GESETZENTWÜRFE VORGELEGT “ Bei Bundestags- und Europawahlen sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab dem kommenden Jahr auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimme abgeben können. Dazu wurden Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes (16/12344) sowie zur Änderung des Bundes- und des Europawahlgesetzes (16/12345) vorgelegt. Demnach soll die bislang ‚für die Ausübung des aktiven Wahlrechts festgesetzte Grenze der Vollendung des 18. Lebensjahrs‘ auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden. Zur Begründung der Wahlrechtsänderung führen die Grünen aus, dass Jugendliche Träger eigener demokratischer Grundrechte seien und die bisher für das aktive Wahlrecht geltende Grenze von 18 Jahren zu hoch angesetzt sei. Schließlich verfügten Jugendliche ‚regelmäßig bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die Fähigkeit, sich eine eigene politische Meinung zu bilden‘, argumentieren die Grünen. “ Die beiden Gesetzentwürfe in vollem Textumfang entnehmen Sie bitte dem Anhang.
Quelle: Pressedienst des Deutschen Bundestages
Dokumente: 1612345.pdf