wesentliche Zeit ihrer Ausbildung im Jugendwohnheim und haben für diesen Abschnitt ihrer Biographie hier ihren Lebensmittelpunkt. Ihnen kommt im Handlungsfeld Jugendwohnen zwar in der Summe der NutzerInnen nicht quantitativ, wohl aber qualitativ eine entsprechend hohe Bedeutung zu. Dies gilt umso mehr als rechnerisch zeitlich parallel zu den 40 bis 50 Tausend DauerbewohnerInnen nur 10 bis 20 Tausend BlockschülerInnen in den Einrichtungen wohnen. … 8. JUGENDWOHNEN FINANZIERT SICH AUS VERSCHIEDENEN QUELLEN (sozialrechtliche Leistungsbereiche, Selbstzahler, Betriebe): Knapp 56 % der Einrichtungen gaben an, dass sie sich über unterschiedliche Rechtskreise und Kostenträger finanzieren. Das Spektrum reicht hier entsprechend der unterschiedlichen Angebote und Nutzergruppen des Jugendwohnens von Finanzierungen nach dem SGB III über das SGB VIII bis hin zu BAB, BAföG, Privatzahlern, Blockschulförderung sowie Kammern, Innungen und Betrieben. Umgekehrt zeigt sich aber auch, dass immerhin 44 % der Einrichtungen nur eine Finanzierungsquelle bzw. einen Hauptkostenträger haben. Bei diesen Einrichtungen dominieren die Selbstzahler, wobei darin auch Förderungen durch BAföG oder BAB enthalten sein dürften. Immerhin jede siebte Einrichtung (15,6 %) finanziert sich ausschließlich über Selbstzahler. Etwa jede zehnte Einrichtung finanziert sich ausschließlich über Reha- Maßnahmen nach den §§ 97 – 115 SGB VIII. Etwa 7 % der Einrichtungen werden ausschließlich durch Kammern, Innungen und Betriebe finanziert. Lediglich 2,6 % der Einrichtungen finanzieren sich ausschließlich über Jugendsozialarbeit nach § 13 SGB VIII. 9. DIE SOZIALRECHTLICHE VERANKERUNG DES JUGENDWOHNENS IN DER KINDER- UND JUGENDHILFE ENTSPRICHT NICHT DER FAKTISCHEN FINANZIERUNG DIESES HANDLUNGSBEREICHES: Obwohl das Jugendwohnen im § 13 Abs. 3 des SGB VIII als Leistung der Kinder- und Jugendhilfe definiert ist, spielt die finanzielle Förderung durch das Jugendamt kaum eine Rolle. Nur 5,4 % aller Plätze werden auch durch den § 13 SGB VIII finanziert. An dieser Stelle wird deutlich, dass die rechtliche Verankerung des Jugendwohnens im SGB VIII und die tatsächliche Finanzierung durch andere Sozialleistungsbereiche und Kostenträger in einem eklatanten Missverhältnis stehen. In keinem anderen Feld der Kinder- und Jugendhilfe fallen die rechtliche Verankerung und die Finanzierung eines Angebotes so weit auseinander. D.h. auch, dass der Bedarf an Jugendwohnen im Wesentlichen nicht von der rechtlich zuständigen örtlichen Kinder- und Jugendhilfe definiert und ggf. auch finanziert wird, sondern von anderen Akteuren und Kostenträgern. 10. LEISTUNGS-, ENTGELT- UND QUALITÄTSENTWICKLUNGSVEREINBARUNGEN ALS ZENTRALE ZUKUNFTSAUFGABE FÜR DAS JUGENDWOHNEN: Etwa ein Drittel aller Einrichtungen gab bei der Befragung an, dass mit keinem Kostenträger eine Entgeltvereinbarung besteht. Dieses Ergebnis ist insofern erstaunlich, als der § 78a SGB VIII auch explizit für den Bereich des Jugendwohnens nach § 13,3 SGB VIII Leistungs-, Entgelt- und Qualitätsentwicklungsvereinbarungen vorsieht. Lediglich jede vierte Einrichtung gab an, eine solche Vereinbarung mit dem örtlich zuständigen Jugendamt abgeschlossen zu haben (25 %). Ebenfalls jede vierte Einrichtung (27 %) hat eine Vereinbarung mit der Agentur für Arbeit, 18 % haben eine Vereinbarung mit dem Schulträger, noch