KLEINE ANFRAGE DER FDP BUNDESTAGSFRAKTION Zentrales Instrument der Sprachförderung des Bundes sind die Integrationskurse nach dem Aufenthaltsgesetz. Allerdings gibt es Berichte von zu viel Bürokratie, starren Lehrplänen sowie zu wenig Flexibilität, um auf die individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer einzugehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat ein Programm für berufsbezogene Sprachkurse aufgelegt, das Kofinanzierungsmittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) erhalten soll. Dieses Programm „Stärkung der berufsbezogenen Sprachkompetenz für Personen mit Migrationshintergrund“ (ESF- BAMF-Programm) soll eine Sprachförderung bis zur Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarktreife gewährleisten sowie fachspezifisches Vokabular vermitteln. Auf dem kommunalen Integrationsgipfel in Ludwigshafen am 3. Februar 2009 forderte die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Dr. Maria Böhmer, eine Ausweitung der Integrationskursangebote auf Schulen. Dort sollen Kinder und Eltern unterrichtet werden. Dies sei mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgestimmt. Dessen Präsident, Dr. Albert Schmid, hat am 15. Februar 2009 Schulen und Kindergärten zu mehr Sprachförderung aufgerufen. Am 9. März 2009 hat Staatministerin Dr. Maria Böhmer anlässlich des EU-Projekttages gefordert, „Schulen zu Orten der Integration“ zu machen. Die FDP-Bundestagsfraktion hat diese Thematik in einer kleinen Anfrage aufgegriffen. Vor allem will Sie von der Regierung wissen, wann und wie Sie plant, die Mißstände in der Sprachförderung (Integrationskurse) zu beheben. Aber auch, wie die Integrationskurse an Schulsen ausgestaltet und finanziert werden sollen, wollen die Liberalen von der Bundesregierung wissen. Außerdem erwarten Sie Informationen zu dem ESF-BAMF-Programm für berufsbezogene Sprakurse. Auszüge aus der Antwort der Bundesregierung: “ … Frage: 9. Ab wann plant die Bundesregierung, eine leistungsgerechte Finanzierung der Kurse mit mindestens 3 Euro pro Unterrichtsstunde umzusetzen? Antwort: Um eine deutliche Steigerung der Qualität in den Integrationskursen zu erreichen, die Größe der Kursgruppen zu reduzieren und um eine Erhöhung der Lehrerhonorare zu ermöglichen, wurde bereits zum 1. Juli 2007 eine Erhöhung des Stundensatzes von 2,05 Euro auf 2,35 Euro vorgenommen. Die Umsetzung von 3 Euro pro Unterrichtsstunde würde beim jetzigen Stundenumfang der Kurse zu jährlichen Mehrausgaben in Höhe von rd. 44 Mio. Euro führen. Frage: 10. Wann wird die angekündigte Reduzierung der Bürokratie in folgenden Bereichen umgesetzt: a) Bearbeitungsdauer und Auszahlungsmodalitäten der Fahrtkosten, Antwort: Mit der erheblichen Erweiterung des Anspruchs auf Fahrtkostenerstattung ist die Zahl der zu bearbeitenden Vorgänge beim BAMF in der ersten Hälfte des Jahres 2008 stark angestiegen, so dass es bei der Einführung des Erstattungsanspruchs zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Abrechnung von Fahrtkosten gekommen ist. Im Jahr 2008 wurden 90.167 und damit dreizehnmal mehr Fahrtkostenanträge als im Vorjahr gestellt. Nach der Anlaufphase hat sich die Lage jetzt weitgehend entspannt. Derzeit erarbeitet das BAMF die Verwaltungsvorschrift zur Regelung der Fahrtkostenerstattung (s. § 4 Abs. 4 S. 3 der Integrationskursverordnung). Danach soll in der Mehrzahl der Fälle das bisher erforderliche schriftliche Antrags- und Bewilligungsverfahren über das BAMF wegfallen und durch eine unmittelbare Erstattung durch