Überblick der aktuellen Entwicklungen
Die Europäische Union hat in der (…) Empfehlung des Rates zur Einführung einer „Jugendgarantie“ den Mitgliedstaaten im Jahr 2013 empfohlen sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren spätestens vier Monate, nachdem sie die Schule verlassen haben oder arbeitslos geworden sind, eine hochwertige Arbeitsstelle, eine Weiterbildungsmaßnahme oder ein hochwertiger Praktikums- bzw. Ausbildungsplatz angeboten werden soll. (…)
Bund
## Ein Umsetzungsschritt ist das BMAS-Modellprogramm „RESPEKT – Pilotprogramm für schwer erreichbare junge Menschen“ vom 14.9.2015. (…)
## Verschiedene Bundesländer haben je eigene Wege entwickelt, wie der Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf erleichtert werden kann (z. B. die Länder Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen). (…)
Die Kernzielgruppen der Jugendsozialarbeit, (…)(§ 13 Abs. 1 SGB VIII) brauchen besondere Beratung, Unterstützung und Förderung, um sich beruflich und gesellschaftlich eingliedern zu können. Damit kann der Arbeitslosigkeit letztlich der Nachschub abgeschnitten werden. (…)
Das Modell der Jugendberufsagentur muss weiterentwickelt werden, damit eine kohärente, also abgestimmte Förderung aus den verschiedenen genannten Rechtskreisen ermöglicht wird. Die Förderinstrumente in der Grundsicherung müssen weiterentwickelt und leichter anwendbar
werden. (…)
Das gerade begonnene Gesetzgebungsverfahren für ein „Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung“ bietet (…) keine Lösungen an. (…) Die besonderen Sanktionen für junge Menschen unter 25 Jahren, die letztlich dazu führen können, dass jungen Menschen die Grundsicherung vollständig gestrichen werden kann, sollen zum Beispiel beibehalten werden. (…)“
Link: www.jugendsozialarbeit.info/jsa/lagkjsnrw/web.nsf/id/li_jsaaktuell13815.html
Quelle: Christian Hampel, Landesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit Nordrhein-Westfalen e.V.