Neue Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit liegen vor

HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN UND GESCHÄFTSANWEISUNGEN DER BA “ Die Bundesagentur für Arbeit hat zu folgenden Förderinstrumten und Themen neue Handlungsempfehlungen/ Geschäftsanweisungen raus gegeben und mittlerweile auf ihrer Homepage veröffentlicht: – Erprobung innovativer Ansätze nach § 421h SGB III – Rechtsanspruch auf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses im Rahmen von BvB (§ 61a SGB III neu) – Berufseinstiegsbegleitung nach § 421s SGB III – Zusammenarbeit zwischen Trägern der Grundsicherung und der Jugendhilfe. Die jeweilige Weisung oder Empfehlung entnehmen Sie bitte über aufgeführte Links. Die Geschäftsanweisung zur Berufseinstiegsbegelitung ist auch dem Anhang zu entnehmen. “

http://www.arbeitsagentur.de/nn_166482/zentraler-Content/HEGA-Internet/A05-Berufl-Qualifizierung/Dokument/HEGA-12-2008-Rechtsanspruch-HS-Abschluss-P61.html

Quelle: Bundesagnetur für Arbeit

Dokumente: HEGA_12_2008_Berufseinstiegsbegleitung_Anlage_GA_1.pdf

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