weitere 12 % mit Kammern, Innungen und Betrieben. Die Vereinbarungen mit der Agentur für Arbeit beziehen sich laut § 65 SGB III auf die tatsächlichen Kosten für Unterbringung und Verpflegung und beinhalten nicht die Kosten für eine Betreuung i. S. v. erzieherischem Aufwand. Die Vereinbarungen zwischen den Einrichtungen und den Agenturen vor Ort sind jeweils individuell und können sich anders als Vereinbarungen mit den örtlichen Jugendämtern nicht auf ggf. vorhandene Ausführungen zum § 13 Abs. 3 SGB VIII der vorliegenden Rahmenverträge nach § 78 f SGB VIII der Länder beziehen. Diese Daten zeigen, dass nicht nur die Finanzierung des Jugendwohnens durch die Kinder- und Jugendhilfe eine marginale Position einnimmt, sondern auch die rechtlichen Vorgaben der §§ 78 a-g SGB VIII nicht adäquat umgesetzt werden. … Die Vorschriften der §§ 78a ff. stellen die bundesweit verbindlichen Vorgaben für die Gewährleistung einer bundesweit einheitlichen Finanzierung der Kinder- und Jugendhilfe und zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet – wie sie in §§ 72 und 74 Nr. 7 des Grundgesetzes verankert sind – dar. Um für das Jugendwohnen Qualitätsstandards zu definieren sowie Leistung und Entgelt darauf abzustimmen, zeigt sich hier erheblicher Handlungsbedarf. Sowohl auf Länder- wie auf kommunaler Ebene bedarf es einer breiten Initiative, damit die rechtlichen Vorgaben der §§ 78 a-g SGB VIII umgesetzt und verlässliche Qualitätsstandards für das Jugendwohnen bundesweit definiert werden können. … 14. DIE EINRICHTUNGEN DES JUGENDWOHNENS SEHEN FÜR SICH ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN IN UNTERSCHIEDLICHEN RICHTUNGEN: Über die Hälfte der Einrichtungen des Jugendwohnens sieht in der Förderung von Benachteiligten (55,7 %) einen konzeptionellen Entwicklungsschwerpunkt. Um die 40 % der Einrichtungen sehen konzeptionelle Entwicklungsschwerpunkte in Bildungsmaßnahmen und -trainings (43,8 %) oder in Hilfen zur Erziehung (40,1 %). Gut ein Drittel der Einrichtungen benennt Migration und interkulturelle Bildung (35,9 %) oder die ambulante Begleitung von jungen Menschen im Übergang von der Schule in den Beruf als konzeptionellen Entwicklungsschwerpunkt. Knapp 30 % sehen in den Entwicklungen auf dem europäischen Ausbildungs- und Arbeitsmarkt (29,7 %) sowie ungefähr ein Viertel in geschlechtsspezifischen Angeboten (26,0 %) oder im Hotel/Gästehaus (24,0 %) konzeptionelle Entwicklungsschwerpunkte. “ Die Ergebnisse der Einrichtungsbefragung in vollem Textumfang inklusive aussagekräftiger Grafiken entnehmen Sie bitte dem Anhang oder aufgeführtem Link. Für das Frühjahr 2009 ist die Veröffentlichung eines ausführlichen Materialbandes geplant. Darin werden die Projektergebnisse umfassend beschrieben und kommentiert. Beispielsweise sollen finanzielle sowie rechtliche Rahmenbedingungen des Jugendwohnens erläutert werden. Außerdem wird dort der komplette Datenalmanach der Untersuchung abgedruckt sein. Die Jugendsozialarbeit News werden darüber berichten.

http://www.projekt-jugendwohnen.de
http://www.projekt-jugendwohnen.de/download/download/95_kernbefunde_einrichtungsbefragung_endfassung_2_.pdf

Quelle: Forschungprojekt Jugendwohnen leben.lernen.chancen nutzen

Dokumente: 95_kernbefunde_einrichtungsbefragung_endfassung_2_.pdf

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