Analphabeten haben kein Recht auf Einbürgerung

ENTSCHEIDUNG DES BADEN-WÜRTTEMBERGISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFS “ Ein Analphabet kann nicht in Deutschland eingebürgert werden. Das hat der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim entschieden. Mündliche Sprachkenntnisse allein reichten nicht aus, heißt es in einem neuen Urteil. Für die Einbürgerung seien Kenntnisse der Schriftsprache nötig. Der Einbürgerungswillige müsse zumindest in der Lage sein, Schreiben, Formulare und sonstige Schriftstücke in deutscher Sprache selbstständig zu lesen und zu verstehen. Das Gericht hob mit seinem Urteil eine anderslautende Entscheidung der Vorinstanz auf. Geklagt hatte ein seit 1989 in Deutschland lebender Türke. Nach eigenen Angaben hat er nie die Schule besucht und kann weder lesen noch schreiben. Seit 1993 ist er als Asylberechtigter anerkannt und im Besitz einer Niederlassungserlaubnis. Der Mann hatte einen Einbürgerungsantrag gestellt, der seitens der Stadt Pforzheim und des Regierungspräsidium Karlsruhe abgelehnt wurde. Als Begründung wurden die mangelnden sprachlichen Voraussetzungen angegeben. Auch der Verwaltungsgerichtshof entschied jetzt, dass der Mann keinen Anspruch auf Einbürgerung habe, da er nicht über die geforderten Kenntnisse der deutschen Sprache verfüge. Der VHG hält es für eine soziale, politische und gesellschaftliche Integration notwendig, hiesige Medien verstehen und mit der deutschen Bevölkerung kommunizieren zu können. Außderdem sei eine ausreichende Integration zu verlangen, dass schriftliche Erklärungen, die für die Person abgegeben werden, zumindest ihrem wesentlichen Inhalt nach selbstständig auf Richtigkeit überprüft werden können. Es sei vertretbar, wenn die Behörden bei einem Ausländer, der selbst in seiner Heimatsprache Analphabet sei, keine Ausnahme machten, entschied der Verwaltungsgerichtshof weiter. “

Quelle: Berliner Morgenpost

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