den Kursträger ersetzt werden. Nach Abschluss des noch laufenden Abstimmungsprozesses mit den Kursträgern ist eine Umsetzung bis Ende des zweiten Quartals 2009 geplant. Frage: b) starre Lehrmodulvorgaben, Antwort: Das Integrationskursangebot erfasst das gesamte Spektrum des individuellen Lernbedarfs von verkürzten Intensivkursen für qualifizierte Zuwanderer bis zu Alphabetisierungskursen mit einem erweiterten Stundenumfang. Damit ist das System der Integrationskurse flexibel auf die Bedürfnisse der Teilnehmer ausgerichtet. Die Struktur des Integrationskurses baut auf Kursabschnitten (Modulen) von je 100 Unterrichtsstunden auf. Dieser modulartige Aufbau ermöglicht Teilnehmern eine flexible Kursteilnahme. Damit die Teilnehmer entsprechend ihrer Vorkenntnisse eingestuft werden, ist der Kursträger verpflichtet, vor Beginn des Sprachkurses einen Einstufungstest durchzuführen. Bei der Einstufung ist auch zu ermitteln, ob eine Teilnahme an einem speziellen Integrationskurs (§ 13 der Integrationskursverordnung) zu empfehlen ist. Mit Zustimmung des Kursträgers können die Leistungsstufen bei Beginn eines Kursabschnittes gewechselt, übersprungen oder wiederholt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 7 der Integratonskursverordnung). Frage: 18. Wie sollen schulbezogene Integrationskurse ausgestaltet werden? Wer finanziert sie? Antwort: Zu den Sprach- bzw. Integrationskursen für schulpflichtige Kinder und Jugendliche handelt es sich um eine schulische Maßnahme, die von den Ländern im Rahmen ihrer Kulturhoheit umzusetzen sind. Diese Kurse beruhen auf einem Modellprojekt des BAMF „Ergänzender bildungssprachlicher Deutschunterricht an Hauptschulen“, das gemeinsam mit den Ländern Bayern, Berlin und Niedersachsen gestartet wurde. Im Rahmen des Modellprojektes soll erprobt werden, wie sich dieser Deutschunterricht auf die Noten und auf die Abschlussquoten von Hauptschülern mit Migrationshintergrund auswirkt. In Niedersachsen wurde Anfang Februar 2009 mit der Umsetzung des Projektes begonnen. Berlin und Bayern planen im Verlauf des Jahres 2009 damit zu beginnen. … Soweit es um Integrationskurse geht, die in den Räumlichkeiten von Schulen durchgeführt werden sollen, damit Eltern mit schulpflichtigen Kindern verstärkt an den dafür eingerichteten Kursen teilnehmen, wird das BAMF Maßnahmen ergreifen, um hierfür direkt Schulen zu gewinnen. Es ist zudem eine besondere Motivationskampagne geplant, die sich an die Eltern von Migrantenkindern richten soll. … Frage: 19. Wann wurden welche Schulen darüber informiert? Antwort: Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Frage: 23. Welche weiteren Projekte sind geplant, um „Schulen zu Orten der Integration“ zu machen? Antwort: Die Stärkung von „Schulen als Orte der Integration“ erfordert mehr Engagement auch der Zivilgesellschaft. Die Beauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration fördert dafür gemeinsam mit dem BMFSFJ bis Ende 2009 das Projekt „Aktion zusammen wachsen“, mit dem bürgerschaftlichen Engagement in den Bereichen vorschulischer und schulischer Bildung sowie im Ausbildungsbereich initiiert und unterstützt wird. Über eine bundesweite Servicestelle und regionale Servicestellen in zunächst fünf Modellregionen werden für bildungsorientierte Patenschafts- und Mentoringprojekte der Erfahrungsaustausch und Wissenschaftstransfer organisiert und darüber auch in den Bildungseinrichtungen Impulse für diese Form der Förderung und Unterstützung gegeben. “
Quelle: Bundestagsfraktion der FDP