Längerer Bezug von Arbeitslosengeld

Das SPD Konzept „Arbeitslosengeld Q“
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die an der Erarbeitung des Konzepts maßgeblich beteiligt war, sagte, seit dem Jahr 2000 habe der Anteil qualifizierter Tätigkeiten um 20 Prozent zugenommen, der Anteil einfacher Tätigkeiten dagegen um 18 Prozent abgenommen. Es würden neue Qualifikationen gebraucht.

Konkret will Nahles einen Rechtsanspruch auf Qualifizierungsmaßnahmen schaffen. Wenn Arbeitslose innerhalb von drei Monaten keine Beschäftigung finden, sollen sie ein Angebot erhalten. Das „Arbeitslosengeld Q“ soll außerdem nicht auf die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds I angerechnet werden. Sie liegt – je nach Alter und Beschäftigungsdauer des Betroffenen – zwischen sechs und 24 Monaten. Zudem soll das sogenannte Schonvermögen, das nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird, verdoppelt werden.

Außerdem will Nahles den Anspruch auf Arbeitslosengeld I erweitern. Während heute gilt, dass jemand für den Bezug innerhalb von zwei Jahren mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein musste, soll künftig eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von zehn Monaten innerhalb von drei Jahren reichen. „

Antrag der Linken: Kreis der Anspruchsberechtigten und die Bezugsdauer in der Arbeitslosenversicherung erweitern
“ Die Linken wollen, dass der Bundestag feststellt:
(…) Die Kassen der Bundesagentur für Arbeit sind gut gefüllt. Nach Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit wurde das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss von 5,4 Milliarden Euro abgeschlossen. Die Rücklagen liegen mit Stand Ende 2016 bei 9,8 Mrd. Euro und sollen zum Jahresende 2017 auf 11,4 Mrd. Euro anwachsen. Dies liegt zum einen an einer vergleichsweise günstigen Entwicklung des Arbeitsmarktes, die sich in erhöhten Beitragszahlungen an die Bundesagentur für Arbeit niederschlägt. Zum anderen ist die positive Finanzentwicklung aber auch ein Ausdruck der massiven Einschränkung der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung – insbesondere durch die Verkürzung der Rahmenfrist, innerhalb derer Ansprüche aufgebaut werden können und durch die Verkürzung der Anspruchsdauer des Bezuges von Arbeitslosengeld.

Die Arbeitslosenversicherung ist durch diese Maßnahmen selektiver geworden und versichert aktuell nur noch eine Minderheit der Erwerblosen (…) Jede/r vierte Erwerbslose fällt nach einer Beschäftigung direkt ins Hartz-IV-System. In der Folge sind die Kosten der Erwerbslosigkeit strukturell von den Beitragszahlerinnen und -zahlern auf die Steuerzahlenden und über geringere Ansprüche auf die Betroffenen abgewälzt worden. Dieser Prozess muss umgekehrt, die Bezugsdauer der Arbeitslosenversicherung deutlich über 48 Monate für besondere Personengruppen ausgeweitet werden, in dem sich Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung für die Betroffenen nicht nachteilig auswirken. (…)“

Laut Antrag der Linken soll der Bundestag die Bundesregierung auffordern einen Gesetzentwurf zur Stärkung der Schutzfunktion der Arbeitslosenversicherung vorzulegen, in dem die Zugangsvoraussetzungen für den Bezug des ALG I, dessen Bezugsdauer und die Zumutbarkeit für die Annahme einer Beschäftigung neu geregelt werden.

Das heißt kongret: ## Die Rahmenfrist in § 143 SGB III wird von zwei auf drei Jahre verlängert.
## Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld gemäß § 147 Absatz 2 SGB III ist dahingehend zu erweitern, dass nach
Versicherungspflichtverhältnissen ab einer Dauer von vier Monaten ein Anspruch auf ALG I für zwei Monate besteht. Jede weitere Beschäftigungsdauer von zwei Monaten begründet einen weiteren Anspruch von einem Monat, bis nach 24 Monaten eine Anspruchsdauer von 12 Monaten Arbeitslosengeld erreicht wird.
## (…) Zeiten der Qualifizierung und Weiterbildung bis zu einer Dauer von 24 Monaten mindern nicht die Anspruchsdauer des Arbeitslosengeldbezuges. (…)
## Für die Dauer der Qualifizierung und Weiterbildung wird das Arbeitslosengeld weitergezahlt. (…)
## Die Zumutbarkeitskriterien im SGB III für Arbeitsangebote und Angebote der Arbeitsförderung sind neu zu regeln, indem der Qualifikationsschutz gewahrt, die Höhe des vorherigen Arbeitsentgeltes sowie der Verlauf des Berufslebens besser berücksichtigt und Tariflöhne bzw. vergleichbare Entlohnungen nicht unterschritten, die Regelungen zu Flexibilität und Fahrzeiten verbessert werden und die politische und religiöse Gewissensfreiheit berücksichtigt wird.“
Der DGB begrüßt die Reformvorschläge zum Arbeitslosengeld I. Es sei überfällig, die Rahmenfrist zu verlängern. Beschäftigte in prekären und kurzfristigen Arbeitsverhältnissen bekämen nur sehr schwer einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zusammen, stellte DGB-Vorstandsmitglied Amelie Buntenbach klar. Zuviele fielen durch die Lücken direkt in Hartz IV. Der DGB plädiert dafür, diese Lücken zu schließen.

Quelle: Die Linke; SPD Generalsekerärin; epd

Dokumente: Antrag_Linke_Bezugsdauer_Arbeitslosengeld_I_1811419.pdf

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