Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher

Die Zahl minderjähriger Flüchtlinge in der Obhut der Jugendämter geht zurück, dennoch gibt es bei der Versorgung teilweise noch Probleme. „So fehlt es in einigen Kommunen an personellen Ressourcen oder an bedarfsgerechten Unterbringungsmöglichkeiten“, sagte Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD). Sie legte dem Bundeskabinett den ersten Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher vor. Der Bericht ist die erste umfassende Bestandsaufnahme seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher am 1. November 2015. Fazit: Das Verfahren zur bundesweiten Aufnahme wird von den Ländern und Kommunen verantwortungsvoll umgesetzt und funktioniert im Wesentlichen gut.

Die Zahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge in der Kinder- und Jugendhilfe ist zum 1. Februar auf 43.840 gesunken. Der Höchststand lag im Vorjahresmonat bei 60.638. Entsprechend stieg die Zahl der jungen volljährigen Schutzsuchenden in der Jugendhilfe zwischen November 2016 und Februar dieses Jahres von knapp 6.400 auf 18.214.

Laut Bericht sind die Familienverhältnisse der Minderjährigen, die in Deutschland ohne ihre Eltern ankommen, in vielen Fällen noch ungeklärt. Dies erschwere kindeswohlorientiertes Handeln. Viele seien durch die Flucht gesundheitlich extrem belastet. Länder und Kommunen fordern eine bessere Abstimmung der Sozialsysteme, bei Bildungsangeboten, der psychosozialen Versorgung sowie bei den Ausländer- und Jugendbehörden.

Auch wenn unbegleitete Minderjährige meist Gut versorgt sind, ist es inaktzeptabel, dass ihre Asylverfahren zum Teil über acht Monate dauern, findet Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linken. Problematisch ist auch der bis März 2018 ausgesetzte Elternnachzug für UMF mit subsidiärem Schutzstatus. Werden die Betroffenen bis dahin volljährig, verlieren sie ihr Recht auf Familiennachzug.

Jelpke fordert ein gutes Clearingverfahren zur individuellen Klärung, was am besten im Sinne des Kindeswohls ist, sowie qualitativ hochwertige Betreuungsstrukturen, die nicht mit Erreichen des 18. Lebensjahrs ihre Arbeit einstellen.“

Der Bericht zur Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger steht über aufgeführtem Link als Download zur Verfügung.

Link: www.bmfsfj.de/blob/115326/583c138be4507acb1165eac7af623d67/bericht-uma-bundeskabinett-data.pdf

Quelle: BMFSFJ

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