IM KOALITIONSAUSSCHUSS KEINE EINIGKEIT ERZIELT “ In der Arbeitsmarktpolitik finden Union und SPD derzeit keinen gemeinsamen Nenner, so scheint es. Am 13. Februar 2009 erzielte der Bundesarbeitsminister Schütz mit den Ländern NRW und Rheinland-Pfalz eine Übereinkunft zur künftigen SGB II-Trägerschaft und legte einen Gesetzesentwurf sowie den Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vor. Beabsichtigt war, die Entwürfe in der ersten Märzhälfte in das Bundeskabinett einzubringen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Dezember 2007 die derzeitige Form der Durchführung der Grundsicherung (Mischverwaltung) als unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2010 Zeit, eine verfassungskonforme Regelung zu beschließen. Die erarbeiteten Gesetzentwürfe sehen als Nachfolge der ARGEn sogenannte „Zentren für Arbeit und Grundsicherung“ (ZAG) vor. Diese sollen als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts mit eigener Personalhoheit und eigenem Haushalt eingerichtet werden. Die Kommunen würden verpflichtet, ihre Aufgaben im ZAG wahrzunehmen. Eine begleitende Grundgesetzänderung soll die verfassungsrechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen schaffen (Art. 86a) Obwohl sich die Sozial-/Arbeitsminister der Unionsgeführten Länder am 24.02.2009 hinter diese Gesetzesentwürfe stellten, blockiert die CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Allen voran hegt Unionsfraktionschef Volker Kauder grundsätzliche Bedenken, ob ein verfassungswidriger Zustand durch eine Verfassungsänderung „geheilt“ werden kann. Mit der ablehnenden Haltung der Union konnte auch am Mittwoch Abend (04.03.09) im Koalitionsausschuss keine Einigung erzielt werden. Wie geht es weiter? Die FDP würde gerne die Anzahl der Optionskommunen – derzeit 69 – erhöht wissen. Diese Forderung teilen einige Unionsabgeordnete. Bei einer Abstimmung über eine Verfassungsänderung müsste die FDP mit ins Boot geholt werden, da ansonsten die notwendige Mehrheit fehlt. Läuft es auf einen Kuhhandel hinaus? Die Anzahl der Optionskommunen erhöht sich und im Gegenzug stimmen Union und FDP einer Verfassungsänderung zu? Als Alternative wäre eine Absicherung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern/Kommunen durch ein Modell der freiwilligen Kooperation (Kooperatives Jobcenter) möglich. Allerdings beinhaltet dieses Modell eine getrennte Aufgabenwahrnehmung und HilfeempfänerInnen wären mit mehreren Anlaufstellen konfrontiert. Die Folge des Kooperativen Jobcenters wären aufwendige Abstimmungsverfahren, hoher Personalaufwand und Doppelstrukturen. Wohlfahrtsverbände wie der Deutsche Caritasverband setzen sich dafür ein, dass Hilfebedürftige „Hilfen aus einer Hand“ erhalten und fordern eine schnelle gesetzliche Lösung. Eine Einigung ist nach dem gescheiterten Koalitionsausschluss erst mal nicht in Sicht. “ Der Gesetztesentwurf für die „Zentren für Arbeit“ entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages FAZ SZ Deutscher Caritasverband CDU/CSU-Bundestagsfraktion BMAS
Dokumente: GE_GGAeNDERUNG.pdf